Geschwindigkeitsbegrenzung Parkplatz? - Seite 1

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  • | 26.07.2005 15:11

Hallo erstmal!!!

Wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie schnell man auf einem Parkplatz ohne spezielle Geschwindigkeitsbegrenzung fahren darf.

Heute vor der Arbeit lauerte mich nämlich ein älterer Herr auf, der nichts besseres zu tun hatte als zu behaubten, dass ich ihn beinahe umgefahren hätte und auf Parkplätzen ein Höchstgeschwindigkeit von 10kmh gelten würde. Anfangs fand ich das eher lustig, weil ich mir keiner Schuld bewusst war, nur als der "nette Mann" dann den Weg versperrte und, nachdem ich mich endlich durchgekämpft hatte, laut meckernd hintermirher lief, fand ich das dann nicht mehr so komisch. Dann begann er noch, mich vor den Kunden meines Arbeitgebers (Kaufland) als bescheuert und als Idiot beschimpfte, so dass mir langsam der Kragen platzte. Jedenfalls bin ich ganz ruhig geblieben und habe ihm zu seinem Entschluss, mich anzuzeigen, ermutigt. Ich wusste nicht ob ich lachen oder weinen sollte, weil meiner Meinung nach gilt auf einem Parkplatz, in dem Fall der Kundenparkplatz von Kaufland, die ganz normale StVO. Das heißt 50kmh Höchstgeschwindigkeit und "rechts-vor-links".Dazu muss ich sagen, dass ich diese nichtmal annähernd ausgenutzt habe.

Fände es ganz nett, wenn jemand, der sich in dieser Angelegenheit sicher ist, einmal die genaue Rechtslage erklären würde. Wäre auch interessant für die nächsten Male. Gerade was Teilschuld anbelangt, wenn jemand rückwärts aus einer Parklücke fährt und es zum Unfall kommt.

MfG Vigor



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  • | 26.07.2005 15:16

Also 50 km/h bestimmt nicht !!!!
Denke da wird es keine Regelung geben ... nur das man die Geschwindigkeit anpassen muß OHNE Leute in Gefahr zu bringen !!!
Also ich würd das nicht auf die leichte Schulter nehmen .... auch wenn jetzt nichts davon kommen sollte !!!






Benni


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  • | 26.07.2005 15:19

Die Sache ist die, dass ich nicht schnell war. Ich fahre ja jeden Tag auf diesen Parkplatz, da weiß ich was da los ist. Und der kerl stand bestimmt 8m von mir weg. ich hatte vielleicht 30kmh drauf, hatte besseres zu tun als auf den Tacho zu schauen.

Übrigens denke ich dass es mehr als 10kmh Höchstgeschwindigeit sein müssen, weil bei mir in der Nähe ist ein anderer parkplatz, da ist extra ein 10kmh Sild aufgestellt.


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  • | 26.07.2005 15:21

Mein Fahrlehrer hat gesagt das das Schield "Hier gelten die Bestimmungen der StVO" unwirksam ist. Weil das Strassenverkehrsamt sagt, das die StVO nur auf befahrbaren Strassen gilt. kA wieso das ist auf jeden Fall ist das Schild "Hier gelten die Bestimmungen.. blablabla" unwirksam.
Jedoch kann, soweit ich weiss, jedes Unternehmen selbst bestimmen welche Regeln auf dem Grundstück gelten. Meistens ist Schrittgeschwindigkeit vereinbart.
Das ist alles etwas vage... Nachts kann man ja ruhig ungestraft auf einem Parkplatz mit 60km/h langdüsen, solang die Firma da nichts gegenhat.
Andersrum, wenn der Parkplatz voll ist ist es ja wichtig das man sachte fährt. Man muss ja nicht ÜBERALL rasen :P

aber: ich kenn das auch, bei mir schütteln auch viele leute den kopf wenn ich vom parkplatz fahre :)


//Edit:
Aber vergleichbar ist der Parkplatz mit der Strasse schon. Wenn du z.B. eine person auf nem parkplatz plattfährst, ist das ja auch deine schuld. jedoch *NICHT* im sinne der StVO. Der Herr muss sich also nen anderes Gesetz suchen (Nötigung??)


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  • | 26.07.2005 15:25

Wie meinste das??? Das ich ihn genötigt habe oder andersherum??

Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung kann er mich wohl kaum anzeigen, es sei denn er hatte ne mobile Radarfalle unter der Jacke versteckt. :)


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  • | 26.07.2005 15:30

Nein mit Geschwindigkeit hatte das nichts zu tun. Vllcht sagt er das du ihn fast überfahren hättest etc.
Aber dafür bräuchte er auch wieder Zeugen. bliblbablubb ich glaube er hat aus ner mücke nen elefanten gemacht. Ich würd sagen das er nicht zur polizei geht.


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  • | 26.07.2005 15:30

Kann im Moment auch nur dem Post von "Golf-Bielefeld" zustimmen! Habe auch nur immer gelesen, dass ein Privater Parkplatz nicht der StVO unterliegt! Ich schreib dir per PM nachher noch n paar Link´s, auf denen man das Nachlesen kann!

