oldtimer ummeldung


  • Nickpage von Sir Andreas anzeigen Sir Andreas


    Abgasjunkie


    235 Beiträge
    Kennzeichen: HK
  • | 15.07.2004 20:49

hallo,

sagtmal wie gehst das, mein auto wird bald 30!

und nun will ich auch steuern und versicherung sparen.
muss ich mich nun selber drum kümmern oder bekomme ich da irgentwas zugeschickt?

muss ich ne neue doppeldeckungskarte holen?
jemadn erfahrung damit?

Gruss


  • Nickpage von Klaus anzeigen Klaus



    5413 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Klaus anzeigen Klaus



    5413 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 15.07.2004 21:56

Die 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Oldtimer-Kennzeichen) wurde am 28.7.97 (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 29.7.97 in Kraft getreten.

Fahrzeuge älter als 30 Jahre können damit ein Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) erhalten und die neuen steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen.

Zuerst die Zulassungsstelle
Fragen Sie da nach, ob man ihr Fahrzeug aufgrund seines Alters überhaupt akzeptiert.

Dann muss man zum TÜV (zur Dekra)

Dort wird ein Gutachten erstellt, das mindestens folgende Angaben erhalten muß:
den Hersteller des Fahrzeuges einschließlich der Schlüsselnummer
die Fahrzeug-Ident-Nummer
das Jahr der Erstzulassung
die Feststellung, daß dem Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann
Ort und Datum des Gutachtens
die Unterschrift mit Stempel und Kennnummer des amtlich anerkannten Sachverständigen.

Im Regelfalll wird geprüft, ob
a) die Hauptbaugruppen (Rahmen/Fahrgestell, Aufbauten, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängung und Achsen, Lenkanlage,
b) Reifen/Räder, Lampen und Leuchten, Elektrik, Verglasung, Ketten und Riemen (beim Antrieb), Auspuffanlage, Sitze und Inneneinrichtung original sind oder durch Austauschteile ersetzt wurden. Gleichzeitig wird der Erhaltungszustand, bzw. Pflegezustand überprüft.
Zusätzlich wird das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO unterzogen.
Danach muß der Sachverständige entscheiden, ob das begutachtete Fahrzeug im Sinne der Richtlinie als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden kann. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn bestimmte Hauptbaugruppen nicht original sind.
Wenn das Fahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis hat (d.h. einen gültigen Kfz-Brief), dann kostet das DM 98,90 DM (einschließlich Hauptuntersuchung und Prüfplakette). (Manchmal gibt es da Probleme)
Wenn das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat und eine Untersuchung nach § 21 StVZO durchgeführt werden muß, erhöht sich der Betrag auf DM 197,80 DM.
Zum Muster des Gutachtens
Welche Anforderungen muss das Fahrzeug erfüllen?

Kann ein Replika ein Oldtimer sein?
Im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch ist eine Replika die meist nur optische Nachbildung eines Fahrzeuges, dessen Produktion eingestellt ist. Typische Beispiele sind Porsche Speedster oder der Bugatti auf VW-, Ferrari auf Corvette-Basis oder ähnliche Modelle. Diese Fahrzeuge gleichen oder ähneln einem Vorbild, sind aber zu einem späteren Zeitpunkt gefertigt. Der Hersteller ist nicht mit dem Hersteller des Vorbildes identisch.
Vereinzelt wurden solchen Fahrzeugen das H-Kennzeichen verweigert, obwohl das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.

Auf Veranlassung des DEUVET beschäftigte sich der Bund/Länder-Fachausschuss mit diesem Thema und vertrat dabei "die Auffassung, dass Replika-Fahrzeuge, die 30 Jahre alt sind, als historisch erhaltenswert unter die Regelungen des § 21 c StVZO fallen und ab einem Alter von 30 Jahren als Oldtimer zugelassen werden können, vorausgesetzt, sie befinden sich in ihrem Orioginalzustand. Replika-Fahrzeuge sind eigenständige Fahrzeuge, die sich lediglich an Vorgängern orientieren."
Zusätzlich kam der Fachausschuss zu dem Schluss, dass "dagegen reine Nachbauten, die aktuell hergestellt sind und originalgetreu ein früheres Fahrzeug kopieren, und Eigenbauten nicht als Oldtimer gelten. Auch wenn sie 30 Jahre alt sind, gehören sie nicht zum historisch erhaltenswerten kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut’. Hier ist zur Einordnung als Oldtimerfahrzeug ggf. eine Einzelentscheidung zu treffen."
Entsprecht wurde auch der Anforderungskatalog von TÜV und DEUVET formuliert.


oder auch ruhig nochmal hier schauen Klick


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 16.07.2004 14:04

So ein Gutachten kann nur die Technische Prüfstelle (alte Bundesländer TÜV, neue DEKRA) erstellen. Als allererstes solltest du mal unverbindlich beim TÜV vorfahren und fragen, ob du überhaupt eine Aussicht hast, eine Oldtimerzulassung zu bekommen. Dein Fahrzeug muss nämlich "erhaltenswertes kraftfahrtechnisches Kulturgut" sein.


