Wo steht da die Felge über? - Seite 1

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  • | 06.08.2004 14:00

Ich war gerade beim Tüv Nord um meine Spurplatten eintragen zu lassen und da meinte der "nette" Prüfer, geht nicht, die Felgen würden überstehen und das darf nicht sein, bei den neueren Autos...:frage:

Bin ich blind...ausserdem habe ich noch nie was von dem Gesetz gehört, Hauptsache die Lauffläche ist abgedeckt, so dachte ich mir das!

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  • | 06.08.2004 14:04

Fahr wo anders hin, z.B. bei D&W! Da sind die Tüv-Prüfer nicht so streng!;)


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  • | 06.08.2004 14:05

Ob das erlaubt ist oder nicht ... weiß ich nicht aber komm am Montag mal zu uns zum Tüv das krieg ich schon hin :D


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  • | 06.08.2004 14:09

Wie ich Dir ja eben schon gesagt habe, das ist Schwachsinn. Der Tüv an der Hannoverschen ist einfach nur zum :kotz:

Ich möchte mal wissen ob die überhaupt irgendwelche Sachen eintragen.

Man hört immer nur, dass die jeden wieder nach Hause schicken, der irgendwas am Auto verändert hat. Natürlich jedes Mal kassieren! Andere Tüvs sagen einfach geht nicht und dann kostet das auch nix.

Fahr zu Reifen Schoene nach bad laer. Da haste keine Probleme mit solchen Eintragungen!


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  • | 06.08.2004 14:11

soweit ich weiss, hat NUR die Lauffläche deiner Pelle komplett unter dem Seitenschweller zu liegen. D.H. wenn dein Reifen nicht so eine Form hat

|_|

sondern so eine

\_/

muss wirklich nur die Lauffläche verdeckt sein...

\_/
>||<

mehr nicht, alles andere ist egal.

H9k3


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  • | 06.08.2004 14:14

Dein z4 ist nach 2001 Gebaut worden ,da gilt die neue Regelung mit der Laufflächen abdeckung !
Frag mal Walpurgis der müßte dir sagen Können was du Einhalten mußt!
Aber wie ich es auf deinen Fotos sehe mußt Kräftig Bördeln!

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  • | 06.08.2004 14:18

Der ist gebördelt und minimal gezogen!!

Ausserdem meinte die Pfeife das wäre schon seit 8 Jahren Gesetz...:rolleyes:


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  • | 06.08.2004 14:19

Wa ja mit Catalunya zusammen da.Die Stellen sicht voll an.Das mit seinen Reifen finde ich voll albern.
Mein Fahrwerk haben die auch nicht eingetragen.:boese:
Werde da auch nie wieder hin.Voll die *** da.

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  • | 06.08.2004 14:26

Mit Golles Fahrwerk war die Härte..."das Gutachten ist nicht ganz Koscher" :o/...lt. dem Prüfer! " Da ist was Faul!" ein Original von FK!!!!

und dann mit einem "zu tief nach HAuse geschickt! Man, der hat eine Bodenfreiheit wie meiner...Das sind Countrys!


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  • | 06.08.2004 14:29

Weil ich ein ähnliches Theater, aber einen recht auskunftsfreudigen und netten TüV-Prüfer hatte, trotzdem ohne Gewähr:

"Zwischen der inneren Radhauskante und der äussersten Fluchtline des Rades (also auch die Felge einbezogen) soll ca. fingerbreit Luft sein. Optisch zum in gleicher Linie zum äusseren Radhaus deshalb (leider) fast immer gleich, Daumen runter."

Naja, musste dann von 215 auf 205 runter, dann wars aber kein Problem mehr... Falls es andere Regelungen gibt, würds auch gern wissen.


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  • | 06.08.2004 14:30

Jetzt Bitte ich dich aber.Der ist nicht richtig tief aber auch kein Country.:D
Jaja.War schon richtig albern.Und dafür das keiner was eingetragen bekommen hat standen wir über 2 Std da.


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  • | 06.08.2004 14:44

wartet mal auf Walpurgis seinen Kommentar

@golle: keine beschimpfungen gegen den tüv


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  • | 06.08.2004 14:54

Ist schon Heftig....Und die stehen ja nu wirklich nich über!Aber das die sich so anstellen??
@Golle
du hast da alle Papiere fürs Fahrwerk gehabt und der hats dir nich abgenommen??
Da frag ich mich warum dann sowas überhaupt mit Papieren verkauft werden darf??Sollte sich FK dann mal drum bemühen!:boese::frage:


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  • | 06.08.2004 15:35

Jup.Hatte alles mit.Der meinte einfach nur zu tief.Evtl hatte er ja nur einen schlechten Tag.

@dp:Sorry.Kommt nicht mehr vor.


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  • | 06.08.2004 17:06

Die Verwirrung über die Radabdeckung kommt daher, dass in der StVZO lediglich eine "hinreichende Abdeckung" gefordert wird, im EG-Reicht hingegen eine vollständige Abdeckung.

Zur Beurteilung bei Änderungsabnahmen ist jedoch die StVZO bindend. Eine Richtlinie zum entsprechenden Paragraphen (36a StVZO) lautet:

Zitat:
Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht. Der äußere Rand der Abdeckung ist so weit wie möglich seitlich herumzuziehen.
Ich kann die Bilder nicht genau genug erkennen, um mich festzulegen, aber für mich sieht das O.K. aus.

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