2SItzer gleich LKWZulassung????


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  • | 28.12.2003 13:53

Hallo,

Freund von mir meinte ich sollte die Rücksitzbank rausknallen und den als 2 Sitzer eintragen lassen.Dann könnte ich den mit LKW Zulassung fahren ist da was dran und labbert der nu? :)


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  • | 28.12.2003 13:57

das gab es wohl mal, aber so einfach ist es nicht mehr!

was da aber noch zu gehört weiß ich nicht mehr!

aber so einfach ist es definitiv nicht mehr!

  • ~Matze
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  • ~Matze
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  • | 28.12.2003 14:19

Ich glaube das gab es eh nur bei Golf I und Golf II Diesel Modellen, so habe ich es jedenfalls erzählt bekommen.

Klärt mich sonst mal ruhig auf, würde mich sonst auch wohl interessieren ;)




Matze


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  • | 28.12.2003 14:21

Das hängt noch irgendwie mit Gewicht zusammen. Zum Beispiel kann man n Geländewagen relativ einfach umrüsten so daß er mehr Last verträgt. Das zulässige Gesamtgewicht samt Zuladung muss glaub nen bestimmten Wert mindestens erreichen damit die LKW Zulassung möglich is und man so bei Motoren mit viel Hubraum Steuern sparen kann.


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  • | 28.12.2003 14:27

achso okay erstmal danke :)

  • Sven
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  • | 28.12.2003 14:30

Habe mal ein paar Textstellen dazu rausgesucht :

Frage:

Zitat:
Tach zusammen,

ich hab ein golf gti ohne kat. die karre kostet richtig steuer. was muß ich tun das ich für das auto ne lkw zulassung bekomme? und wieviel kostet das?


danke für eure antworten im vorraus

mfg chris
Antworten :

Zitat:
Die messen die länge vom Gaspedal bis zur Heckklappe innen. Von dieser länge müssen wenigstens 2/3 klar als Ladefläche zu erkennen sein. D.h keine Gurte (gurtlöcher zuschweissen), keine Sitze und wenn der Prüfer nen schlechten Tag hat verlangt er auch noch eine Trennwand und du musst die Scheiben hinten zuschweissen. Das wird bei nen Golf ein bisschen schwierig.Wenn du dazu noch fragen hast, mail mich an habe öfter mit dem Thema zu tun (Fahre VW T3 mit LKW Zulassung)
Zitat:
Um Steuer zu sparen kannst du die Umtragung in einen "LKW" machen oder einen Kat einbauen.

Die Eintragung "LKW" hängt wirklich etwas von der Laune des Prüfers ab.
Wenn er einen schlechten Tag hat, verlangt er, das im Innenraum eine Trennwand ist, die Heckfenster mit Metallplatten verschweißt sind und im Boden alle Halterungen für Sitze und Gurte verschweißt sind.
Korrekt wird vom TÜV verlangt, das die Ladefläche 2/3 des Innenraumes beträgt.

Wenn er einen guten Tag hat, reicht dem (wie bei uns) einen Blick in den Wagen um zur Kenntnis zu nehmen das der Innenraum ohne Sitze ist, ohne eines der oben aufgeführten Arbeiten.

Witzig ist aber in beiden Fällen : Selbst wenn du den Eintrag bekommst, muß das vom Finanzamt nicht übernommen werden. Wenn das Finanzamt sagt a.) der Wagen ist kein LKW oder b.) der Wagen wird nicht als LKW genutzt oder c.) es besteht keine Notwendigkeit für den Halter den Wagen als LKW zu nutzen, bekommst du trotz Eintrag als LKW in den Papieren die volle Kfz-Steuer.
Spaßig, nicht?

Aber am sinnvollsten ist wirklich ein Nachrüstkat, weil sich auch die Kosten irgendwann amortisieren.

Gehe mal zu dem Thema auf diese zwei WebSiten :
1.) http://www.delatec.de
2.) http://www.winni-the-pooh.de/auto/kfzsteuer.htm (im Aufbau)
Zitat:
ich erlaube mir eine knallharte ehrliche Antwort: Wer GTi fahren will, aber nicht bezahlen kann, muß es lassen.

Genauso wird das Finanzamt und der TÜV Dir antworten, denn dieses "Steuerschlupfloch" versuchen mittlerweile alle Behörden zu schließen.

Einen Geländewagen bekommst Du noch als Lkw, Du mußt Dir nur den BMW X5, VW Touareg, Porsche Cayenne oder einen alten schweren Geländewagen kaufen.

Sonst geht da nichts mehr, wie schon von BIGMike beschrieben (alte Post-Golf)

Du schreibst er hat keinen KAT. Hast Du noch einen der seltenen Golf I GTi ?? Willst Du den nur wegen der Steuer dann Bautechnisch verschandeln ? Wäre Schade.

Quelle : http://www.wer-weiss-was.de/theme10..cle1721974.html


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  • | 28.12.2003 15:09

omg :) nene danke dann zahl ich lieber meine steuer!ist halt nur bisschen happig im moment wegen 90ps vergaser :) .... aber 16v mit gkat liegt in der garage.da baue ich den bald ein und lass mein 2er so wie er sein soll *g*

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  • | 28.12.2003 18:23

und was glaub ich noch nicht genannt wurde was aber noch gemacht werden muss, das die seitenfenster dicht sein müssen (siehe die alten Post Golfs)

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  • | 29.12.2003 02:08

@ matze:

ne geht auch bei anderen modellen,sieht zb postpolo! der 6n!;)

bei nem kadett kombi hab ich das auch schonma eingetragen gesehen!


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  • | 29.12.2003 04:27

@ Golf2Black

Das steht da schon! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!;)


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  • | 29.12.2003 11:00

Haben unseren T5 vor 14 Tagen auch auflasten lassen (2810Kg) und als LKW zugelassen!

Uns wurde gesagt, dass es mit ALLEN fahrzeugen geht, die ein zul. Gesammtgewicht von über 2810Kg aushalten.

Bei gewerblichen Fahrten, etc. muss eine analoger oder digitaler Fahrtenschreiben installiert werden!

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