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Mega scheiße gebaut! - Seite 1
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01.10.2004 01:38
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Tuning Beitrag 1 |
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Radler ![]() 13 Beiträge 30.09.2004 registriert Kennzeichen: NOH |
Hi Leute, hab mir letzte Woche einen mega bock erlaubt! Ich fang einfach mal an: Ich musste eine Freundin Abends von der Musicschule abholen wo ja noch nichts schlimmes bei ist, aber als wir unser Ziel erreicht hatten haben wir noch einwenig allgemein bla bla gemacht. Na ja auf jeden fall kamen wir dann irgendwann darauf das Sie auch mal eine runde mit mein Auto drehen wollte! Und ich doofer Hund las mich natürlich auch noch drauf ein! So fuhr sie eine ganze zeit auf einen abgelegenen Parkplatz BIS DIE RENNLEITUNG AUFTAUCHTE scheiße dachte ich nur und prompt hat sie die karre abgewürgt! Ich sollte vielleicht noch erwähnen das sie natürlich keinen Führerschein hatte! Toll das Abwürgen haben sie natürlich mitbekommen und schon standen sie vor uns mit dem Satz: Führerschein u. Fahrzeugpapiere bitte! Na ja auf jeden fall habe ich heute post bekommen wo ich den scheiß bericht ausfüllen muss! Was meint ihr? SIE Führerschein ab 21?? Und ich Punkte?? Könnt mir ja mal schreiben womit ihr rechnet was für eine Strafe wir bekommen! ALLES SCHEIßE!!!! MFG bullydog1984de |
01.10.2004 01:56
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Tuning Beitrag 2 |
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626 Beiträge 13.05.2004 registriert Kennzeichen: H |
jaja die Mädels... Da zwinkern sie einmal mit den Augen und schon steckt man mitten drin. (Kann ruhig zweideutig gelesen werden )Kann dir aber leider nicht weiterhelfen, das ist mir bis jetzt zum Glück erspart geblieben. Es wird wahrscheinlich spannend bleiben. Mein Beileid! |
01.10.2004 02:25
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Tuning Beitrag 3 |
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Fahrschüler ![]() 37 Beiträge 10.04.2004 registriert Kennzeichen: OS |
Ja Ja so ist das. das musst du selber wissen ob du ihr den gefallen tuen millst, und den scheis auf dich nehmen willst. das ist dein ding. |
01.10.2004 06:57
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Tuning Beitrag 4 |
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Strafzettelsammler ![]() 6785 Beiträge 25.02.2003 registriert Kennzeichen: OS |
puhhh - also erstmal ist die Frage, ob die Polizei auf dem Parkplatz überhaupt kontrollieren darf! Ist ja kein öffentlicher Straßenverkehr sondern ein Privatgelände wenn ich das nu richtig sehe! Vielleicht kann Nightwish dazu aber mehr sagen
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01.10.2004 07:23
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Tuning Beitrag 5 |
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Ameisenkiller ![]() 798 Beiträge 28.01.2004 registriert Kennzeichen: ST-. |
Haarige Sache das....Wie Maks schon sagte!Is es ein Privatparkplatz-können sie dir nix!Is es aber kein privater,tja dann liegst du nicht ganz falsch mit deiner Vermutung!
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01.10.2004 08:11
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Tuning Beitrag 6 |
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Pagen-Fan ![]() 294 Beiträge 05.10.2003 registriert Kennzeichen: OS-C |
Auf dem Parkplatz gelten die Verordungen der STVO, siehe die Schilder die immer an der einfahrt angebracht worden sind. Welche Strafe da auf dich zukommt, weiss ich nicht. Bist du selber noch in der Probezeit? |
01.10.2004 08:18
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Tuning Beitrag 7 |
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11530 Beiträge 17.02.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Ne das mit dem Privatparkplatz zieht nicht. Dafür hängen da ja immer die Schilder. Frag mal Wadim, der hatte nen ähnliches Problem! |
01.10.2004 09:46
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Tuning Beitrag 8 |
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Benzinpreisignorierer ![]() 162 Beiträge 12.06.2004 registriert Kennzeichen: PB |
Hmm.. also ich kann nur für dich hoffen, dass du nicht mehr in der Probezeit bist, dann biste nämlich auch deinen Lappen los... Gruß, Dima |
01.10.2004 11:18
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Tuning Beitrag 9 |
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Benzinpreisignorierer ![]() 171 Beiträge 30.07.2004 registriert Kennzeichen: OS |
Wenn es bei euch beiden das erste mal war, dann duerfte in der Regel nicht so viel passieren. Ihr beide muesst entweder eine kleine Strafe zahlen oder Sozialstunden. Vor allem wenn ihr einsichtig seid und euch nicht bockig stellt. Gruss Mike |
01.10.2004 11:21
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Tuning Beitrag 10 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1094 Beiträge 12.09.2004 registriert Kennzeichen: OHZ |
ich glaube das mit dem privat parkplatz zieht nur wenn der abgesperrt ist also keine freie fahrt vom gelände möglich ist ... wenn du ne rechtsschutz hast würde ich das ganze mal mit nem anwalt durchgehen vieleicht gibt es da ja möglichkeiten das ganze etwas zu lindern ....
