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Lowrider zulassen ? - Seite 3

25.10.2005 15:42 Tuning Beitrag 31
Der Fußgänger

Pagen-Fan


281 Beiträge
05.07.2004 registriert
Kennzeichen: os
@ Weatmaster
Alles schön und gut was du hier von dir gibts, aber warum fährt denn dein Caddy mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend?
Kriegstes vielleicht doch nicht alles getüvt oder was?:D
Los Beweise auf den Tisch....Poste mal deine Abnahmebescheinigung!

Und jetzt komm nicht mit deinen 5,7 Liter Hubraum und von wegen zu teuer....Spaß kostet halt!
25.10.2005 16:14 Tuning Beitrag 32
Pstar


Pagen-Fan


268 Beiträge
24.03.2005 registriert
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:rolleyes: Ich verstehe hier so einige Post's von vielen Leuten nicht!

Walpurgis und Zulassungsfuchs posten desöfteren Strassenrecht usw, sind eigentlich recht gut damit vertraut! Das hier einige Schreiben, das sie das begünden sollen usw, das haben sie, man sollte die Post auch lesen! Dann sollte man beachten was die Beiden hier im Forum sind, einfach mal schauen, die haben Ahnung, ob es euch gefällt oder auch nicht! aber ihr habt ja die große Ahnung, ihr fragt ja schließlich :applaus::rolleyes: ...

@weatmaster : Irgendwie bist du immer ziemlich schnell gereizt, wenn jemand was schreibt was Du aber anders kennst... Es gibt wie auch in diesem Fall, ab und zu Antworten zwischen Ja und Nein. Aber dann muss man doch nicht immer gleich los kotzen oder?!
25.10.2005 16:28 Tuning Beitrag 33
DeserTStorM


Schiermeier Camper


652 Beiträge
28.06.2004 registriert
Kennzeichen: AN
boah ich glaub der thread kann geschlossen werden, ist ja nur noch streiterei hier...
25.10.2005 16:36 Tuning Beitrag 34
Frank309


Abgasjunkie


226 Beiträge
01.06.2005 registriert
Kennzeichen: DW
Zitat:
Zitat von Nightwish
Oje....
Zitat:
Zitat von walpurgis
Ja nee, is klar...
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Glaube einfach McClane!
Zitat:
Zitat von Nightwish
Höre auf McClane! Vergiss die Arbeitsmaschinen!
Zitat:
Zitat von walpurgis
Man möge uns die, zugegeben nicht sehr hilfreichen Kommentare, nachsehen. Aber in diesem Thread steht soviel Unsinn, dass vielleicht viele, die es besser wüßten, nicht die Zeit und Lust haben, einen aufschlußreichen und klärenden Artikel zu schreiben.

Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. SfAm sind zulassungsrechtlich besondere Fahrzeuge, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Sie Sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart u. ihren besonderen, mit dem Fz fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht aber zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt u. geeignet sind. Die Einrichtungen zur Leistung von Arbeit müssen mit dem Fz organisch verbunden sein (fest eingebaut oder fest montiert). Sie müssen den Charakter des Fz derart bestimmen, daß durch ihre Abmontierung das Fz in seiner Zweckbestimmung verändert wird. Der letzte Satz war Copy & Paste.

Wer sich Genaueres darüber wissen will, der möge sich den § 18 StVZO vornehmen. Es gibt auch ellenlange Listen, in denen Fahrzeuge aufgeführt sind, die nicht als SfAm anerkannt sind, z.B. Muldenkipper oder Gabelstapler.

Ein Lowrider ist mit Sicherheit keine selbstfahrende Arbeitsmaschine und kann auch nie als solche zugelassen werden.
Zitat:
Zitat von Nightwish
Hab ich irgendetwas gegen Lowrider gesagt? Kann mich nicht erinnern.

Du kriegst es so nicht legal eingetragen und fertig. McClane hat es schon im zweiten Post geschrieben und es wurde von mehreren bestätigt. Welchen Teil von "Nein" soll ich näher erläutern?
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Das es auch Eintragung gibt die tatsächlich gar nicht rechtmäßig sind wurde hier doch auch schon oft genug diskutiert oder?

