Youngtimer? Wann und wie!


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  • | 13.09.2007 22:04

Also,

Mein Golf 2 wird jetz 20 Jahre alt.

Habe irgendwo aufgeschnappt das ich mein Fahrzeug als sogenannten Youngtimer anmelden könnte und eventuell Steuerermäßigung bekommen würde.<<< stimmt das???

Desweiteren wurde mir gesagt das, dass Fahrzeug ohne Technischen veränderungen sein muss.

was heist Technische veränderungen?
Habe Z.b.
anderen Auspuff
andere Türgriffe
Nebelleuchten
anderes Radio und und und.

In wie weit darf ich denn meinen (Youngtimer) verändern dass ich die Zulassung bekommen würde.

und noch eins! ab wann dürfte ich den auf ne Oldtimer zulassung hoffen.

Danke.
:hut:


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  • | 13.09.2007 22:06

das waren die roten 07er kennzeichen, eigentlich ein gutes schlupfloch für schrottkisten oder sonst hoch besteuerte youngtimer. seit april diesen jahres aber nicht mehr möglich, du wirst weiter "normal" angemeldet rumfahren müssen. erst ab 30 jahren als oldtimer.


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  • | 13.09.2007 22:57

jain.. ich fahre selber die rote 07-nummer..ich hab mir vor märz noch schnell ein paar youngtimer dazugekauft,darunter einen polo86c,golf2 von 85,2xscirocco und die noch schnell auf die nummer zugelassen..jetzt habe ich bestandschutz..die einzige möglichkeit die du hast ist zu warten bis er dreissig ist..oder einen kaufen der 30 jahre alt ist..die kannst du dann aber ganau so gut auf das h-kennzeichen anmelden..es sei denn du willst einen youngtimer auf eine 07-nummer fahren..dann musst du zuerst ein fahrzeug kaufen was dreissig jahre alt ist,die 07-nummer beantragen mit allem zip und zap(polizeiliches führungszeugnis,doppelkarte einer oldtimerversicherung die deinen wagen dann auch annehmen)dann kaufst du dir einen golf2 der schon auf eine 07-nummer zugelassen ist und übernimmst das auto dann auf deine 07-nummer..das geht hier zumindestens im kreis st,bor,noh,el,coe untereinander.. gruss ralf


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  • | 14.09.2007 10:03

Zu den Veränderungen: Mittlerweile heißt es offiziell " weitestgehend dem Original entsprechend".
Allerdings gilt nach wie vor der Anforderungskatalog wie vor dem 1.3.07.
Und dort sind zeitgenössische Umbauten zulässig, oder die Umbauten sind nachweislich in den ersten 10 Jahren gemacht worden.
Somit wäre ein Manta mit ATS-Felgen und Doppelwebervergasern zulässig, weil das eben zeitgenössisch ist.

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