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pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung » Versicherung + allgemeines Recht

wie vorgehen bei verkauf? - Seite 1

05.04.2004 15:03 Tuning Beitrag 1
Leitwolf


Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
freitag will jemand kommen von weiter weg und meinen golf kaufen. dazu überweist er mir die hälfte als sicherheit vorher und bezahlt den rest bar. ich melde den wagen also ab wenn ich die erste hälfte habe, er organisiert sich rote nummernschilder, kommt, kauft den wagen und fährt mit den roten nummernschildern wieder nach hause. fertig. wie mache ich das dann im einzelnene, welche papiere braucht der um sich diese roten nummernschilder zu holen, was muss ich wo umschreiben lassen etc. helft mir mal etwas auf die sprünge.
05.04.2004 15:19 Tuning Beitrag 2
turbohammer0_3

Mofafahrer


95 Beiträge
21.07.2003 registriert
Kennzeichen: SHG
also umschreiben brauchst du da nix soweit ich weiß...und für kurzzeitkennzeichen braucht er den brief und zum anmelden braucht er noch die abmeldebescheinigung...und glaub noch die ASU bescheinigung
05.04.2004 15:25 Tuning Beitrag 3
Leitwolf


Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
also das einzige was ich machen muss ist den wagen abzumelden, ihm eine kopie des fahrzeugbriefs faxen womit der sich dann ein kzk holt. er kommt dann, unterschreibt kaufvertrag und bekommt alle papiere samt abmeldebescheinugung.
05.04.2004 16:16 Tuning Beitrag 4
beetlejuiceBLN


Fast+Furious Statist


1327 Beiträge
06.01.2004 registriert
Kennzeichen: B-UG
Häh ? du machst dir das viel zu kompliziert ! Du brauchst den Wagen nicht abmelden !!!! Er kommt zu dir, gibt dir das Geld fürs auto...steigt ein und fährt los. Dann hat er 7Tage Zeit das Auto bei sich umzumelden. Bis dahin ist er noch über deine Versicherung versichert. Wenn er das auto dann umgemeldet hat ist die sache beendet.

Brauchst also nix abmelden !
05.04.2004 16:18 Tuning Beitrag 5
Björn

Zufahrtdichtparker


1183 Beiträge
15.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Zum Holen Von Kurzzeit Kennzeichen braucht man nicht den Brief .
Wenn er kommt den Wagen abholen , gibst du ihm alle Papiere , Au Bericht , Tüv Bericht , Abmelde bescheinigung , Brief und wenn du hast die ganzen ABEs .
Dazu machste dann einen Kaufvertrag und schreibst unten rein : Da privatverkauf ohne Jedliche Gewähr und keine Garantie Ansprüche .
05.04.2004 16:22 Tuning Beitrag 6
beetlejuiceBLN


Fast+Furious Statist


1327 Beiträge
06.01.2004 registriert
Kennzeichen: B-UG
..dumme frage, aber aus welchem grund willst du das auto vor dem verkauf abmelden ? Hat das einen besonderen Grund ?
05.04.2004 16:30 Tuning Beitrag 7
Opel-Psycho


Zufahrtdichtparker


1133 Beiträge
19.04.2003 registriert
Kennzeichen: Nld.
@BeetleJuice

Du hast vergessen, dass er einen Kaufvertrag aufsetzen muss, damit er nachher keine Scherereien hat. Von wegen Garantie und so ein Müll.

Außerdem würde ich den nicht unbedingt auf meiner Versicherung nach Hause fahren lassen. Der braucht doch nur einen Unfall bauen, dann steigen bei einem selbst die Prozente. Mal ganz abgesehen davon, dass nicht in jedem Versicherungsvertrag unbedingt angegeben wurde, dass auch andere mit dem Wagen fahren können. Denn das ist meist teurer.

Also ich würde den abmelden und der Typ soll sich dann von irgendeiner Versicherung eine Doppelkarte holen, damit er sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen kann. Soweit ich weiss braucht man da keinen KFZ-Brief für.
Außerdem ist das nicht umständlicher, wie ich finde, des weiteren ist man auch noch auf der sicheren Seite.