Warum wird nicht einfach mal ein klares "NEIN" akzeptiert? Würde es was nützen wenn hier geschrieben würde es ist eintragungsfähig und Du stehst anschlissend bei TÜV bzw. Dekra und die Eintragung wird verweigert.

Hydraulische oder Luftfahrwerke bei PKW´s sind ja auch nicht generell verboten. Beispiel Citréon. Aber nicht zum hüpfen.

Wer ein Low Rider Fahrwerk eingetragen hat schicke mir bitte ein scann dieser Eintragung zulassung@aol.com oder kann hier mal ein Bild einstellen...

Soweit ich das hier beurteilen kann wissen Nightwish, walpurgis und McClane
in der Regel was sie schreiben...
man zeige mir bitte wo in diesen Post auch nur eine Begründung steht warum ein LowRider nicht zulassungsfähig ist.
:boese:


Sorry für die Zitatfunktion.
25.10.2005 17:25 Tuning Beitrag 35
weatmaster


Abgasjunkie


232 Beiträge
29.03.2005 registriert
Kennzeichen: OD
Zitat:
Zitat von Der Fußgänger
@ Weatmaster
Alles schön und gut was du hier von dir gibts, aber warum fährt denn dein Caddy mit Kurzzeitkennzeichen durch die Gegend?
Kriegstes vielleicht doch nicht alles getüvt oder was?:D
Los Beweise auf den Tisch....Poste mal deine Abnahmebescheinigung!

Und jetzt komm nicht mit deinen 5,7 Liter Hubraum und von wegen zu teuer....Spaß kostet halt!
Aber du kennst schon die Steuerregelung für KFZ ab Bj. ..... (ca. 80 weiß ich aber net genau) ohne Kat, oder ?
Mein V6 im Capri hat auch keinen Kat, ich weiß also was der Spaß kostet. :)
Ich hab ne 07er Zulassung , da wird nix getüvt, die Abnahme nach § 17 liegt beim Strassenverkehrsamt.
Ach ähhh, hab ich behauptet, daß meine Hydraulik eingetragen ist, naja, die Frage kannst du mir sicher beantworten, da du ja so aufmerksam mitgelesen hast ;)

Ohh, da fällt mir ein: Euch ist schon klar, daß Lowrider nicht = Lowrider ist.
Sorry, aber davon bin ich ausgegangen.
Sonst wäre Auto auch = Auto, egal ob Golf, oder Porsche, einfach Auto :)

Pstar: immer ?
Normal reagiere ich gereitzt, wenn man sich schon hinsetzt und Tippt um anderer Leute Fragen zu beantworten und dann andere für Verwirrung sorgen, da Sie keinen Plan haben.
Der Großteil weiß wahrscheinlich garnicht welche Möglichkeiten Hydraulik bietet, oder gar wie Sie aufgebaut ist - postet aber trotzdem fröhlich vor sich hin.

Ich formuliere die Frage für BattleBoy 1992 mal um: Macht es Sinn eine eintragungsfähige Hydraulik einzubauen, wenn diese doch nicht viel mehr kann als ein Airride und min. doppelt so teuer ist wie eines (beim eintragungsfähigem Einbau) ?

In meinen Augen schon, aber das ist halt Einstellungssache.... vonwegen keeping it real usw.
25.10.2005 19:02 Tuning Beitrag 36
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Was soll man dazu noch sagen! Vielleicht!

Ich kenn jemand, der hat ne Schwester, die hat ein Bruder, der kennt jemand der einen kennt, der hat sein Fahrrad als Krad o.LB zugelassen!

Auch Fahrzeuge die mit 06er (Händler) oder 07er (Younteimer) Kennzeichen betrieben werden!!! müssen immer der StVZO entsprchen! Man erhält dazu einen Fahrzeugschein, Keinen Darf-alles-Schein.
_____________________________________________________________
IV. Rote 07er Zulassung

Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO.

Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen.

Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Ausserdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU.

Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben.

In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten.

Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge.

Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung.

Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann.