  • Nickpage von Sir Andreas anzeigen Sir Andreas


    Abgasjunkie


    235 Beiträge
    Kennzeichen: HK
  • | 16.07.2004 20:14

Super, danke euch!


  • Nickpage von Kutscher-Uli anzeigen Kutscher-Uli


    Benzinpreisignorierer


    182 Beiträge
    Kennzeichen: RE

  • Nickpage von Kutscher-Uli anzeigen Kutscher-Uli


    Benzinpreisignorierer


    182 Beiträge
    Kennzeichen: RE
  • | 24.07.2004 17:43

Erhaltenswertes kraftfahrttechnisches Kulturgut ??? Das gilt meines Wissens nach nur dann wenn es um die Frage geht Einfuhrzoll für Oldtimer ja oder nein !! Für ein H-Kennzeichen gilt : 30 Jahre , guter Zustand - wobei aber eine Note 3 laut Classica Data Richtlinien für die Oldtimerbewertung reicht , kein Zubehör das nicht zeitgenössisch ist - also ein Kamei Spoiler am Käfer ist absolut OK und keine extravaganten Lackierungen sprich z.B. 300 SE W 108 in Lila-metalic ! Es ist also gar nicht so schwer daran zu kommen !


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






    1593 Beiträge
    Kennzeichen: XX
  • | 24.07.2004 19:23

Die Oldtimerzulassung regelt § 21c StVZO. In der dazugehörigen Richtlinie steht das mit dem "kraftfahrtechnischen Kulturgut" ausdrücklich drin.

Vom TÜV gibt es eine recht gute Broschüre (Download) in der die Voraussetzungen zum H-Kennzeichen und die möglichen Alternativen beschrieben sind.

Auszug aus der Broschüre:

Zitat:
Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches
Kulturgut" zu bewerten: Das sind die hauptsächlichen
Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten
zu können. Vorher muss das Gutachten eines amtlich
anerkannten Sachverständigen eingeholt werden,
gemäß Paragraph 21 c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung
(StVZO) und der "Richtlinie für die
Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen". Ob der
Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand
bzw. gekonnt restauriert ist, spielt hierbei
eine ausschlaggebende Rolle. Worauf es bei den einzelnen
Bauteilen ankommt, ist dem "Anforderungskatalog
für die Begutachtung von Oldtimern" zu entnehmen


  • Nickpage von Sir Andreas anzeigen Sir Andreas


    Abgasjunkie


    235 Beiträge
    Kennzeichen: HK
  • | 31.07.2004 11:59

So, danke nochmal an alle!

das gutachten habe ich

nur zickt nun die versicherung (HDI) rum, da das der einzige wagen ist der auf meinen namen zugelassen ist, wollen die den nicht versichern, das geht wenn nur als zweitwagen.
entweder muss ich den wagen nun auf mein "nebenbei"-gewerbe ummelden, wobeid as problem ist das eien foirma wieder kein oldtimer versichern kann.. (so wie ich das gerade lese)

alles zum übergeben...


gruss
Andreas


  • Nickpage von G3Atlantis anzeigen G3Atlantis


    Pagen-Fan


    296 Beiträge
    Kennzeichen: x
  • | 31.07.2004 12:20

ich dachte oldtimer geht schon ab 20 jahren?


  • Nickpage von Sir Andreas anzeigen Sir Andreas


    Abgasjunkie


    235 Beiträge
    Kennzeichen: HK
  • | 31.07.2004 12:52

ab 20 kannst du nen rotes dauerkennzeichen bekommen.....

Einsatzbeschränkungen:
Zulässig sind Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
incl. Hin-/Rückfahrt; Fahrten zu Probe-, Prüfungs-, Überführungs-,Wartungs- und Reparaturzwecken

also eher nix für mich

gruss

Deinen Freunden empfehlen