Urteil: Ohne Martinshorn keine Sonderrechte
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Vielleicht sollte man dem Autor dieses Artikels mal den Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht erklären So wie es dort steht, wird es vor Gericht nicht gewesen sein. |
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nunja ich habe grade letztens erst wieder erlebt wie die polizei ohne blaulicht und ohne martinshorn über eine mehr als 10sek. lange rote ampel gefahren ist...war auch nicht das erste mal das ich sowas gesehen habe... |
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jap das stimmt, die fahren echt oft genug ohne Blaulicht und Sirene! Bei uns machen sie zwar an Kreuzungen mindestens das Blaulicht an, aber sonst fahren die auch gerne ohne. |
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Ha hab gestern noch nen Heini gesehen der nachts am Jahnplatz mit Blaulicht (aber ohne Martinshorn) über ne rote Ampel fuhr sind dem mal aus spass nen bissl hinterhergefahren, ratet mal wo der gehalten hat: |
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Vielleicht ein paar Erläuterungen: |
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Sach mal Nightwish hast du die StVO neben dir liegen oder merkste dir das alles? |
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Ich hab das mal studiert.... |
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@ Nightwish : THX! Man(n) lernt immer wieder gerne was dazu. Wobei bisher immer davon ausgegangen bin, das der ADAC eine seriöse Quelle ist... |
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Der ADAC ist sicherl ein seriöse Quelle. Aber nicht jeder Journalist ist auch Fachmann für rechtliche Details. Und es ist auch die Frage, wie der Artikel gemeint ist. Da möchte ich niemandem etwas unterstellen. |
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Ist ja mal sehr interessant was es da für feine Unterschiede gibt |
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Ich halte den ADAC-Artikel für inhaltlich verfehlt, denn wie Nightwish bereits erläutert hat, gelten Sonderrechte sehr wohl auch ohne Horn. |
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