In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen :

- Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg)
- Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, aussergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.b. Papst, nen Bundeskanzler o.ä.)
- Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs
- Eine neuere TÜV-Bescheinigung
- Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden)
- einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-pass sofern vorhanden

Die Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt :

- Eigenständige Vorsorge wegen des Zustands des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!)
- Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen : Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen.
- Führen eines Fahrtenbuchs für jede Fahrt

Ein Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen ausserdem drohen Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.

nullDamit hier keiner auf die Idee kommt ich habe mir das gerade eben ausgedacht Quelle street-racher.de So konnte ich natürlich auch noch die ganze tipperei sparen. nullnull

http://www.street-racer.de/tipps_un..dtimer_youngtim...
_____________________________________________________________
Ich habe überrings auch schon vorgeschlagen beim TÜV/Dekra selbst nachzu fragen!!!

Warum ist das So! begründet das mal! Ich da auch mal ein paar Fragen!!!

- Was soll das Verfallsdatum auf saurer Sahne?

- Was passiert, nachdem man sich 2 Mal halbtot gelacht hat?

- Was zählen Schafe, wenn sie einschlafen wollen?

- Gibt es in einer Teefabrik Kaffeepausen?

- Warum nennt man einen Mann, der Frauen schmutzige Sachen sagt,
einen
Sexist, während eine Frau, die Männern schmutzige Sachen sagt, eine
Mark
pro Minute kriegt?

- Warum trägt ein Kamikazepilot einen Helm?

- Warum gibt es Whiskas-Huhn, -Fisch und -Rind, aber kein
Whiskas-Maus?

- Wenn ein Schizophrener mit Selbstmord droht - ist das dann eine
Geiselnahme?

- Ist eine volle Harddisk schwerer als eine leere?

- Wenn Schwimmen gut sein soll für die Entwicklung von Armen und
Beinen,
warum haben Fische weder Arme noch Beine?

- Warum werden Zigaretten an Tankstellen verkauft, wo das Rauchen
verboten ist?

- Wenn Autofahren verboten ist, nachdem man etwas getrunken hat,
warum
haben Bars und Kneipen Parkplätze?

- Wenn nichts an Teflon kleben bleibt, wie wird Teflon an der Pfanne
festgemacht?

- Kriegt ein Fisch genau wie ein Mensch Krämpfe, wenn er direkt nach
dem
Essen schwimmen geht?

- Wie heißen die harten Plastikenden an den Schnürsenkeln?

- Wenn ein Laden 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr geöffnet hat,
warum hat er dann ein Schloss in der Tür?

Fragen über Fragen...
25.10.2005 19:12 Tuning Beitrag 37
walpurgis





1593 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Vielleicht wäre es zweckmäßig, den Begriff Lowrider mal genauer zu definieren. Sicher ist es möglich, in ein Auto eine "eintragungsfähige" Einrichtung zum Anheben und Absenken des Aufbaus einzubaue. Ähnlich wie bei luftgefederten Fahrzeugen, aber eben hydraulisch. Ich verstehe unter Lowrider aber einen "Hüpfer", bei dem die Hydraulik dem Abheben einzelner Räder dient oder zumindest für ein übermäßiges Nicken oder Wanken sorgt.

Vielleicht reden wir ja alle ein wenig aneinander vorbei.

Ach, und weatmaster, es wäre ein echter Beitrag von dir, wenn du aufhören würdest so zu tun, als ob du der Einzigste auf der Welt wärst, der Ahnung von Fahrdynamik, Hydraulik, verkehrsrechtlichen Vorschriften und der Arbeit von Kfz-Sachverständigen hat.
25.10.2005 19:21 Tuning Beitrag 38
oldschool_79


Benzinpreisignorierer


185 Beiträge
25.07.2005 registriert
Kennzeichen: 79
Amen...:D:D:D
25.10.2005 20:07 Tuning Beitrag 39
BattleBoy1992


pagenGrillmeister


951 Beiträge
16.05.2005 registriert
Kennzeichen: HI
Naja halt einer mit 2 Pumpen!! Der muss ja net gleich 3 Meter vom Boden abheben und sich überschlagen können. Der sollte nur so z.B ein bisschen mit der Vorderachse abheben können, auf 3 Rädern fahren....usw. Es gibt ja auch Airride-Fahrwerke wo man jedes Rad einzeln ansteuern kann, aber die kriegt man auch net eingetragen.
25.10.2005 20:09 Tuning Beitrag 40
weatmaster


