Neue Zulassungsbescheinigung und Reifengrößen - Seite 1

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  • | 06.10.2005 20:27

Hallo,
ich bins wieder. Bevor ich gleich wieder angemosert werde, das ich ja vorher die Suchen-Funktion hätte nutzen sollen. Ich habs gemacht und nix gefunden.

Also, ich habe heute die neuen Zulassungsbescheinigungen I und II bekommen, wegen einer Eintragung des Kaltlaufreglers.
Jetzt sehe ich mir gerade die Bescheinigung I an und frage mich, wo sind alle die anderen Reifengrößen geblieben, die vorher eingetragen waren? Vorher warens vier, von 175 bis 205 und jetzt nur noch 175er Reifen.

Auf der Rückseite lese ich: "Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden, Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

Hmm und jetzt? Hab Alu-Felgen (Vom Werk drauf) mit 195er Reifen.

Bei der Rechere im Web kam ich darauf:

Ziffer 9 Nutz- oder Aufliegelast
Die Aufliegelast ist neu in Feld 13 "Stützlast" einzutragen
Ziffer 11 Liegeplätze
Ziffer 17 Räder und/oder Gleisketten
Ziffer 22-23 weitere Größenbezeichnungen der Bereifung
Nachweise über weitere Bereifungen (ABE/Herstellerbescheinigung) sind vom Halter mitzuführen.
Ziffer 24-25 Überdruck am Bremsanschluss (Einleitungs-/Zweileitungsbremse

Bescheinigungen oder ABE habe ich natürlich nicht, nur noch den ungültig gestempelten Fahrzeugbrief. Muß ich den jetzt mitführen? Echt seltsam.


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  • | 06.10.2005 20:32

Das solltest Du sehr wohl, allerdings reicht die Kopie des Briefes vollkommen aus.
Rad/Reifen Kombis brauchen nämlich nicht mehr eingetragen zu werden, überhaupt ist die Zula 1 nur noch sehr dürftig ausgefüllt, im Gegensatz zum damaligen Fahzeugschein.
Also in Deinem eigenen Interesse- nimm alte Briefkopie und Zula I immer fein mit im Auto!!
Gruß Blackie


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  • | 06.10.2005 20:39

Ja das stimmt, also schön find ich das neue nicht. So unütze Sachen wie die Farbe, die steht drin.
Und die Zulassungsbescheinigung II, das ist ja echt ein Witz. DINA4 aber steht nichts drin.

Auf dem Papier steht noch: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Hmm, früher hieß es doch, derjenige der den Brief hat, ist Eigentümer.

Naja, typisch EU...


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  • | 06.10.2005 20:43

Tja - heute hast Du mit Zula Teil II nix mehr mit Eigentümer am Hut - Wichtig ist jetzt Zula I!!!


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  • | 06.10.2005 20:50

Zitat:
Zitat von blackie
Tja - heute hast Du mit Zula Teil II nix mehr mit Eigentümer am Hut - Wichtig ist jetzt Zula I!!!
Und welche bekommt die Bank? Wohl kaum Zula I?


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  • | 06.10.2005 21:00

Zitat:
Zitat von blackie
Das solltest Du sehr wohl, allerdings reicht die Kopie des Briefes vollkommen aus.
Rad/Reifen Kombis brauchen nämlich nicht mehr eingetragen zu werden, überhaupt ist die Zula 1 nur noch sehr dürftig ausgefüllt, im Gegensatz zum damaligen Fahzeugschein.
Also in Deinem eigenen Interesse- nimm alte Briefkopie und Zula I immer fein mit im Auto!!
Gruß Blackie
Wie was Rad/Reifen Kombinationen müssen nicht mehr Eingetragen werden??? Das ist ja wohl totaler Unsinn! Nach wie vor müssen alle Baulichen veränderungen am KFZ eingetragen werden! Man muss die Prüfberichte vom Eintragen mitführen! Es wird blos nicht mehr alles in den Fahrzeugschein geschriben! Eintagen lassen musst du es trotzdem!

:hut:


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  • | 06.10.2005 21:10

hallo endee,
also heißt es viel mehr Papier wie früher mitschleppen. Ich schätze auchmal, das die Polizei da erstmal überfordert ist, was bestimmt auf das Konto des Fahrers geht.
Und mal ganz im Ernst: Die neuen Belege sind doch EU-konform, sollen also auch im Ausland leichter "gelesen" werden können.
Ich möchte den Polizisten in Italien sehen, wenn er vom Deutschen Tuning-Freak die Zulassungsbescheinigung I und eine Mappe mit 15 ABE`s etc in Deutsch unter die Nase gehalten kommt. Der rastet doch aus oder?


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  • | 06.10.2005 21:52

Du hast hier nichts gefunden? hättes Du mal hier nach geschaut.
Info zu den neue Fahrzeugpapieren ab 01.10.2005.
Da hättes Du folgende Passage nachlesen können.

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der
Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
werden.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

Und wieso Kopie vom alten Fahrzeugbrief? Der alte Fahrzeugbrief wird auf Wunsch kostenlos entwertet und kann mitgenommen werden.

Ausserdem war es auch schon beim alten Fahrzeugbrief so das es keine Besitzurkunde war. Die Banken halten auch heute die Zulassungsbescheinigung Teil II ein da ohne nicht Umgemeldet werden kann.


