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Golf 5 GTI lasierte Rückleuchten brauche ABE oder gutachten!!! - Seite 1

10.03.2010 23:26 Tuning Beitrag 1
GOLF5GTI-Freak


Motorabwürger


62 Beiträge
03.07.2009 registriert
Kennzeichen: TBB
Hallo habe für meinen Golf5 GTI schwarz lasierte Rückleuchten gekauft leider bekomme ich die nicht eingetragen trotz e Prüfzeichen da das nur für original zustand gilt :( jetz brauch ich für die originalen lasierten rückleuchten ein gutachten oder eine abe. Könnt ihr mir weiter helfen???
10.03.2010 23:34 Tuning Beitrag 2
-RAZOR-


pagenGrillmeister


928 Beiträge
02.12.2004 registriert
Kennzeichen: VEC
Für originale Rückleuchten gibt es keine ABE....genauso wenig für lasierte.
10.03.2010 23:44 Tuning Beitrag 3
Freak 19e


Schorse-bezwinger


4196 Beiträge
09.08.2005 registriert
Kennzeichen: VW
Zitat:
Zitat von GOLF5GTI-Freak
Hallo habe für meinen Golf5 GTI schwarz lasierte Rückleuchten gekauft leider bekomme ich die nicht eingetragen trotz e Prüfzeichen da das nur für original zustand gilt :( jetz brauch ich für die originalen lasierten rückleuchten ein gutachten oder eine abe. Könnt ihr mir weiter helfen???


Ist das jetzt wirklich dein Ernst ??? :boese: :rolleyes: :015


:hut:
11.03.2010 02:35 Tuning Beitrag 4
DerDom


Rollerfahrer


148 Beiträge
08.02.2008 registriert
Kennzeichen: WUG
Gibts nicht, geht nicht... Danke
11.03.2010 07:11 Tuning Beitrag 5
GOLF5GTI-Freak


Motorabwürger


62 Beiträge
03.07.2009 registriert
Kennzeichen: TBB
und ob das geht.......
mein kumpel hat für seine lasierten rückleuchten auch ne abe bekommen also von dem her....
leider fährt der en opel astra opc, sonst hätt ich die abe schon aber egal....
11.03.2010 07:43 Tuning Beitrag 6
Meteorman





1874 Beiträge
18.06.2006 registriert
Kennzeichen: ST
Siehe auch hier: Klick
11.03.2010 07:49 Tuning Beitrag 7
Ascona-B-Cabrio





2754 Beiträge
01.04.2004 registriert
Kennzeichen: 07
Zitat:
Zitat von GOLF5GTI-Freak
und ob das geht.......
mein kumpel hat für seine lasierten rückleuchten auch ne abe bekommen also von dem her....
leider fährt der en opel astra opc, sonst hätt ich die abe schon aber egal....

auch ne ABE kann man fälschen ;)

Ich fasse noch mal kurz zusammen :

lasierte Rückleuchten sind (legal) nicht eintragungsfähig, ausser man erstellt ein lichttechnisches Gutachten (welches einige Tausender kosten dürfte) !!!

Baust du die Dinger trotzdem ein und dir fährt jemand hinten drauf (was ja nun nicht so selten ist) hast du die absolute Pappnase auf :D
11.03.2010 10:44 Tuning Beitrag 8
GOLF5GTI-Freak


Motorabwürger


62 Beiträge
03.07.2009 registriert
Kennzeichen: TBB
hat sich gerade eben erledigt habe die rückleuchten durch einen tüv prüfer eingetragen bekommen also kommt immer auf den tüv prüfer an.... tja was solche katzenaugen alles ausmachen können :D:D zu geil also hat sich erledigt

peace
11.03.2010 10:48 Tuning Beitrag 9
Freak 19e


Schorse-bezwinger


4196 Beiträge
09.08.2005 registriert
Kennzeichen: VW
Viel Glück bei der Polizeikontrolle... :015

Hoffentlich legen sie dir die Karre direkt still, so als kleinen Lerneffekt... ;) :D

Und den Tüv`fer sollte man in Rente schicken !!!


:hut:
11.03.2010 11:53 Tuning Beitrag 10
GOLF5GTI-Freak


Motorabwürger


62 Beiträge
03.07.2009 registriert
Kennzeichen: TBB
tja mir können sie am anfang nichts machen da ich eine eintragung bekommen habe also ist das am anfang nicht mein problem :P e prüfzeichen haben seh eingetragen sin seh au von dem her bei nehm unfall oder sonst was ist der tüv prüfer schuld und wird zuerst zur rachenschafft gezogen ;)
11.03.2010 12:07 Tuning Beitrag 11
Freak 19e


Schorse-bezwinger


4196 Beiträge
09.08.2005 registriert
Kennzeichen: VW
:015 :015 :015 :015 :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :roll: :roll: :roll: :roll:


Man merkt dir echt dein Alter an... :015


Klugscheisser deluxe !!! :D


Es gibt so einen klugen Merksatz zu dem Thema:


So eine Eintragung ist weniger Wert als das Papier auf dem sie gedruckt ist !!!



