Anhängerkupplung (Part2)


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  • | 21.10.2006 15:41

Ja ich hab schon wieder ne Frage zu meiner Ahk. ;)
und zwar steht dabei das keine TÜV Vorführung erforderlich ist.... heißt das, dass ich die einfach anbaue und los düsen kann???? mfg


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  • | 21.10.2006 15:52

Ne normaler weise muss man doch zum tüv und die eintragen lassen...


mfg


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  • | 21.10.2006 15:56

Wenn da ein E-zeichen drauf ist und eine ABe dabei ist brauchst du die nicht mehr eintragen lassen!


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  • | 21.10.2006 15:57

Was fürn E-Zeichen?? Wo steht das??

Da steht bei das in der Anbauanleitung vom Hersteller die Eintragung steht und das man die mitführen sollte..
und das steht da so(auf der Händlerseite):

Ausführung starr
Anhängelast 1300 kg
Stützlast 70 kg
Stoßstangenbearbeitung ja
TÜV-Vorführung nein

was hat das denn zu bedeuten????mfg


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  • | 21.10.2006 16:09

Auf der A-Kupplung und in der Anbauanleitung muss eine EG Prüfnummer sein die mit einem E- ..... beginnt!


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  • | 22.10.2006 10:31

ja das ist! :) *Freu*

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