scheinwerfer: e-zeichen = eintragungsfrei - Seite 1

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  • | 05.10.2004 12:07

hallo zusammen,
hab da mal ne frage:
wenn auf den scheinwerfern ein e-zeichen vorhanden ist, braucht man dann noch eine abe bzw. gutachten, oder darf ich die so einbauen?
geht zum einen um schwarze frontscheinwerfer mit fadenkreuz für nen golf2 und zum anderen um rückleuchten.
was passiert, wenn ich was verändere?
bsp: weiße blinker haben hinter dem reflektor ne orangene plastikscheibe. wenn ich die rausbreche und dafür silvervision blinkerbirnen montiere dürfte doch alles in ordnung sein, weil die blinker ja gelb blinken, oder?
gruss
christian

  • Sven
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  • Sven
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  • | 05.10.2004 12:47

Also eine ABE für die Scheinwerfer brauchst Du schon, da es ja keine originalen Teile sind. Schwarze Rückleuchten z.B. brauchen ja auch eine und nicht nur wegen den Reflektoren, die man noch aufkleben soll.

Aus den Blinkern darfst Du vom Gesetz her die Farbscheiben innen drin nicht rausbrechen, da das eine Bauartveränderung des Teils ist und damit die ABE ungültig macht, da darin steht, dass eine Farbscheibe enthalten ist (bei meinen weißen Rückleuchten jedenfalls) das kann man in etwa damit vergleichen, Rückleuchten selber mit Lack zu tönen, nur dass man was wegnimmt und nicht hinzufügt.

Wird die Farbscheibe entfernt, verteilt sich das Licht anders im Blinker und ist evtl. heller oder dunkler und damit nicht mehr in dem Zustand, wie durch den TÜV usw. abgenommen und durch ABE genehmigt.

Ob es jemand merkt bzw. so genau anschaut, ist natürlich wieder eine andere Sache ;) wenn die Blinker orange blinken und nicht weiß, sagt da wohl keiner was zu.


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  • | 05.10.2004 12:51

Ein E-Zeichen auf Scheinwerfern reicht, meine Klarglas-Front und -Heckleuchten haben alle keine ABE, aber ein E-Zeichen. ;)

  • Golf4Green
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  • | 05.10.2004 14:31

genau solange da ein E-Zeichen drauf ist reicht das aus. ich war heut noch beim TÜV und bei meinen schwarzen Rückleuchten wollte er auch keine ABE sehen, sondern hat sich nur die E-Nummer angeschaut. und halt die Rückstrahler, die angeklebt sind.....


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  • | 26.10.2004 16:18

Zitat:
Zitat von Sven
Also eine ABE für die Scheinwerfer brauchst Du schon, da es ja keine originalen Teile sind. Schwarze Rückleuchten z.B. brauchen ja auch eine und nicht nur wegen den Reflektoren, die man noch aufkleben soll.

Aus den Blinkern darfst Du vom Gesetz her die Farbscheiben innen drin nicht rausbrechen, da das eine Bauartveränderung des Teils ist und damit die ABE ungültig macht, da darin steht, dass eine Farbscheibe enthalten ist (bei meinen weißen Rückleuchten jedenfalls) das kann man in etwa damit vergleichen, Rückleuchten selber mit Lack zu tönen, nur dass man was wegnimmt und nicht hinzufügt.

Wird die Farbscheibe entfernt, verteilt sich das Licht anders im Blinker und ist evtl. heller oder dunkler und damit nicht mehr in dem Zustand, wie durch den TÜV usw. abgenommen und durch ABE genehmigt.

Ob es jemand merkt bzw. so genau anschaut, ist natürlich wieder eine andere Sache ;) wenn die Blinker orange blinken und nicht weiß, sagt da wohl keiner was zu.
Ob es jemand merkt, oder eben nicht ist aber nicht das Problem. Brauchst nur mal an einen unserer Freunde in grün zu kommen, dem dein hübsches Gesicht nicht passt und der auch noch etwas unwissend ist. Wenn er deinen Wagen stilllegt und es zu ´nem Gutachter kommt kann so nen Kleinteil grosse Kosten verursachen.
Das ists jawohl nicht wert..


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  • | 31.10.2004 13:12

fahre schwarze Klarglasscheinwerfer vorne die nur ein E-Zeichen,besitzen dafür gibt es keine ABE und dafür braucht man auch keine genau wie bei M3-Spiegeln:ok:


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  • | 31.10.2004 13:14

Hab auch die schwarzen Angeleyes-Scheinwerfer von FK. Da is auch nen e-Prüfzeichen drauf. Die müssen laut Aussage von Tuning-Emotions auch nicht eingetragen werden.


