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Ich hab mal ne Frage: |
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Früher durfte man uneingeschränkt mit nem Anhänger fahren heute muss man ja extra einen Führerschein mit Anhänger machen... |
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Ja, solange du einen gebremsten anhänger nur bis 650kg und einen ungebremsten anhänger nur bis 400kg belädst |
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richtig |
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Ich habe nur Klasse B und da ich Landwirt bin den T-Führerschein.Mit dem T-Führerschein darf ich landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 Km/h mit einem Gesamtgewicht von 40 to fahren,aber ich darf kein Auto mit Anhänger fahren,also keinen größeren,nur halt den pissl Anhänger wovon hier geredet wird.Ist da nicht was verkehrt?? |
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Was der Anhänger tatäschlich wiegt, ist führerscheinrechtlich reichlich uninteressant. Gebremst oder ungebremst spielt ebenfalls keine Rolle. Für Klasse B gibt es zwei Regelungen: |
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führerscheinrechtlich hast du recht... aber anhängertechnisch sollte man das gewicht des anhänger und gebremst oder ungebremst nciht ausser acht lassen!! |
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Also bei mir ist die Fahrschule ja noch nicht so lange her. Ich glaube ich habe es so gelernt: |
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Es ist genau so,wie Nightwish es beschreiben hat. Alles andere ist irgendwo aufgeschnappt. Gerücht.. |
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richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar |
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Zitat: das wird aber nur überprüft wenn er zu auffällig beladen ist. Denn selten haben die cops eine Industrie waage dabei.
Zitat von Benzer richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar |
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Nightwish, ich muß dich einwenig berichtigen ... |
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Zitat: Das hängt von den Beamten in deiner Gegend ab. Hier fahren wir recht häufig (und recht erfolgreich) mit den Betroffenen zur nächsten Waage. Zitat von Golf 1 Freak Zitat: das wird aber nur überprüft wenn er zu auffällig beladen ist. Denn selten haben die cops eine Industrie waage dabei.Zitat von Benzer richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar Zitat: Sei mir nicht böse, aber jetzt muss ich dich berichtigen.Zitat von Bassti Nightwish, ich muß dich einwenig berichtigen ...du kannst Hänger fahren die eine Zulässige Gesamtmasse von wegen meiner 20 To haben ... darfst ihn aber nur bis zu den 750 KG beladen abzüglich des Eigengewichtes ... es kommt beim Hänger nicht wie bei einem Auto auf das tatsächliche Gewicht an. Zulassungsrechtlich, speziell im Bezug auf die Anhängelast hast du recht. Dort geht es um das tatsächliche Gewicht. Fahrerlaubnisrechtlich ist das nicht so. Dort gelten die Leermasse und die zulässige Gesamtmasse. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle. Nachzulesen auch im § 6 der FeV. |
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Na Mensch, dann hätte bis jetzt glück gehabt. |
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*gg* also darf meine olle fahren,.... |
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