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pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung

Wie weit darf der Reifen überstehen?

16.04.2011 19:17 Tuning Beitrag 1
DodgeVipeR


Rollerfahrer


142 Beiträge
07.06.2009 registriert
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Abend zusammen,
Ich wollte einmal Frage wie weit der Reifen rausstehen darf bzw.
Ob das noch in ordnung ist?
Oder muss ich da schon nacharbeiten?
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Hinten ist er Komplett abgedeckt, ist nur Vorne recht knapp

mfg
16.04.2011 19:26 Tuning Beitrag 2
Lobo


Radkappenfetischist


746 Beiträge
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Solange die Lauffläche komplett abgedeckt ist und im eingefederten Zustand nix schleift, ist alles in Ordnung.
16.04.2011 19:38 Tuning Beitrag 3
xytobiyx





2180 Beiträge
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Das passt, bei meinem war auch alles in Ordnung, ohne Probleme eingetragen bekommen ;)

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Zuletzt geändert 16.04.2011 19:45 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.
16.04.2011 19:46 Tuning Beitrag 4
DodgeVipeR


Rollerfahrer


142 Beiträge
07.06.2009 registriert
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danke,
na dann bin ich ja beruhig :-)
nich das i noch bördeln darf
17.04.2011 07:10 Tuning Beitrag 5
PrivateDemon


pagenGrillmeister


904 Beiträge
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Öhm das mit der Lauffläche stimmt nicht mehr ganz.
Bei neueren Fahrzeugen muss nach EU-Recht das komplette Rad abgedeckt sein.

http://www.verkehrsportal.de/board/..?showtopic=3588
17.04.2011 07:28 Tuning Beitrag 6
xytobiyx





2180 Beiträge
15.11.2003 registriert
Kennzeichen: VEC
So stand es auch in meinem Teilegutachten

Zitat:
Zitat von Teilegutachten
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Allerdings hat das beim TÜV (Einzelabnahme wegen Federn) nicht interessiert, STvO und EU sind da unterschiedlicher Meinung bzw. wird hier gemäss STvO gehandelt.

Edit: Hab gerade mal versucht den genannten Text der EU zu lesen, so wie ich es verstandn habe, gilt der Anh.I der 78/549 EWG Rili für die Zulassung von Fahrzeugen durch den Hersteller...

Aber vielleicht kann uns Walpurgis ja helfen ;)

Zuletzt geändert 27.06.2011 07:35 von xytobiyx. Insgesamt 3 mal.
27.06.2011 03:12 Tuning Beitrag 7
meisterflott


Radler


2 Beiträge
27.06.2011 registriert
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Edit by MOD: Einmal reicht
Zuletzt geändert 27.06.2011 07:26 von xytobiyx. Insgesamt 1 mal.