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Hallo, |
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Das solltest Du sehr wohl, allerdings reicht die Kopie des Briefes vollkommen aus. |
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Ja das stimmt, also schön find ich das neue nicht. So unütze Sachen wie die Farbe, die steht drin. |
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Tja - heute hast Du mit Zula Teil II nix mehr mit Eigentümer am Hut - Wichtig ist jetzt Zula I!!! |
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Zitat: Und welche bekommt die Bank? Wohl kaum Zula I?
Zitat von blackie Tja - heute hast Du mit Zula Teil II nix mehr mit Eigentümer am Hut - Wichtig ist jetzt Zula I!!! |
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Zitat: Wie was Rad/Reifen Kombinationen müssen nicht mehr Eingetragen werden??? Das ist ja wohl totaler Unsinn! Nach wie vor müssen alle Baulichen veränderungen am KFZ eingetragen werden! Man muss die Prüfberichte vom Eintragen mitführen! Es wird blos nicht mehr alles in den Fahrzeugschein geschriben! Eintagen lassen musst du es trotzdem!Zitat von blackie Das solltest Du sehr wohl, allerdings reicht die Kopie des Briefes vollkommen aus. Rad/Reifen Kombis brauchen nämlich nicht mehr eingetragen zu werden, überhaupt ist die Zula 1 nur noch sehr dürftig ausgefüllt, im Gegensatz zum damaligen Fahzeugschein. Also in Deinem eigenen Interesse- nimm alte Briefkopie und Zula I immer fein mit im Auto!! Gruß Blackie |
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hallo endee, |
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Du hast hier nichts gefunden? hättes Du mal hier nach geschaut. |
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Zitat: Das ist ja alles gut und schön, aber die Praxis sieht doch etwas anders aus, wenn ich in eine Polizeikontrolle kommt und dann zu dem Beamten sage, das er sich über die Zulässigkeit dieser Reifen im Internet informieren kann. Unterlagen habe ich ja nicht, außer den alten Fahrzeugbrief, den ich dann auch noch mitschleppen muß. Und inwieweit der ungültig gestempelte Brief noch rechtliche Bindung hat, sei mal dahingestellt.
Zitat von zulassungsfuchs Du hast hier nichts gefunden? hättes Du mal hier nach geschaut.Info zu den neue Fahrzeugpapieren ab 01.10.2005. Da hättes Du folgende Passage nachlesen können. Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Und wieso Kopie vom alten Fahrzeugbrief? Der alte Fahrzeugbrief wird auf Wunsch kostenlos entwertet und kann mitgenommen werden. Ausserdem war es auch schon beim alten Fahrzeugbrief so das es keine Besitzurkunde war. Die Banken halten auch heute die Zulassungsbescheinigung Teil II ein da ohne nicht Umgemeldet werden kann. |
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Mal eine andere Frage: |
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Zitat: Woher weißt du, wie die Praxis mit den neuen Bescheinigungen aussieht Das ist ja alles gut und schön, aber die Praxis sieht doch etwas anders aus, wenn ich in eine Polizeikontrolle kommt und dann zu dem Beamten sage, das er sich über die Zulässigkeit dieser Reifen im Internet informieren kann. In den letzten 7 Tagen schon soviel Erfahrung gesammelt mit den neuen Dokumenten? Kaum zu glauben, aber auch die Polizei wird über solche Änderungen informiert. Selbstverständlich kann man im Einzelfall auf Beamte treffen, die es nicht wissen, und Schwierigkeiten wird es sowieso geben, da die Sache für alle neu ist. Zitat: Wovor willst du dich denn absichern? Wenn der Inhaber des Briefes nicht mehr Besitzer ist, wie ist man dann rechtlich als Besitzer abgesichert?! Es ändert sich in der Hinsicht nichts - auch vorher war es so, dass der Brief lediglich ein - wenn auch sehr starkes - Indiz war, für den Eigentumsnachweis. Eigentum weist man ab besten mit einem Kaufvertrag nach. |
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ja toll. |
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Habe heute bei der abnahme meines Luffis auch ne komische Erfahrung gemacht...der Derkra-Mensch war so nett,alles nochmal zu Checken...jedenfalls sind die Felgen die ich im Moment fahre nicht im Schein teil1 eingetragen.Er meinte ich dürfe so nicht mit den Felgen fahren.Aber im alten Schein waren die Felgen mit der RR-Kombi eingetragen!Jetzt habe ich ihm gesagt,das ich dafür ja den alten FZGschein dabei habe-darauf hin er.....aber der ist ja entwertet und somit nicht gültig...kann doch nicht sein das ich die Felgen die seit 10 Jahren eingetragen waren neu eintagen lassen muss????Irgendwo hörts doch auf!!! |
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Zitat: Genau sowas meinte ich ja, aber hier im Forum gibts ja ein paar Superschlaue die einen immer kaputtdiskutieren müssen.Zitat von 3erTOURING Habe heute bei der abnahme meines Luffis auch ne komische Erfahrung gemacht...der Derkra-Mensch war so nett,alles nochmal zu Checken...jedenfalls sind die Felgen die ich im Moment fahre nicht im Schein teil1 eingetragen.Er meinte ich dürfe so nicht mit den Felgen fahren.Aber im alten Schein waren die Felgen mit der RR-Kombi eingetragen!Jetzt habe ich ihm gesagt,das ich dafür ja den alten FZGschein dabei habe-darauf hin er.....aber der ist ja entwertet und somit nicht gültig...kann doch nicht sein das ich die Felgen die seit 10 Jahren eingetragen waren neu eintagen lassen muss????Irgendwo hörts doch auf!!!Mich würd mal interessieren, wie das im europäischen Ausland früher war, bevor da die neuen Papiere ausgegeben wurden. |
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Zitat: also in polen kann ich dir sagen war das früher so: scheissegal hauptsache der karren fährt
Zitat von wilber Mich würd mal interessieren, wie das im europäischen Ausland früher war, bevor da die neuen Papiere ausgegeben wurden. |
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