Abgasjunkie


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Zitat:
Zitat von walpurgis
Vielleicht wäre es zweckmäßig, den Begriff Lowrider mal genauer zu definieren. Sicher ist es möglich, in ein Auto eine "eintragungsfähige" Einrichtung zum Anheben und Absenken des Aufbaus einzubaue. Ähnlich wie bei luftgefederten Fahrzeugen, aber eben hydraulisch. Ich verstehe unter Lowrider aber einen "Hüpfer", bei dem die Hydraulik dem Abheben einzelner Räder dient oder zumindest für ein übermäßiges Nicken oder Wanken sorgt.

Vielleicht reden wir ja alle ein wenig aneinander vorbei.

Ach, und weatmaster, es wäre ein echter Beitrag von dir, wenn du aufhören würdest so zu tun, als ob du der Einzigste auf der Welt wärst, der Ahnung von Fahrdynamik, Hydraulik, verkehrsrechtlichen Vorschriften und der Arbeit von Kfz-Sachverständigen hat.
Tztztz, tja anscheinend hast du ja trotzdem was dazu gelernt von dem allwissendem Meister (das bin übrigens ich
achtung Ironie ) Denn lowriding steht nicht nur für hüpfende VW`s wie es Sie in Deutschland leider in Massen gibt, sondern auf das cruisen in dicken und tiefen US Cars.
Und ja, genau so wie ich es vorher beschrieben habe und du es wiederholst ist es möglich eine Hydraulik einzutragen. Ok, daß hört sich einfach an, ist es aber nicht, da es mit einem normalen Hydraulik "Kit" nicht getan ist. Ich würde auch niemandem dazu raten und generell die Frage mit Nein beantworten, aber es ist halt nicht unmöglich mit dem nötigem Kleingeld.

Bei Fragen zur 07er Nummer könnt ihr ja den zulassungfuchs Fragen, der Mann hats raus...... ein weiterer sinnfreier post.
25.10.2005 20:15 Tuning Beitrag 41
BattleBoy1992


pagenGrillmeister


951 Beiträge
16.05.2005 registriert
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Naja irgendsoeinen hüpfenden Vw, oder so ein pizzataxi (gibs ja inna scene) würd ich mir nie machen...sondern so wie du es schon gesagt hast, einen schönen dicken Ami
25.10.2005 20:28 Tuning Beitrag 42
weatmaster


Abgasjunkie


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Ok, nice :)
Bei sowas hast du weitaus weniger Probleme (nicht das es einfach wäre) mitm Zulassen, die Prüfer sind bei sowas einfach entspannter - wenn ich daran denke was für Ärger ich früher mitm TÜV bei geringen Umbauten am A4 hatte.
Falls du das dann überhaupt noch eintragen willst.
25.10.2005 20:38 Tuning Beitrag 43
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Ich sach doch Citroén kaufen:applaus:

Allerdings könnte weatmaster Sich beispielsweise auch einen Fiat Doblo kaufen Behindertengerecht den kann man dann auch hinten Hydraulisch
absenken und sogar mit Rampe:D Kannste dann mit Rolleblades reinrauschen.
Brauchste beim fahren nicht mal auszuziehen Gas und Bremse handbetätigt:cool:
25.10.2005 20:58 Tuning Beitrag 44
endee


Fast+Furious Statist


1368 Beiträge
05.03.2005 registriert
Kennzeichen: HAM
Bekommt man denn auf dem Doblo Daytons, Phat Wheels oder überhaupt irgendeine Speichenfelge in 13 oder 14 zoll mit Asphaltschneider Bereifung eingetragen? ich meine wegen der Traglast und so:D:D:D

Weil ohne Speichenfelgen ist das nicht genug porno!

:hut:
25.10.2005 21:04 Tuning Beitrag 45
Don Vari
Gast
Ach, bis BattleBoy1992 mal 18 Jahre alt wird (zurzeit 13 :oah: ), dann gibt es keine Autos mehr mit Reifen. :)
Die schweben dann in der Luft und dann ist das Problem mit dem hydraulischem Fahrwerk mit zwei Pumpen auch schon gegessen. :D