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  • | 31.10.2004 15:36

Zitat:
Zitat von Striedel
Hab auch die schwarzen Angeleyes-Scheinwerfer von FK. Da is auch nen e-Prüfzeichen drauf. Die müssen laut Aussage von Tuning-Emotions auch nicht eingetragen werden.
Falsch!!!

Hab selbst erst vor 2 Wochen die schmerzliche erfahrung gemacht.

Meine Roten Rückleuchten von Hella habe auch nur ein E-Zeichen.
Das E-Zeichen heißt nur das Die Scheinwerfer und Rückleuchten den allgemeinen Licht und Reflektionsforschriften nach $??? entsprechen.
Nur eine ABE befreit von der Eintragung.

Z.B schwarze Rückleuchten ,für einen Corsa a, haben auch ein E Zeichen, müssen aber auch eingetragen werden , und zusätzlich noch mit ein Satz zusätzlichen Rückstrahlern(Reflektoren) montiert werden. Weil in den schwarzen keine reflektoren sind.


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  • | 31.10.2004 15:40

Zitat:
Zitat von Dr.nos
fahre schwarze Klarglasscheinwerfer vorne die nur ein E-Zeichen,besitzen dafür gibt es keine ABE und dafür braucht man auch keine genau wie bei M3-Spiegeln:ok:
Guck mal hier. M3 Spiegel mit E-Zeichen. Stillgelegt

Der war auch so klug. M3 Spiegel mit e-Zeichen nicht einzutragen.
Folge : Stillgelegt.


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  • | 31.10.2004 21:19

Denke nicht, dass Tuning Emotions Scheiße labern würde.;)

Aber was sagt Walpurgis denn dazu bzw. Nightwish?


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  • | 31.10.2004 22:15

hatte bei meinem e30 auch schwarze scheinwerfer,blinker und rückleuchten.alles eingetragen.kann sehr viel ärger ersparen.und bei hella gibts es ne abe dabei.

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  • | 01.11.2004 21:28

also ich war im oktober beim tüv, und der wollte keine abe für die schwarzen rückleuchten sehen....hab zwar eine aber wie gesagt der wollte nur die reflektoren noch sehen die ich dran hab für die leuchten.


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  • | 01.11.2004 22:15

Zitat:
Zitat von Striedel
Hab auch die schwarzen Angeleyes-Scheinwerfer von FK. Da is auch nen e-Prüfzeichen drauf. Die müssen laut Aussage von Tuning-Emotions auch nicht eingetragen werden.
Ich habe die selben Scheinwerfer verbaut und habe mir auch sagen lassen, dass die nicht eingetragen werden müssen!


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  • | 01.11.2004 22:36

Allein ne ABE oder EG Erlaubnis ersparen die Eintragung.
Der Tüv kontrolliert ja auch nicht die Leuchten , sondern dokumentiert im Brief das sie der StvzO entsprechen eingebaut und funktionsfähig sind.
Die M3 Spiegel sind natürlich mit E-Zeichen für den Straßenverkehr zulässig. Aber wer sagt das sie richtig montiert sind? Und das, genau das bestätigt der Prüfer mit seiner Eintragung.
Deswegen reicht das E-Zeichen allein nicht aus. Weil sich das E-Zeichen auf die Leuchte(oder was auch immer) bezieht, nicht auf die Richtigkeit der Montage.


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  • | 01.11.2004 23:00

Das Problem ist nicht, ob es eine ABE gibt oder ein Teil eingetragen werden muss, sondern ob das Teil an sich zulässig ist und welche Auflagen daran geknüpft sind.

Eintragungen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt erforderlich. Hier in diesem Fall jedenfalls nicht.

Beleuchtungseinrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. In aller Regel gibt es dafür eine ECE-/EG-Bauartgenehmigung (E-Zeichen). Das ist eine internationale Genehmigung, im Gegensatz zur ABE.

Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn das Teil nachträglich verändert wird.

Die Auflagen der Bauartgenehmigung müssen eingehalten werden. Bei Rückleuchten fehlen häufig die Rückstrahler. In der Genehmigung steht dann als Auflage, dass diese zusätzlich montiert werden müssen (Rückstrahler sind übrigens sowieso zwingend vorgeschrieben - StVZO).

Auflagen können auch Beschränkungen auf bestimmte Fahrzeugtypen sein. (Und Auflagen werden häufig nicht eingehalten, weil viele ihre Unterlagen nicht richtig lesen - Wink mit dem Zaunpfahl)

Ist die Bauartgenehmigung erloschen, kann sogar die Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug erlöschen.

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