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Zitat:
Zitat von Nightwish
Zu Anbau: Tagfahrlichter müssen so geschaltet sein, dass sie zusammen mit den Rückleuchten eingeschaltet werden, aber ausgehen, wenn das Standlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet wird. Tagfahrlicht muss weiß sein. Es darf sich auch nicht in andere Farben umschalten lassen. Hmmm ich meine mir kam letztens n A5 entgegen der Abblendlicht und dieses "Tagfahrlicht" an hatte... oder täusch ich mich da jetzt? Aber ist doch eh immer so: Baust dus nachträglich an isses Tuning und irgendwer macht dir nen Strich durch die Rechnung. Bauts ein Autohersteller Serienmässig isses wieder erlaubt. |
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Bei den Audis wird das TFL IMHO aber beim Einschalten gedimmt. |
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Jo die kann man aber auch schon bekommen, jedoch nur für Golf 6 nennen sich dann DayLine Scheinwerfer.
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Ich habe mir für den Golf5 das runde LED-Tagfahrlicht gekauft.Passen in die Aussparung der originalen Nebelscheinwerfer.Nun versuche ich diese neben den Nebelscheinwerfern einzubauen.Laut Nachfrage bei TÜV und Dekra spricht nichts dagegen (Maße müssen nach Genehmigungsvorschrift passen) .Nur darf nachgerüstetes Tagfahrlicht bei eingeschalteten Scheinwerfern auch nicht gedimmt leuchten,dann würde bei der HU die Plakette verwehrt (Fundstelle ECE-R48;StVZO § 49a).Bei Audi gibt es eine Ausnahmegenehmigung laut TÜV-Prüfer. |
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Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern die Leuchten sind sowohl als Tagfahrleuchten, als auch als Begrenzungsleuchten, also Standlicht, genehmigt. D.h. wenn sie gedimmt werden, verwandeln sie sich von Tagfahrlicht in Standlicht. |
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Wo wir gerade bei NSWs und TFL sind hier noch eine Frage: Darf ich die NSWs meines Wagens ausbauen und stattdessen dort TFLs einbauen, ohne dass es Probleme gibt? Von den Einbaumaßen (250mm über Boden, 400mm vom Außenumriss) her passt das alles. Nur bin ich mir eben nicht sicher, ob ich die NSWs einfach so abklemmen und ausbauen darf - ich habe ja immerhin noch den Schalter sitzen. |
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Klar darfst du das ... die Nebelfunzeln sind für die BE deines Autos unerheblich
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