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LED Tagfahrlichter - Seite 2

16.07.2008 11:50 Tuning Beitrag 16
Rico


Schorse-bezwinger


4041 Beiträge
07.01.2002 registriert
Kennzeichen: OS
Zitat:
Zitat von Nightwish


Zu Anbau: Tagfahrlichter müssen so geschaltet sein, dass sie zusammen mit den Rückleuchten eingeschaltet werden, aber ausgehen, wenn das Standlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Tagfahrlicht muss weiß sein. Es darf sich auch nicht in andere Farben umschalten lassen.

Hmmm ich meine mir kam letztens n A5 entgegen der Abblendlicht und dieses "Tagfahrlicht" an hatte... oder täusch ich mich da jetzt?

Aber ist doch eh immer so: Baust dus nachträglich an isses Tuning und irgendwer macht dir nen Strich durch die Rechnung. Bauts ein Autohersteller Serienmässig isses wieder erlaubt.
17.07.2008 06:42 Tuning Beitrag 17
mille007

Radler


19 Beiträge
25.07.2005 registriert
Kennzeichen: OL
Bei den Audis wird das TFL IMHO aber beim Einschalten gedimmt.
01.05.2010 14:02 Tuning Beitrag 18
Amnesia

Radler


5 Beiträge
24.03.2009 registriert
Kennzeichen: FRI
Jo die kann man aber auch schon bekommen, jedoch nur für Golf 6 nennen sich dann DayLine Scheinwerfer.
Es sind die Einzigen auf dem Markt, die die Tagfahrlichtleiste dimmen. Alle anderen DayLine oder Devil Eyes bleiben an. Sind aber von vorn herein nicht so startk in der Lichtausbeute, dass diese das Stand Abblendlicht stören...
16.08.2010 23:02 Tuning Beitrag 19
Schnurpsel

Radler


1 Beiträge
16.08.2010 registriert
Kennzeichen: EA
Ich habe mir für den Golf5 das runde LED-Tagfahrlicht gekauft.Passen in die Aussparung der originalen Nebelscheinwerfer.Nun versuche ich diese neben den Nebelscheinwerfern einzubauen.Laut Nachfrage bei TÜV und Dekra spricht nichts dagegen (Maße müssen nach Genehmigungsvorschrift passen) .Nur darf nachgerüstetes Tagfahrlicht bei eingeschalteten Scheinwerfern auch nicht gedimmt leuchten,dann würde bei der HU die Plakette verwehrt (Fundstelle ECE-R48;StVZO § 49a).Bei Audi gibt es eine Ausnahmegenehmigung laut TÜV-Prüfer.
17.08.2010 09:35 Tuning Beitrag 20
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern die Leuchten sind sowohl als Tagfahrleuchten, als auch als Begrenzungsleuchten, also Standlicht, genehmigt. D.h. wenn sie gedimmt werden, verwandeln sie sich von Tagfahrlicht in Standlicht.
17.08.2010 10:01 Tuning Beitrag 21
KingofBohmte

pagenGrillmeister


910 Beiträge
27.08.2004 registriert
Kennzeichen: OS
Wo wir gerade bei NSWs und TFL sind hier noch eine Frage: Darf ich die NSWs meines Wagens ausbauen und stattdessen dort TFLs einbauen, ohne dass es Probleme gibt? Von den Einbaumaßen (250mm über Boden, 400mm vom Außenumriss) her passt das alles. Nur bin ich mir eben nicht sicher, ob ich die NSWs einfach so abklemmen und ausbauen darf - ich habe ja immerhin noch den Schalter sitzen.
14.09.2010 08:30 Tuning Beitrag 22
Ascona-B-Cabrio





2754 Beiträge
01.04.2004 registriert
Kennzeichen: 07
Klar darfst du das ... die Nebelfunzeln sind für die BE deines Autos unerheblich

Ich frage mich allerdings, was für den Betrieb im normalen Verkehr wichtiger ist ?