NSR mit Führerschein B? - Seite 1

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  • | 02.06.2006 23:09

Ich habe den normalen Autoführerschein also Klassen B, M, L, T/S ich will mir eine Honda NSR 50 kaufen diese hat 50ccm und fährt etwa 70km/h, nun will ich wissen ob ich das mit meinem Führerschein fahren darf, da ich von einigen leuten höre ja und andere sagen dass das Moped nur 45km/h fahren darf, was ist nun richtig?

Hier steht was dazu:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm
Bin aber nicht ganz schlau daraus geworden, da steht nämlich das man max 45km/h fahren darf, allerdings steht da auch etwas von "bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit", heißt das wenn in den Papieren max 70km/h eingetragen sind darf ich die auch fahren?


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  • | 03.06.2006 00:00

Um die Maschine offen zu fahren brauchste mindestens den A1, mit dem B Schein darf die Maschine maximal 45km/h schnell sein, d.h. die Maschine darf bauartbedingt (durch eine Drosselung o.ä.) eine Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h erreichen. Ist sie in den Papieren mit 70km/h eingetragen, wäre das, wenn du nicht mindestens den A1 hast, fahren ohne Führerschein.


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  • | 03.06.2006 00:18

Ein Kumpel von mir ist bis etwa vor 6 Monaten (2 Jahre lang) Mit einer S51 gefahren, die ist auch so etwa 70 km/h gerannt, der hatte auch nur B Führerschein, soll das heißen er ist die 2 Jahre ohne gültigen Führerschein herumgefahren?
Er wurde auch ob und zu angehalten von der Polizei und es wurde es wurde ihm nie gesagt das er nicht die richtige Führerscheinklasse hat um die Simson zu fahren.


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  • | 03.06.2006 01:08

@ samdx

Die Polizei wußte wahrscheinlich nicht wie schnell sie ist. In den Papieren steht ja nur 50 ;)




@ KingofBohmte

Ist soweit alles richtig, bis auf die Sache mit dem A1. So ein Teil muss nach meinem Wissen immer 45 laufen, da die Bremsen und Fahrwerk laut Deutschland nicht für mehr Speed ausgelegt sind.

Aber mal abwarten was Nightwish zu sagen hat :D


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  • | 03.06.2006 01:22

Jop, kann ich mir gut vorstellen. Nur ist über 45km/h bbH bzw. über 45ccm Hubraum mindestens der A1 Pflicht, war auch auf diese Sache bezogen...

btw ne andere Frage: Waren die 45km/h früher nicht mal 50km/h? Kann mir jemand sagen, wann das war?!


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  • | 03.06.2006 01:25

Wann das war kann ich dir nicht genau sagen. Also ich hab noch nen Roller von 2000 der hat 50 drin stehen. Ich meine das wurde 2002 geändert. Bin mir aber nicht sicher. Aber alte Simsons durften glaub ich sogar 55 oder 60 Fahren.....weiß das aber auch nicht mehr 100%ig :D


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  • | 03.06.2006 09:54

Soweit alles richtig.

Entscheidend ist nicht, was in den Papieren steht, sondern was tatsächlich vorhanden ist (was bauartbedingt möglich ist). Die Klasse B enthält die Klasse M (Kleinkrafträder). Mit M sind maximal 45 km/h bei höchstens 50 ccm erlaubt.

Aber weil früher mal alles anders war, gibt es einige Ausnahmen. Die beiden wichtigsten:

1. Wurde das Fahrzeug vor dem 31.12.2001 das erste mal zugelassen, darf es bis zu 50 km/h schnell sein bei max. 50 ccm und ist dann trotzdem noch ein KKR. Es darf mit Klasse M gefahren werden.

2. Fahrzeuge, die nach den Vorschriften der DDR Kleinkrafträder waren (sie wurden dort anders definiert - bis 50 ccm, bis 60 km/h) und vor dem 28.02.1992 das erste Mal zugelassen wurden, dürfen auch mit Klasse M gefahren werden. Darum wird die Simson immer noch gern genommen.

Das soweit führerscheinrechtlich. Werden diese Grenzen nicht eingehalten, dann ist das eine Straftat ´Fahren ohne Fahrerlaubnis´.

@samdx
Für deinen Fall gilt also, dass du die NSR nicht fahren darfst.
____________________

@Klumpen
Was Bremsen, Fahrwerk, etc. angeht, muss jedes Fahrzeug natürlich in einem verkehrssicheren Zustand sein. Das hat dann aber mit dem Führerscheinrecht nichts mehr zu tun. In dem Fall kommt die StVZO ins Spiel.

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  • | 03.06.2006 09:55

Die NSR50 ist auch nur mit 50Km/h eingetragen, ich hatte mal so´n Ding :roll:


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  • | 03.06.2006 10:41

Jo in den Papieren ist glaube ich 50Km/h eingetragen und es wurde erstmals vor dem 31.12.2001 zugelassen, das wär nicht ok wenn sie trotzdem Werksmäßig etwas schneller fährt?


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  • | 03.06.2006 10:59

Nö, weil meist besonders Bremsen und Fahrwerk nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, auch wenn manche Leute meinen, die paar Stundenkilometer machen es nicht aus, das tun sie aber mit unter recht viel.
Die andere Seite wäre da noch, wenn du von der Polizei erwischt wirst und wenn der Verdacht besteht, dass die Maschine schneller als erlaubt ist.

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  • | 03.06.2006 11:24

Die NSR50 ist für mehr ausgelegt, da sie in Spanien z.B 70Km/h fahren darf und die Komponenten von der NSR80 hat.
Allerdings würde ich mir bei der NSR50 keine Sorgen machen, die ist serienmässig eine totale Krücke...macht nicht wirklich Spass!

Zu den wilden Zeiten :D hatte ich die mit 75ccm Malossi und Polini Renntröte...da ging die verdammt gut mit, Tacho 110Km/h und eine ordentliche Beschleunigung!
Aber nicht zu nachahmen zu empfehlen...das Ding wird schweinelaut und die Versicherung ist futsch :( aber überfordert ist die kleine 50er nicht mit der Leistung!


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  • | 03.06.2006 12:04

Ja das mein ich ja die fährt ja vom Werk aus schon 70km/h also wird die wohl auch dafür konziepiert sein , es wurde nichts verändert, und Eingetragen ist sie halt mit 50km/h. Könnte ich das fahren?


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  • | 03.06.2006 12:22

Nein!

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn du die Frage nochmal stellst.


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  • | 03.06.2006 15:09

gedrosellt auf 50km/h darfste die fahren


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  • | 06.06.2006 11:35

Wo bekomme ich denn eine Drosselung für die NSR 50 her?

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