Lieben Gruß

Die Entööö


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  • | 26.07.2005 15:34

Danke erst mal!!!
Habe auch schon im Netz nach der genauen Regelung gesucht, aber nichts zu "Parkplätzen" gefunden, nur zum"Halten und Parken" und so nen Kram.
Denke auch, dass der nicht zur Polizei geht, und selbst wenn bin ich überzeugt, dass das fallengelassen wird.

@golf-bielefeld: meiner Meinung nach hat der aus ner Mücke den Krüger-Nationalpark gemacht!!! Der ist völlig ausgeflippt.


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  • | 26.07.2005 15:52

Hab was für dich! Das bestätigt genau das, was "Golf-Bielefeld" geschrieben hat!

Link!

EDIT: Wenn ihr noch mal ucken wollt, hat sich n bissel was getan!!!


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  • | 26.07.2005 17:02

also meine fahrschulzeit ist ja noch nicht so lange her (4 Monate um genau zu sein....) und da hab ich gelernt auf parkplätzen jeder art immer schrittgeschwindigkeit...!


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  • | 26.07.2005 17:07

yo genau,schrittgeschwindigkeit!
würde ich jetzt auch denken!!!

hatte letzens so einen ähnlichen Fall,da hat sich der typ dann bei mir vors auto gestellt bzw. in der Mitte meiner "Rennstrecke":rofl: und ich habe dann weiterhin gas gegeben und bin einfach ne schleife um ihn gefahren:D da war der sauer :rofl:
solche leute haben doch einfach nichts besseres zu tun und müssen sich überall einmischen
total ätzend sowas!
sie haben im grunde genommen zwar recht,aber es ist schon echt nervig


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  • | 26.07.2005 17:09

Eurer Auffassung wage ich zumindest teilweise zu widersprechen. Und ein Link mit zur Zeit exakt einer Antwort einer Person, deren Qualifikation zumindest fragwürdig ist, kann wohl kaum als Bestätigung gelten ;)

Zur Rechtslage:

Zunächst einmal handelt es sich bei Parkplätzen von Supermärkten um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Das ist stets dann so, wenn auf dem Gelände "öffentlicher Verkehr stattfindet und es von jedermann ungehindert benutzt werden kann. Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle." (Definition). Das hat zur Folge, dass dir StVO hier angewendet werden kann und sogar muss. Allerdings eingeschränkt.

Die Obergerichte sind sich im Detail nicht einig, wie weit diese Anwendung der StVO geht, weil Parkplätze nicht dem fließenden Verkehr, sondern dem ruhenden Verkehr dienen. Das spielt aber nur im Hinblick auf die anzuwendenden Vorschriften (z.B. im Falle eines Unfalls) eine Rolle.

Auf jeden Fall - und darüber besteht wieder Einigkeit - ist die Regel des § 1 StVO über "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" auf einem Parkplatz besonders zu beachten!

Für die erlaubte Geschwindigkeit bedeutet dies: 50 km/h sind deutlich zu schnell.
Tatsächlich ist auf Parkplätzen stets brems- und anhaltebereit zu fahren, ganz im Sinne das § 3 I StVO. Das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf hielt 20 km/h für zu schnell. Ähnlicher Meinung das OLG Oldenburg, Hamm, ....

...mit Schrittgeschwindigkeit läge man also auf der richtigen Seite.


Hätten nur bestimmte Personen Zugang zu diesem Parkplatz und würde dies entsprechend kontrolliert, sähe der Fall anders aus.

Beschilderungen wie "Hier gilt die StVO" oder irgendwelche Pfeile auf dem Boden sind nur ein frommer Wunsch des Eigentümers. Ob die StVO gilt entscheidet sich nach den Grundsätzen über den öffentlichen Verkehrsraum.


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  • | 26.07.2005 18:03

hab mir das vor geraumer zeit auch mal von nem polizisten erklären lassen als bei uns aufn staas parkplatz ein unfall war ( ich war bloß zeuge ) , der sagte auch das man zwar theoretisch 50 km/h fahren dürfte, aber praktisch gesehen 50 kmh zuviel sind da man seine geschwindigkeit der umgebung ja anpassen muß und man auf nem parkplatz ständig damit rechnen muß das einem ein fußgänger oder einkaufswagen vors auto rollt!

klingt ja auch logisch, denn wenn ein bus vor einem hält muß man seine geschwindigkeit ja auch anpassen, also runter auf schrittgeschwindigkeit, bevor man den überholt!


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  • | 26.07.2005 18:38

Mal zu diesen zu Opas :D
In meiner Wohnsiedlung gibts viele davon, ich kann 20km/h fahren (30 ist erlaubt) mir zeigen trotzdem alle doof und winken mich runter.
Selber braten se dann aber mit 40 hier durch, kann man nichts machen, einfach so fahren wie man das selber verantworten kann.


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  • | 26.07.2005 19:35

Frage: wie ist denn jetzt nun die Rechtslage, wenn es beim Ausparken doch zum Unfall kommt. Z.B. bei einem hinterher fahrenden Wagen?

Bekommen dann beide automatisch eine Teilschuld?

Hab ich das richtig verstanden, wenn der Parkplatz "leer" ist, wären 50 KmH durchaus erlaubt, und ein Parkplatz ausserorts 1 0 0

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