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  • | 07.10.2005 08:51

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Du hast hier nichts gefunden? hättes Du mal hier nach geschaut.
Info zu den neue Fahrzeugpapieren ab 01.10.2005.
Da hättes Du folgende Passage nachlesen können.

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der
Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
werden.
In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt.

Und wieso Kopie vom alten Fahrzeugbrief? Der alte Fahrzeugbrief wird auf Wunsch kostenlos entwertet und kann mitgenommen werden.

Ausserdem war es auch schon beim alten Fahrzeugbrief so das es keine Besitzurkunde war. Die Banken halten auch heute die Zulassungsbescheinigung Teil II ein da ohne nicht Umgemeldet werden kann.
Das ist ja alles gut und schön, aber die Praxis sieht doch etwas anders aus, wenn ich in eine Polizeikontrolle kommt und dann zu dem Beamten sage, das er sich über die Zulässigkeit dieser Reifen im Internet informieren kann. Unterlagen habe ich ja nicht, außer den alten Fahrzeugbrief, den ich dann auch noch mitschleppen muß. Und inwieweit der ungültig gestempelte Brief noch rechtliche Bindung hat, sei mal dahingestellt.


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  • | 07.10.2005 09:44

Mal eine andere Frage:
Wenn der Inhaber des Briefes nicht mehr Besitzer ist, wie ist man dann rechtlich als Besitzer abgesichert?!


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  • | 07.10.2005 14:29

Zitat:
Das ist ja alles gut und schön, aber die Praxis sieht doch etwas anders aus, wenn ich in eine Polizeikontrolle kommt und dann zu dem Beamten sage, das er sich über die Zulässigkeit dieser Reifen im Internet informieren kann.
Woher weißt du, wie die Praxis mit den neuen Bescheinigungen aussieht :frage:
In den letzten 7 Tagen schon soviel Erfahrung gesammelt mit den neuen Dokumenten? ;)

Kaum zu glauben, aber auch die Polizei wird über solche Änderungen informiert. Selbstverständlich kann man im Einzelfall auf Beamte treffen, die es nicht wissen, und Schwierigkeiten wird es sowieso geben, da die Sache für alle neu ist.

Zitat:
Wenn der Inhaber des Briefes nicht mehr Besitzer ist, wie ist man dann rechtlich als Besitzer abgesichert?!
Wovor willst du dich denn absichern?

Es ändert sich in der Hinsicht nichts - auch vorher war es so, dass der Brief lediglich ein - wenn auch sehr starkes - Indiz war, für den Eigentumsnachweis. Eigentum weist man ab besten mit einem Kaufvertrag nach.


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  • | 07.10.2005 14:35

ja toll.

bei mir waren vorher 155(standart is ja klar) und 175er eingetragen. die 175er wurden ausgetragen. allein das hat michschon genervt. und das ich jetzt für jeden scheiss nen wisch mitnehmen muss! warum konnte man das mit dem eintrage net lassen? naja gemecker bringt eh nix. muss ich halt nen batzen papier mit führen....


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  • | 07.10.2005 16:06

Habe heute bei der abnahme meines Luffis auch ne komische Erfahrung gemacht...der Derkra-Mensch war so nett,alles nochmal zu Checken...jedenfalls sind die Felgen die ich im Moment fahre nicht im Schein teil1 eingetragen.Er meinte ich dürfe so nicht mit den Felgen fahren.Aber im alten Schein waren die Felgen mit der RR-Kombi eingetragen!Jetzt habe ich ihm gesagt,das ich dafür ja den alten FZGschein dabei habe-darauf hin er.....aber der ist ja entwertet und somit nicht gültig...kann doch nicht sein das ich die Felgen die seit 10 Jahren eingetragen waren neu eintagen lassen muss????Irgendwo hörts doch auf!!!


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  • | 07.10.2005 17:53

Zitat:
Zitat von 3erTOURING
Habe heute bei der abnahme meines Luffis auch ne komische Erfahrung gemacht...der Derkra-Mensch war so nett,alles nochmal zu Checken...jedenfalls sind die Felgen die ich im Moment fahre nicht im Schein teil1 eingetragen.Er meinte ich dürfe so nicht mit den Felgen fahren.Aber im alten Schein waren die Felgen mit der RR-Kombi eingetragen!Jetzt habe ich ihm gesagt,das ich dafür ja den alten FZGschein dabei habe-darauf hin er.....aber der ist ja entwertet und somit nicht gültig...kann doch nicht sein das ich die Felgen die seit 10 Jahren eingetragen waren neu eintagen lassen muss????Irgendwo hörts doch auf!!!
Genau sowas meinte ich ja, aber hier im Forum gibts ja ein paar Superschlaue die einen immer kaputtdiskutieren müssen.

Mich würd mal interessieren, wie das im europäischen Ausland früher war, bevor da die neuen Papiere ausgegeben wurden.


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  • | 07.10.2005 18:06

Zitat:
Zitat von wilber
Mich würd mal interessieren, wie das im europäischen Ausland früher war, bevor da die neuen Papiere ausgegeben wurden.
also in polen kann ich dir sagen war das früher so: scheissegal hauptsache der karren fährt ;)

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