Tieferlegung trotz AHK???


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  • | 21.02.2007 08:30

Hallo

ich wollte meinen Passat 3b etwas tiefer haben,so ca,40/40!
Jetzt die Frage,ich habe noch eine Anhängerkupplung dahinter!
Geht das oder wird das nicht eingetragen,weil die Kupplung ja ein Mindestmaß vom boden weg sein muss!

Was sagt Ihr dazu?Bekommt man das eingetragen oder gibt es da Probleme?


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  • | 21.02.2007 08:56

Wüßte ich jetzt auch niht genau.. aber frag mal auf http://www.passat3b.de nach...
.... und jetzt schlagt mich weil ich werbung fürn anderes forum gemacht habe :D:D:D *wegrenn*


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  • | 21.02.2007 09:23

also bei meinem golf 5 gab es keine probleme, obwohl ich hinten zusäzlich auch noch die breiten reifen drauf habe


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  • | 21.02.2007 09:41

Ich habe meinen Passat deutlich tiefer.... Wieviel genau, kann ich garnicht so sagen... hinten sind es bestimm 60 bis 70mm... Mit der Anhängerkupplung gab es beim Tüv und beim Fahren bisher keine Probleme. Wichtig ist nur, dass man das Fahrwerk dann auf die bestimmten Lasten hin kauft. Einige Passat besitzer haben die hinteren Fahrwerksfedern gegen Stärkere getauscht und dann die Zuladung erhöht. Das müsste vorher überprüft werden. Mein Passat kann zum Beispiel 2tonnen ziehen (laut Eintragung) ...


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  • | 21.02.2007 11:34

ja aber du hast ja auch ne abnehmbare ahk... obs da genau so ist wie bei ner starren?


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  • | 21.02.2007 11:42

Also ich hatte damit keine Probleme beim Tüv und mein Wagen kam damals ca. 80mm tiefer


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  • | 21.02.2007 14:18

also mein Tüvie sagt: Ein Auto mit Anhängerkupplung darf hinten Maximal 40mm Tiefer gelegt werden!

Hab das Prob nämlich auch im moment!!!

Aber jeder TÜV ist ja anders :D


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  • | 21.02.2007 15:11

Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm


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  • | 21.02.2007 15:18

das heißt?mehr als 40mm hinten sind nicht drin?würde mir ja reichen


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  • | 21.02.2007 16:10

Zitat:
Zitat von mdfrosch
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm
dass habn ja manche serienfahrzeuge nimma.. :rolleyes:

@Corri-lady
klar 40 is kein ding

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