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An- & Verkauf von Autos (rechtliches) - Seite 1

11.11.2005 14:12 Tuning Beitrag 1
eggi

Radler


21 Beiträge
15.08.2005 registriert
Kennzeichen: SN-H
Hallo, habe mal eine frage ob sich einer mit dem rechtlichen sachen auskennt was auto an- & verkauf betrifft.

wollte nebenberuflich autos an- und verkaufen und habe mal fragen wie es dort mit der gewährleistung aussieht wenn ich die privat verkaufe bzw. mich gewerblich anmelde ob man das irgendwie ausschließen kann mit der gewähleistung !?

habe außerdem gehört das man privat nur eine bestimmte anzahl autos im jahr verkaufen kann um nicht als gewerblich zu gelten bzw. sich anmelden zu müssen, stimmt das !?

mfg

eggi
11.11.2005 14:25 Tuning Beitrag 2
g man


Zufahrtdichtparker


1222 Beiträge
01.04.2005 registriert
Kennzeichen: OS-A
Hi
Sobald du es gewerblich machst, musst du auch einen Gewährleistung geben, so wie ich das weiss.

Privat darfst du auch nur eine ganz geringe Menge verkaufen.
Das prüfen die auch nach, in dem sie Zeitungsanzeigen usw kontrollieren. (Spreche aus Erfahrung)

Wie gesagt, so weiss ich das nur :D
11.11.2005 14:29 Tuning Beitrag 3
eggi

Radler


21 Beiträge
15.08.2005 registriert
Kennzeichen: SN-H
kann man als händler nicht trotzdem mit irgendeiner klausel oder ähnlichen sowas ausschließen ?! z.b. verzichtungsvertrag oder so . . :D
11.11.2005 15:06 Tuning Beitrag 4
racer 2fast


Benzinpreisignorierer


185 Beiträge
25.03.2005 registriert
Kennzeichen: MI
farg doch mal bei nen anwalt nach ! dann bist du auf der sicheren seite
11.11.2005 15:11 Tuning Beitrag 5
eggi

Radler


21 Beiträge
15.08.2005 registriert
Kennzeichen: SN-H
den weg wollte ich mir eigentlich ersparen, dachte das es hier vielleicht einer so weiß . . .:(
11.11.2005 15:24 Tuning Beitrag 6
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Hallo!

Du solltes Dir die Sache am besten aus dem Kopf schlagen!

1. Scheinst Du vom Handel mit Gebrauchtwagen keinerlei Ahnung
zu haben.

2. Sieht es für mich ganz dannach aus als hättes Du schon gezielt
vor deine Kunden zu betrügen.

Es gibt zwar Mittel und Wege die Gewährleistung unter bestimmten vorraussetzungen auszuschliessen. Nur schon Schrott kaufen und und
diesen dann Weiterzuverkaufen ist nicht so einfach wie Du dir das vorstellst.

Da das hier auch ein öffentliches Forum ist kannste nicht erwarten das Du hier Ratschläge für irgentwelche dubiosen Geschäften oder gar Betrügereien erhälst.
11.11.2005 15:45 Tuning Beitrag 7
eggi

Radler


21 Beiträge
15.08.2005 registriert
Kennzeichen: SN-H
@ zulassungsfuchs weiß zwar nicht wie du auf solche sachen kommst aber kann mir ja auch egal sein . . . .:boese:


wollte mit einen kumpel der gerade seinen kfz meister macht nebenbei ein paar autos kaufen (golf3 und so ne kisten) fertig machen, sprich neuen tüv und au, den lack und innenraum aufbereiten sowie technisch überprüfen, und denn wieder mit ein wenig gewinn verkaufen, da wir das aber nur wie schon gesagt nebenbei machen wollen sprich ich gesellschafter in einer firma bin und mein kumpel noch bei seiner kfz-werkstatt arbeitet wollten wir halt die gewährleistung ausschließen da man ja bei diesen (alten) autos nicht drinne steckt und wir die ja auch nur kaufen, fertig machen und wieder verkaufen wollen . . wäre ja was anderes wenn ich die autos noch ein jahr fahren würde denn wüßte ich es ja genauer ob ich die mit oder ohne gewährleistung verkaufen kann . .
11.11.2005 16:09 Tuning Beitrag 8
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Oh Mann! KFZ-Meister, fertig machen! steckt nicht drin?

