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wann zahlt versicherung nicht...?

23.04.2005 00:54 Tuning Beitrag 1
Dronkitmaster

Abgasjunkie


248 Beiträge
03.03.2005 registriert
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nachdem ich den beitrag von nightwish über entdrosselte roller gelesen habe ist mir eingefallen, dass ich schon länger mal fragen wollte, wie weit die versicherung rechtsgewalt hat die zahlung zu verweigern im falle von nicht genehmigten umbauten...

im detail an ein paar beispielen die mich betreffen könnten

1)ich habe ein anderes lenkrad drin, dafür eine unbedenklichkeitsbescheinigung von renault, in der steht dass ich es eintragen lassen müsste, hab ich aber noch nicht...
im falle eines unfalles meine ich die versicherung müsste zahlen, weil durch diese unbedenklichkeitsbescheinigung ja gezeigt wird dass das lenkrad im prinzip OK ist...


2) ich will seitenschweller dranmachn, weiß aber noch nicht, wann ich zum tüv fahre damit...wenn mir jetzt in der zwischenzeit einer hintendrauffährt, kann dann die versicherung sagen "auto verändert, wir zahlen nicht" oder müssen die erst mal nachweisen, dass das zumindestens entfernt was mit dem unfall zu tun hat?
23.04.2005 09:08 Tuning Beitrag 2
speedy61279


Pagen-Fan


283 Beiträge
26.01.2005 registriert
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also beim lenkrad musst du dir die abe durchlesen, was da steht. wenns ne abe ist und drin steht, dass keine einzelabnahme fällig ist, dann muss die versicherung zahlen, würd ich sagen.

wegen dem schweller kanns dann sein, dass die versicherung in der tat sagt, dass nicht alles eingetragen ist und daher nicht zahlen könnte. aber ehrlich gesagt, liegts ja dann auch an dir. warum den schweller dran machen und dann nicht zum tüv fahren :frage: . ganz einfach...schweller dran, ab zum tüv und keine gedanken machen wegen der versicherung und vor allem wegen der polizei...ist doch nur unnötiger stress. kannst ja au7ch den schweller erst dann dran machen, wenn du zum tüv willst ;)
23.04.2005 11:23 Tuning Beitrag 3
Dronkitmaster

Abgasjunkie


248 Beiträge
03.03.2005 registriert
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das mit dem schweller war nur son beispiel, weiß noch nicht wie ichs mache...

das lenkrad ist aus einem anderen renault, und der zettel ist quasi wie eine von renault ausgestellte ABE, zumal sich am durchmesser kaum was verändert hat gegenüber serienlenkrad
ist so übrigens schon einmal über die normale tüvprüfung gekommen, ohne beanstandung...

und wie sieht´s aus wenn ich neue reifen testen will (will ja nicht dem tüv 100 euro geben, damit er mir sagt dass die reifen schleifen...)

gibts da ne toleranz, in welchem zeitrahmen neue reifen eingetragen werden müssen, bzw. was passiert wenn ich einen unfall auf dem weg zum tüv hätte...