Fahren mit Hänger bei Klasse B - Seite 1

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  • | 05.03.2007 09:53

Ich hab mal ne Frage:

Darf mann mit Klasse B

Nen mit Hänger fahren????

Zu den Daten:
Auto:
Lehrgewicht: 895KG
ZZG: 1380
Anhangelast: Gebr: 650
ungebremst 400

Anhänger wiegt 750KG

Darf mann den mit Klasse B hinter dem Auto fahren oder nicht????


Ich bin der meinung ja. Siehe

Führerscheinklassen


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  • | 05.03.2007 09:58

Früher durfte man uneingeschränkt mit nem Anhänger fahren heute muss man ja extra einen Führerschein mit Anhänger machen...

Du darf heute nur noch diese kleinen Bollerwagenhänger ohne den Zusatzschein fahren...


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  • | 05.03.2007 09:59

Ja, solange du einen gebremsten anhänger nur bis 650kg und einen ungebremsten anhänger nur bis 400kg belädst
edit: genau diese kleinen 750kg anhänger bis zu einem gespanngewicht von 3,5t dux ;-)


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  • | 05.03.2007 10:22

richtig
haben uns da letztens auch mal drüber unterhalten. man darf ne ganze menge anhänger mit klasse B fahren. 3,5t zulässigesgesamtgewicht ist nicht grade wenig


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  • | 05.03.2007 11:04

Ich habe nur Klasse B und da ich Landwirt bin den T-Führerschein.Mit dem T-Führerschein darf ich landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 Km/h mit einem Gesamtgewicht von 40 to fahren,aber ich darf kein Auto mit Anhänger fahren,also keinen größeren,nur halt den pissl Anhänger wovon hier geredet wird.Ist da nicht was verkehrt??
Ich meine,ich hätte natürlich damals sofort den BE machen können,hatte aber gedacht "Ach,den brauchste eh nich" und nu sitz ich da man mit.Was kostet das eigentlich ungefähr,wenn ich den nu nachmachen würde,weiß da jemand drüber bescheid?Is natürlich von Fahrschule zu Fahrschule verschieden,aber so ungefähr..
greetz


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  • | 05.03.2007 11:15

Was der Anhänger tatäschlich wiegt, ist führerscheinrechtlich reichlich uninteressant. Gebremst oder ungebremst spielt ebenfalls keine Rolle. Für Klasse B gibt es zwei Regelungen:

1. Du darfst alle Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 750 kg führen.

2. Alle die Hänger, deren zulässige Gesamtmasse nicht höher ist, als die Leermasse des Zugfahrzeugs, darfst du ebenfalls ziehen. In diesem Fall darf das Gespann insgesamt aber nicht mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse haben.


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  • | 05.03.2007 11:25

führerscheinrechtlich hast du recht... aber anhängertechnisch sollte man das gewicht des anhänger und gebremst oder ungebremst nciht ausser acht lassen!!


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  • | 05.03.2007 13:05

Also bei mir ist die Fahrschule ja noch nicht so lange her. Ich glaube ich habe es so gelernt:

Das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, darf nicht das Leergewicht des PKWs überschreiten. Und ich glaub auch, das ungebremst oder gebremst gesetzlich keine Rolle spielt.


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  • | 05.03.2007 13:09

Es ist genau so,wie Nightwish es beschreiben hat. Alles andere ist irgendwo aufgeschnappt. Gerücht..


mfg baend


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  • | 05.03.2007 13:58

richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar :D:D


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  • | 05.03.2007 14:53

Zitat:
Zitat von Benzer
richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar :D:D
das wird aber nur überprüft wenn er zu auffällig beladen ist. Denn selten haben die cops eine Industrie waage dabei.:D


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  • | 05.03.2007 15:00

Nightwish, ich muß dich einwenig berichtigen ...

du kannst Hänger fahren die eine Zulässige Gesamtmasse von wegen meiner 20 To haben ...
darfst ihn aber nur bis zu den 750 KG beladen abzüglich des Eigengewichtes ...
es kommt beim Hänger nicht wie bei einem Auto auf das tatsächliche Gewicht an.


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  • | 05.03.2007 15:11

Zitat:
Zitat von Golf 1 Freak
Zitat:
Zitat von Benzer
richtig - trotzdem muß man die auflagen des anhängers beachten.. denn ein überladener anhänger ist auch strafbar :D:D
das wird aber nur überprüft wenn er zu auffällig beladen ist. Denn selten haben die cops eine Industrie waage dabei.:D
Das hängt von den Beamten in deiner Gegend ab. Hier fahren wir recht häufig (und recht erfolgreich) mit den Betroffenen zur nächsten Waage.

Zitat:
Zitat von Bassti
Nightwish, ich muß dich einwenig berichtigen ...

du kannst Hänger fahren die eine Zulässige Gesamtmasse von wegen meiner 20 To haben ...
darfst ihn aber nur bis zu den 750 KG beladen abzüglich des Eigengewichtes ...
es kommt beim Hänger nicht wie bei einem Auto auf das tatsächliche Gewicht an.
Sei mir nicht böse, aber jetzt muss ich dich berichtigen.

Zulassungsrechtlich, speziell im Bezug auf die Anhängelast hast du recht. Dort geht es um das tatsächliche Gewicht.

Fahrerlaubnisrechtlich ist das nicht so. Dort gelten die Leermasse und die zulässige Gesamtmasse. Das tatsächliche Gewicht spielt keine Rolle. Nachzulesen auch im § 6 der FeV.


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  • | 05.03.2007 17:07

Na Mensch, dann hätte bis jetzt glück gehabt.
Bin einer die ersten die den EU Schein bekommen haben. Fahre öfters Hänger leer zurück am Transporter.
Transporter max. 3,5 To is klar, darf ja durch Zusatzklausel an die 3,5 To noch max. 750 KG ranhängen.

Der Hänger is leer und wiegt knapp 750 KG, Gesamtgewicht könnte gute 3 To betragen. Mehr als oft in die Kontrollen getappt auf der A2 und jedesmal weitergekommen. Da ja ich Klasse B und Hänger leer.

Und genau das habe ich mir damals auch von ner Fahrschule bestätigen lassen.


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  • | 05.03.2007 17:20

*gg* also darf meine olle fahren,....


Überladen ist nich so schlimm nen bisl luft aufe reifen drauf und dann fällt das nicht mehr so auf und gut is

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