Ihr könnt Fahrzeuge nur nebenbei Verkaufen wenn ihr dafür ein Gewerbeschein besitzt. Und dann müsst ihr Gewährleistung geben.

Mit ein paar Euro gewinn ihr müsst auch Steuer, Berufsgenossenschaft, usw.
bezahlen meinst Du da reichen ein paar eu´s gewinn aus. HU/AU gibt´s auch nicht für Lau.

Ein Autohändler unterstellen die Gerichte immer mehr sachkenntnis als dem
Laien! Und einem KFZ-Meister (auch angehenden) sowieso.

Wisst Ihr den schon wo ihr günstige Fahrzeuge Einkaufen könnt? habt ihr kontakte.

Würdes Du bei einem Händler ein Auto zu einem Normalen Preis Kaufen wenn er auf Haftungsausschluss besteht? oder Bastlerfahrzeug in den Vertagschreiben will (dies klappt rechtlich auch nicht wenn der Preis zu Hoch ist).

Du hast Recht, es kann Dir egal sein!
11.11.2005 16:13 Tuning Beitrag 9
BlueIce
Gast
Ok, das mit der evtl. fehlenden Ahnung lass ich mal dahingestellt

Aber muss man gleich so abgehen?

Er hat ja nur gefragt!

Muss ja nicht jeder gleich ein Krimineller sein!
11.11.2005 16:24 Tuning Beitrag 10
g man


Zufahrtdichtparker


1222 Beiträge
01.04.2005 registriert
Kennzeichen: OS-A
Seit artig :lehrer:

Zum fragen is nen Forum ja wohl da oder??

Ich kenne es nur so wie oben beschrieben
11.11.2005 16:37 Tuning Beitrag 11
gestoerter

Motorabwürger


57 Beiträge
12.02.2005 registriert
Kennzeichen: LDS
also wenn das nicht anmeldest darfst im jahr nur 3 autos glaub verkaufen also nicht wirkich viel.
11.11.2005 16:46 Tuning Beitrag 12
Nightfly


Gulliausweicher


2623 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: BI
Bleibt doch mal locker :) Er will nur fragen, und wenn er wirklich nichts legales im Sinn hat wird er früher oder später dafür bestraft :) Ich hoffe doch mal das du nichts böses im Sinn hast. Aber zum Thema:

Hatten das heute in der Schule! Also regulär (wenn nicht anders vereinbart) MUSST du zwei Jahre garantie geben. man kann diese garantie auf 1 jahr (das ist aber schon das mindeste) verkürzen, wenn du dies anmerkst. Dabei haftest du für offene und versteckte Mängel.
11.11.2005 18:07 Tuning Beitrag 13
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Ich bin ganz entspannt! Er hat nur gefragt und ich habe nur geantwortet.

Es ist ausserdem völlig egal was für ein Gewerbe man betreibt. Buchhandlung, Apotheke, Handwerksbetrieb. Wenn das Fahrzeug an Privat verkauft wird muss man Gewärleistung übernehmen:oah: Auf ein Jahr verkürzen kann man diese nur bei Gebrauchten Gegenständen.
11.11.2005 18:55 Tuning Beitrag 14
eggi

Radler


21 Beiträge
15.08.2005 registriert
Kennzeichen: SN-H
naja bevor ich hier nachher noch als autoschieber oder ähnliches abgestempelt werde, gehe ich mal doch lieber nächste woche zum anwalt und lass mir das dort vernünftig erklären . . .



trotzdem danke für die antworten
11.11.2005 21:40 Tuning Beitrag 15
racer 2fast


Benzinpreisignorierer


185 Beiträge
25.03.2005 registriert
Kennzeichen: MI
ganu mein reden das mit dem anwalt !

:D:D:D