Aber schau' dir doch mal diese Seite an, da steht alles beschrieben, was du über Kurzzeitkkenzeichen wissen musst. -->K L I C K<--
05.04.2004 16:34 Tuning Beitrag 8
beetlejuiceBLN


Fast+Furious Statist


1327 Beiträge
06.01.2004 registriert
Kennzeichen: B-UG
Ja, ok....das er nen Kaufvertrag macht, davon bin ich eigentlich ausgegangen. Gibts ja in jedem Schreibwarenladen... übrigens der vom ADAC ist zu empfehlen !
05.04.2004 16:52 Tuning Beitrag 9
Leitwolf


Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
hab mit der kfz zulassungsstelletelefoniert, die sagen ich soll den wagen abmelden, der käufer kann ohne weiteres ein kurzzeitnummernschild beantragen und mitbringen. die idee von beetlejuice ist schwachsinn, dann würde der ja eine zeiltang auf meinen namen und meine versicherung fahren. ausserdem ist ein fehler in deiner signatur, es heißt entweder men in bugs wie der bekannte verein oder man in a bug :D
05.04.2004 17:04 Tuning Beitrag 10
Tischkante

Benzinpreisignorierer


180 Beiträge
29.03.2003 registriert
Kennzeichen: FF
mmh also entweder ich bring was durcheinander,
oder ihr wollt das wirklich sehr kompliziert machen:?

so weit ich weiss,
meldest du das auto doch nicht vorher ab! (ist dann nicht sogar tüv danach fällig wenn er ein abgemeldet auto neu anmelden muss)

es ist doch fast so wie beetlejuiceBLN es gesagt hast,

er kommt zu dir hat ne doppelkarte von der versicherung dabei,
somit ist das auto auf ihn versichert (obwohl es ihm gar net gehört),
du kannst die versicherung kündigen
kaufvertrag geld bla bla fahrzeugbrief(kopie)....
er fährt los und hat 7 tage zeit das auto umzumelden
dabei kommt sein name in den fahrzeugbrief und er kriegt nen eigenen neuen fahrzeugschein,
deine alten nummernschilder werden vernichtet oder er soll sie dir zuschicken

ich würde einfach beim adac anrufen oder vorbeischauen (gleich kaufvertrag mitnehmen, gibs für mitglieder auch kostenlos im internet)

mfg
05.04.2004 17:05 Tuning Beitrag 11
beetlejuiceBLN


Fast+Furious Statist


1327 Beiträge
06.01.2004 registriert
Kennzeichen: B-UG
@ wolf: man du bist ja n richtiger schlaumeier ! Wenn du so oberschlau bist, frag doch nicht um hilfe :boese:....glaube nicht das meine "Idee" Schwachsinn ist ! Hab schon das ein oder andere Auto gekauft und wieder verkauft.

Und nochwas: Mir geht deine Oberlehrerart uffn Sack. Hab das schon des öfteren von dir gelesen ! Laß meine Signatur einfach wie sie ist und gut ! Hat schon seine Richtigkeit !

@Tischkante: Die Doppelkarte braucht man glaub ich erst zum Ummelden aber noch nicht bei der Vertragsunterzeichnung !
Steht aber alles in dem Kaufvertrag vom ADAC mit drin.
05.04.2004 17:11 Tuning Beitrag 12
Leitwolf


Bergaufbremser


2318 Beiträge
24.01.2004 registriert
Kennzeichen: VAE
verklag mich doch :hut:
05.04.2004 17:12 Tuning Beitrag 13
beetlejuiceBLN


Fast+Furious Statist


1327 Beiträge
06.01.2004 registriert
Kennzeichen: B-UG
@wolf: man, dann frag doch nicht erst wenn du alles besser weißt !!!
! eat my shorts !
05.04.2004 17:16 Tuning Beitrag 14
Tischkante

Benzinpreisignorierer


180 Beiträge
29.03.2003 registriert
Kennzeichen: FF
@beetlejuiceBLN

für die vertragsunterzeichnung braucht er die doppelkarte nicht,
aber wenn er danach losfährt und was passiert oder er von der polenten angehalten wird brauch er den nachweiss das das auto versichert ist,
sonst kann es tierische probleme geben wegen fahren ohne versicherungsschutz

(als ich meinen 114 aus berlin abgehohlt habe haben sie mich angehalten und wollten die doppelkarte sehen ;) )
05.04.2004 17:17 Tuning Beitrag 15
dp303

Administrator


06.01.2002 registriert
Kennzeichen: OS
sinnvolle posts!

also es ist gang und gebe dass jemand sein angemeldetes auto verkauft und der käufer damit nach hause fährt!

oftmals lässt man sich das abmeldedatum im kaufvertrag festhalten!

klar ist da ein restrisiko aber ist nunmal so gang und gebe!

aber wegen sowas streiten?
also ihr seit doch erwachsen!

zu beetles signatur: er fährt doch wohl oft allein als mann in in seinem bug! also man in bug! sonst wären es men in bugs