Tüv Adresse für Nos oder Nx Eintragung??? - Seite 1

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  • | 09.07.2003 11:42

Hallo,
hat vielleicht irgendwer Erfahrung mit NOS und TÜV.
Ich weiß das es ein leidiges Thema ist.
Ich weiß auch das es schon einige geschafft habe die Flasche einzutragen, natürlich ohne angeschlossen zu sein. Aber ich kenn keinerlei Adressen.
Kann mit vielleicht jemand eine genaue Adresse dafür geben.
Manche sagen das das Gas ins Betäubungsmittelgesetz fällt, das wiederrum aber nichts mit der Eintragung zu tun hat, genauso wenig wie das es eine Alu statt eine Stahlflasche ist.
Dann gibts wieder solche die meinen das das Gas brennt, was totaler Quatsch ist.
Naja um auf den Punkt zu kommen, wer kann mir genau Infos und Adressen geben???
:frage::frage::frage::frage::frage:

Gruß Nik
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  • | 09.07.2003 12:09

Also da geht es nicht darum das irgendwas brennt oder es betäubt.
Wenn Du eine Gasflasche spazieren fährst, hast Du definitiv einen Gefahrguttransport und brauchst somit schonmal einen GGVS Schein. Des weiteren muß Dein Fzg. entsrechend gekennzeichnet werden und die Flasche den Gesetzen entsprechend untergebracht und befestigt werden. Da schon mal viel Spaß dabei.

Meine persönliche Meinung ist, daß Dir diese Leute die das angeblich eingetragen haben, Dir erstmal ihren Fzgschein zeigen sollten damit das wirklich so ist. Ich halte das für eine Lüge, zumal die Flaschen in Deutschland ja nur noch an gewisse Personen (Ärzte etc.) ausgehändigt oder befüllt werden dürfen. Sicher gibt es vielleicht eine Handvoll Tuner die das machen, das kostet aber dann auch entsprechend und ist auch illegal. Schon aus diesem Gesichtspunkt kann ich mir nicht vorstellen das es irgendjemand in Deutschland in einem deutschen Fzgschein eingetragen hat.
Ich laß mich gerne vom Gegenteil überzeugen, sollte es wirklich so sein, immer her damit. Scannt das Teil ein und stellt es hier rein, natürlich Name etc. verdecken. Zolle demjenigen gerne meinen Respekt für diese Eintragung, auch wenn sich jeder Polizist darüber schieflachen wird, und das vom nächstbesten TÜV dann eh wieder gestrichen wird. Das aber wie gesagt meine persönliche Meinung, genaue Gesetzestexte weiß ich nur das was oben schon steht.


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  • | 09.07.2003 12:31

Ich kann Dir nur so fern recht geben, da ich zwar überall lese, das es einige Leute eingetragen haben, habe aber noch nie Kontakt mit jemanden gehabt und natürlich auch noch keinen Fahrzeugschein gesehen.
Also "NOS Eintragungs" Leute: MELDET EUCH !!!


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  • | 09.07.2003 12:36

Ich weiß, dass das nicht unbedingt deine Frage ist, aber ich würde prinzipiell die Finger von NOS lassen.

Du hast damit nachher nur Ärger. In jeder Kontrolle wirst Du deshalb Stress kriegen, wahrscheinlich sogar stillgelegt.

Und diese Eintragungen kannst Du Dir sparen. Erstens interessiert das die Cops gar nicht und zweitens, bei der nächsten HU oder Eintragung, die du bei einem seriösen Tüv machen lässt, wirds Dir gleich wieder raus gestrichen!

Spar lieber noch nen bisschen und setz Dir nen Turbo drauf. Dann hast Du standfeste, dauerhaft und vor allen Dingen legale Leistung!


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  • | 09.07.2003 13:16

Ich habe mal von irgendwo her gehört das in Hassloch in der Pfalz ein TÜV sein soll der alles einträgt, frag ma HipHopMichael der ist aus dieser Gegend !!!


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  • | 09.07.2003 13:23

Selbst wenn die das eintragen. Solche Eintragungen kosten richtig Asche und bringen überhaupt nichts. Wie gesagt...beim nächsten Tüvtermin kriegst Du das wieder gestrichen!


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  • | 09.07.2003 13:25

Ich denk ja auch so, und dann wenn keinen Motor mit Hubraum hast föhnt dir das eh alles durch, aber er wollt ne Adresse und ich hab ihm nen Tip gegeben !!!


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  • | 09.07.2003 14:02

Im Volksmund ist der Name Lachgas aber man muss unterscheiden zwischen Industriegas und für die Medizin. Industriegas kann sich jeder Hans und Franz besorgen bloß hat man sich das Gas aus der Medizin besorgt bekommt man einen drauf wegen Betäubungsmittelgesetz oder ist einer von euch Arzt.??!!


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  • | 09.07.2003 17:00

Das ist ja alles schön und gut aber ich hab NX schon drin und ausbauen werde ich es sicher nicht mehr. Irgendwie muß ich das hinbekommen.
Die Hauptuntersuchung interessiert mich gar nicht, weil mein Dad eine Werkstatt hat und da kommt immer die Dekra;);););)
Aber die kann ja seit letztes Jahr nichts mehr eintragen:traurig:
Naja, ich seh schon, ich muß wirklich in halb Deutschland den TÜV abfahren.