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01.10.2004 11:54
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Tuning Beitrag 11 |
![]() 1593 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Es geht nicht um privat oder nicht privat, sondern um die Definition "öffentlicher Verkehrsraum". Ein Gelände, auf das jedermann ungehindert und mit dem Eindruck dort nicht unberechtigt zu sein befahren kann, ist öffentlicher Verkehrsraum. So gehört z.B. das Parkhaus eines Einkaufszentrums zum öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn man durch eine Schranke fahren muss. Der Stellplatz vor einem Wohnhaus ohne Bordstein direkt an der Straße ist hingegen kein öffentlicher Verkehrsraum. |
01.10.2004 12:03
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Tuning Beitrag 12 |
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Benzinpreisignorierer ![]() 162 Beiträge 10.04.2004 registriert Kennzeichen: ST |
Zitat: Ich hab in der fahrschule gelernt das es da auch nicht erlaubt ist zu fahren nur auf einem umzeunten privat gelände ! ist das richtig oder falsch ?
Zitat von walpurgis Der Stellplatz vor einem Wohnhaus ohne Bordstein direkt an der Straße ist hingegen kein öffentlicher Verkehrsraum. |
01.10.2004 12:16
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Tuning Beitrag 13 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Zitat: Das stimmt. hab mir letzte Woche einen mega bock erlaubt! Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. So wie du es schilderst, müsste gegen Euch beide ermittelt werden. Gegen deine Freundin, weil sie ohne FE gefahren ist. Gegen dich, weil du als Halter zugelassen hast, dass sie ohne FE gefahren ist. Beides ist nach § 21 strafbar. Das würde aber auch bedeuten, dass du in dem Schreiben als Beschuldigter geannt bist?! Zitat: Das ist einzelfallabhängig.Was meint ihr? SIE Führerschein ab 21?? Und ich Punkte?? Könnt mir ja mal schreiben womit ihr rechnet was für eine Strafe wir bekommen! Eine Geldstrafe oder Geldbuße ist zu erwarten. Außerdem kann es für jeden 6 Punkte geben. Wird nach Jugendrecht geurteilt (wie alt ist deine Freundin) sind Alternativstrafen drin, z.B. Sozialstunden. Das Gericht kann für deine Freundin außerdem ein Sperre für die Erteilung anordnen. Das StVA entscheidet zudem in eigener Zuständigkeit, wann und unter welchen Auflagen sie ihre FE machen darf. Aber wie schon von anderen geschrieben: Ersttäter; auf einem abgelegenen Parkplatz; das wird nicht viel kosten und eine gerichtliche Sperre ist nach meiner Erfahrung nicht zu erwarten. Was den Parkplatz angeht: Die vom Parkplatzpächter aufgestellten Schilder "Hier gilt die StVO" sind zwar nur ein frommer Wunsch des Eigentümers, aber er hat recht. Wenn der Parkplatz tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung zugänglich ist, ist er öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum. Das heißt, alle Regeln sind anwendbar. Eine Rechtsschutzversicherung düfte für diesen Fall übrigens sinnlos sein. Die zahlen bei Vorsatz nicht. |
01.10.2004 12:59
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Tuning Beitrag 14 |
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Radler ![]() 13 Beiträge 30.09.2004 registriert Kennzeichen: NOH |
Hu Hu, also um noch einige Fragen von euch zu beantworten hier noch ein paar Fakten: Sie: 17 und wollte grade mit den Schein afangen! Ich: Seit Montag 20 also auch seit dem die Probezeit beendet (aber die tat war ein paar tage vorher )Der Tatvorwurf: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis (2, 21 StVG, 4 , FeV) Halterduldung Sachverhaltsschilderung zum Tatvorwurf: Die Besch. befuhr mit dem PKW, NOH-::-::, öffentlichen Verkehrsraum, obwohl sie nicht im Besitz einer FE ist. Der Halter (Verfügungsberechtiger) duldete die Fahrt. |
01.10.2004 13:20
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Tuning Beitrag 15 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Erstmal herzlichen Glückwunsch nachträglich (bezogen auf den Geburtstag )Deine Freundin darf sich etwas freuen, weil Jugendrecht, geringere Strafe. Wenn das Ergebnis so aussieht, dass du Punkte bekommst, heißt es für dich allerdings Nachschulung und Verlängerung der Probezeit. |
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