wie weit kann ich runter ?


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  • | 20.05.2008 22:01

Hi,
kann ich mein Auto so weit runter schrauben wie ich will (natürlich Achsvermessung + Eintragen) ??????
oder gibt es irgend eine Begrenzung bis zum Boden (abgesehen von Rakasten und Antriebswelle) ???????

edit by caficho: ein fragezeichen im titel reicht


Zuletzt geändert 20.05.2008 22:06 von Caficho. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.05.2008 22:06

ich glaub es waren oder sind 13cm vom boden zur ölwanne


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  • | 20.05.2008 22:07

im gutachten steht das normalerweise drin!


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  • | 20.05.2008 22:33

Zitat:
Zitat von Mastor
ich glaub es waren oder sind 13cm vom boden zur ölwanne

gibt es so eine art begrenzung nicht nur in der schweiz?
wer hat da schon 13cm :D

ich meine das hier in D alles im Gutachten stehen muß... z.b. wie viel cm man die gewinde reindrehen darf ect.


Zuletzt geändert 20.05.2008 22:33 von Benzer. Insgesamt 1 mal.


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  • | 20.05.2008 22:40

war da ncihtmal was mit ner cola dose?

also ich meine mich erinnern zu können, dass es etwa 7 cm sein sollten. ölwanne -> boden ... kann man wohl ungefähr mit ner coladose testen ... wenn die drunterherrollen kann ohne irgendwo hängen zu bleiben, passt es in etwa (reifen zählen nciht ;) )

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  • | 20.05.2008 23:34

moin...also bei mir (golf 2) ist der kat die tiefste stelle...und da sagt mein tüvman...da muß ne big box fluppen drunter passen..wenn man die seitlich drunterstellt so ca 7 cm... die lippe an der stoßstange darf so tief wies geht..da ist es egal wieviel cm. das sind. so sagte das mein tüv man..
und das passte auch mit den holzklotz von den wachmännern....

Lg Marco


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  • | 21.05.2008 10:17

Mein wissensstand is das man sich bei der Bodenfreiheit nach folgend Maßen richten sollte:

8cm unter festen Teilen (z.B.: Querlenker,Ölwanne,Kat,...usw.)

7cm unter formelastischen Teilen (z.B.: Stoßstange,Seitenschweller,...usw.)


Zumindest is mein Golf auf die Maße eingestellt und der TÜV Onkel war zufrieden. :D


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  • | 21.05.2008 10:23

Das ist von TÜV zu TÜV unterscheidlich. Eine feste Regel gibts offiziell nicht, aber wenn der TÜVer sagt zu tief...dann ist das so.
Der Holzklotz ist 8 cm und sollte drunter passen.
Ich war mal beim TÜV in Rheine, um meine Gasanlage eintragen zu lassen. Da passte der Holzklotz nicht (warum auch immer der Ding rausgeholt hat) Tja, meint der, der ist zu tief, da mach ich garnichts dran. Und wenn ich mal von der Polizei hierhingeschickt würde, dann würde er mich sicher nicht weiterfahren lassen! :rofl:

Bin dann zum nächsten TÜV, die waren ganz freundlich und haben die 200€ für die Eintragung gerne verdient.
Ach ja, HU war kein Problem, Räder auf der tiefe eingetragen, kein Problem, alles ermessensache. Wenn der TÜV Prüfer bischen verständnis für Tuning hat, bekommt man von denen viel mehr. :D


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  • | 21.05.2008 12:08

Zitat:
Zitat von Totto
8cm unter festen Teilen (z.B.: Querlenker,Ölwanne,Kat,...usw.)
7cm unter formelastischen Teilen (z.B.: Stoßstange,Seitenschweller,...usw.)

so kenn ich das auch nur von unseren tüv-stellen ;)


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  • | 21.05.2008 13:04

feste teile 8 und bewegliche teile 7 cm bodenfreiheit. auch nach dem eintragen ist drauf zu achten das der wert unverändert bleibt (nachsacken des fahrwerks) ansonsten ist selber nachzuarbeiten.

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