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  • | 09.07.2003 17:31

Geil isses halt schon, so ein Knöpfchen da am Lenkrad oder so zu haben !!!

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  • | 09.07.2003 21:27

Zitat:
Golf3VR6Turbo postete
Also da geht es nicht darum das irgendwas brennt oder es betäubt.
Wenn Du eine Gasflasche spazieren fährst, hast Du definitiv einen Gefahrguttransport und brauchst somit schonmal einen GGVS Schein. Des weiteren muß Dein Fzg. entsrechend gekennzeichnet werden und die Flasche den Gesetzen entsprechend untergebracht und befestigt werden. Da schon mal viel Spaß dabei.

Nicht ganz richtig, bei geringeren Mengen benötigt man keinen GGVS-Schein. Für die BW habe ich auch schon mal Lachgas und Sauerstoff transportiert.
Die genauen Mengen weiß ich aber nicht mehr.
Bei CO2-Flaschen sind es lt. der Wetfalen-Station am Fürstenauer Weg eine Tonne.


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  • | 09.07.2003 21:38

@ Golf3VR6Turbo
Zitat:
... Ich halte das für eine Lüge, zumal die Flaschen in Deutschland ja nur noch an gewisse Personen (Ärzte etc.) ausgehändigt oder befüllt werden dürfen...

Wieso dürfen Flaschen nur an Ärzte ausgehändigt und befüllt werden ? Verboten ist der Einsatz, nicht der Besitz. Unterbodenbeleuchtung darf man auch besitzen, aber nicht anbauen. Gleiches Thema. Jeder der Lachgassysteme anbietet, bietet fast auch einen Auffüllservice an. Wenn das verboten wäre, könnte die Polizei ja einen Tunerladen nach dem anderen dicht machen.


@ VRSix

Bei ner normalen TÜV Abnahme bemängeln die doch keine Lachgasanlage. Hab ich ja noch nie gehört. Wenn es denn tatsächlich soweit ist und man zur Hauptuntersuchung muß, kann man ja die Flasche ausbauen. Und ich kann mir nicht vorstellen das ein TÜV Prüfer die Plakette nicht erteilt, wegen Verdachts auf Lachgastuning. Die flasche ist nicht vorhanden, also kann auch kein Lachgas befördert werden. Und die Ventile und Leitungen darf man einbauen.


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  • | 09.07.2003 21:53

Zitat:
GOLF1G60HB postete
Im Volksmund ist der Name Lachgas aber man muss unterscheiden zwischen Industriegas und für die Medizin. Industriegas kann sich jeder Hans und Franz besorgen bloß hat man sich das Gas aus der Medizin besorgt bekommt man einen drauf wegen Betäubungsmittelgesetz oder ist einer von euch Arzt.??!!
Selbst das Industriegas bekommst Du nicht mehr einfach so. Kannst das ja gerne mal testen. Und wie gesagt bleibt es dann immernoch ein Gefahrguttransport!

@Mattig-Manta: Es ist ja wohl ein unterschied ob ich Gas das gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt und für dessen Transport ein GGVS-Schein notwendig ist, rumschleppe oder ein paar völlig bescheuerte Neonröhren unter den Bock schraube. Außerdem probiers aus. Geh zu Linde o.ä. und hol Dir eine Flasche Lachgas. Dann wirst schon sehen was die Dir erzählen. Was Deine TÜV-Gedanke angeht, kann ich nur sagen wenn es Dein Ziel ist jedesmal vor dem TÜV "umzuschrauben" bitte, aber Assel wollte das mit TÜV und alles legal. Darum geht´s hier und nicht ums umschrauben. Zumal der aufwand für so eine Kacke wie NOS sich sowieso nicht lohnt. Leistug hat man oder man hat sie nicht. Da brauch ich nicht irgendwelche bescheuerten und illegalen Dinger reinschrauben. Aber das war auch nicht die Frage.
Wie gesagt, ich weiß von keiner vernünftigen und legalen eintragung des NOS in den Brief und kann mir auch nicht vorstellen daß es irgendein TÜV legal macht.

@lame: Da will ich Dir auch bedingt gar nicht widersprechen, aber wenn Du in Deinem Auto mit dem Zeug erwischt wirst, wird dir die Rennleitung da auch reindrücken, von daher wäre ich damit vorsichtig, zumal die Menge NOS deutlich geringer liegt. Wieviel genau kann ich allerdings auch nicht sagen.


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  • | 09.07.2003 22:08

@ Golf3VR6Turbo
Naja, ob NOS nun Kacke ist oder nicht ist wohl jedem selber überlassen. Aber wenn man seinem Motor sowieso schon getunt hat, spricht wohl nichts dagegen nochmal ein paar PS dazu zubuttern. Darum verstehe ich nicht ganz deine Meinung "endweder man hat Leistung oder nicht".
Des weiteren ist es ja ein so großer Aufwand mal eben zwei Schrauben zu lösen und die Flasche auszubauen. Ich hab das ausbauen auch nur erwähnt, falls man Angst hat das bei der TÜV Abnahme (also HU) die eingetragene Anlage beanstandet wird. Hab nichts von illegalen Einbau gesagt.


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  • | 09.07.2003 22:20

Golf3VR6Turbo

Das ist mir doch Latte ich habe einen GGVSE-Schein . Achte auf das E hinter GGVS . Weil seit letztem Jahr ist das der neue Name davon. Zum Glück darf ich alles fahren außer klasse 7.

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