Jeder Cop kann diese Eintragung anzweifeln und dich zum Gutachter schicken und dann..........................

Denk mal drüber nach...


:hut:

Zuletzt geändert 11.03.2010 12:09 von Freak 19e. Insgesamt 2 mal.
11.03.2010 12:24 Tuning Beitrag 12
16V-Corsa


Zufahrtdichtparker


1209 Beiträge
01.08.2009 registriert
Kennzeichen: EE
pass auf in ein paar tagen meldet er sich mein auto wurde stillgelegt :D
11.03.2010 13:06 Tuning Beitrag 13
daCroooza


Abgasjunkie


236 Beiträge
26.07.2006 registriert
Kennzeichen: RS
Zitat:
Zitat von GOLF5GTI-Freak
... ist der tüv prüfer schuld und wird zuerst zur rachenschafft gezogen ;)
Na, aber holla ...
Falscher geht's nicht.
Als Fahrzeug-Führer (nicht -Halter) bist Du für den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens verantwortlich.
Das gilt auch für eine zweifelhafte Eintragung.
Sollte tatsächlich jemand auffahren, wird zuallererst der Fahrer (in diesem Fall: Du) zur Rechenschaft gezogen. Du hast dann das Problem mit der Polizei und der Versicherung.

Du kannst zwar versuchen, den Prüfer in die Sache zu verwickeln ...
... letzten Endes mußt aber Du für den entstandenen Schaden aufkommen.

Aber mal 'ne ganz dämliche Frage:
Ich kann mich ganz dunkel daran erinnern, dass eine Firma X ein Gutachten für dieses Scheiben-Fluten erstellt haben wollte.
Das Lasieren von Rückleuchten müßte doch ein ähnliches Verfahren darstellen. Oder bringe ich da etwas durcheinander?
Was ist aus diesem Scheiben-Fluter-Gutachten geworden?
11.03.2010 14:43 Tuning Beitrag 14
16V-Corsa


Zufahrtdichtparker


1209 Beiträge
01.08.2009 registriert
Kennzeichen: EE
und das mit dem auffahren wird eventuell schon schnell passieren, ich hatte auch mal einen golf 5 vor mir komplett schwarz lasiert, ich habe seine bremslichter nicht gesehen, sonne hat auch noch draufgestrahlt.
Zuletzt geändert 11.03.2010 14:44 von 16V-Corsa. Insgesamt 1 mal.
11.03.2010 15:36 Tuning Beitrag 15
Tiggar


Bergaufbremser


2422 Beiträge
15.09.2004 registriert
Kennzeichen: B
Kann mich den Usern hier anschließen, lasierte Rückleuchten sind illegal.

Egal ob eingetragen oder nicht, Die ABE des Bauteils erlischt durch die Bearbeitung dadurch.

Jeder der Dich damit (und einer Berechtigung) kontrollieren sollte hat das Recht Dir einen Mägenlschein auszustellen und die Eintragung anzuzweifeln. Im schlimmsten Fall kommt es zur Stillegung Deines Autos und es geht zum Sachverständigen. Die sind dann nicht so kulant wie Dein Prüfer dem das nicht so ,,bewußt" war.

Und zur Sache mit dem Unfallrisiko @16V-Corsa. Ja als Auffahrender sollte man dem echt die Hauptschuld geben wenn es aufgrund schlecht erkennenbarer Beleuchtung war.

@ Threadersteller:
Deine Einstellung ist also hier fernab realistischer Vorsellungen.

P.s. Ich wär auch vorsichtig in welchem Zusammenhang ich meine Beiträge poste wenn mein Kennzeichen auf meinen Fotos komplett zu erkennen ist.


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Zur Sache mit dem eintragenden Prüfer: Ich weiß jetzt nicht was in Deinem Fahrzeugschein steht, aber vermutlich hat er sich so abgesichert dass es nachher nur heißen wird als Du eingetragen hast war das anders. Also wirst nur DU das Problem haben.

Die Kosten: Kannst mit nem halben Satz Alufelgen dann rechnen bei einer Stillegung.

Zuletzt geändert 11.03.2010 18:03 von Tiggar. Insgesamt 5 mal.