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An- & Verkauf von Autos (rechtliches) - Seite 2
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11.11.2005 21:41
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Tuning Beitrag 16 |
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Benzinpreisignorierer ![]() 161 Beiträge 25.03.2005 registriert Kennzeichen: OS |
Zitat: Wollte mal gerne wissen wo das steht?Zitat von gestoerter also wenn das nicht anmeldest darfst im jahr nur 3 autos glaub verkaufen also nicht wirkich viel. Also wenn ich aus rein privater Natur Autos ankaufe und wieder verkaufe mache ich dies solange und soviel ich es will.Wer kann mir vorschreiben nur 3 Autos im Jahr zu verkaufen????Ist jetzt nicht böse gemeint aber manchmal stehen hier Sachen drin die sind mehr als lächerlich
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12.11.2005 15:22
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Tuning Beitrag 17 |
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Motorabwürger ![]() 52 Beiträge 16.09.2005 registriert Kennzeichen: EN |
Zitat: Sorry! Ich sehe das auch so das Du hier nach einer Möglichkeit suchst Deine zukünftigen Kunden übers Ohr zu hauen.
Zitat von eggi kann man als händler nicht trotzdem mit irgendeiner klausel oder ähnlichen sowas ausschließen ?! z.b. verzichtungsvertrag oder so . . ![]() |
12.11.2005 17:24
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Tuning Beitrag 18 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: DU - |
Zitat: Das Steht nirgens. Es gibt auch Leute die haben mehr als ein Fahrzeug.Zitat von Duffy Zitat: Wollte mal gerne wissen wo das steht?Zitat von gestoerter also wenn das nicht anmeldest darfst im jahr nur 3 autos glaub verkaufen also nicht wirkich viel. Also wenn ich aus rein privater Natur Autos ankaufe und wieder verkaufe mache ich dies solange und soviel ich es will.Wer kann mir vorschreiben nur 3 Autos im Jahr zu verkaufen????Ist jetzt nicht böse gemeint aber manchmal stehen hier Sachen drin die sind mehr als lächerlich ![]() Nur wenn man immer wieder Autos Ankauft mit dem Ziel diese gewinnbringent weiterzu veräussern ist das nicht Privater Natur! in wie weit das allerdings Nachprüfbar ist sei dahingestellt. @g man Wie soll das denn gehen? "Das prüfen die auch nach, in dem sie Zeitungsanzeigen usw kontrollieren". (Spreche aus Erfahrung) Bei ebay kriegste schon für € 4,95 Handykarten mit neuer Nummer und 10,00 € Startguthaben. |
12.11.2005 17:55
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Tuning Beitrag 19 |
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Radler ![]() 21 Beiträge 15.08.2005 registriert Kennzeichen: SN-H |
@ zulassungsfuchs bevor du hier weiter im forum postest lerne einmal lieber herr der deutschen sprache zu werden . . z.b. Das Steht nirgens, Ankauft, gewinnbringent, weiterzu, in wie weit usw.
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12.11.2005 18:18
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Tuning Beitrag 20 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: DU - |
Ja genau! das gebe ich auch zu beim Tippen bin ich nicht der beste. aber meinste Du kannst das besser? "mich gewerblich anmelde" "verzichtungsvertrag" "nicht drinne steckt" GRAMATTIG
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12.11.2005 19:16
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Tuning Beitrag 21 |
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McClane Gast |
Zitat: ...was ich schon mal irgendwo gehört habe und immer schon mal sagen wollteZitat von gestoerter also wenn das nicht anmeldest darfst im jahr nur 3 autos glaub verkaufen also nicht wirkich viel. ... Man, man...
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12.11.2005 19:22
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Tuning Beitrag 22 |
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Erfinder des Rades ![]() 2110 Beiträge 23.12.2004 registriert Kennzeichen: VEC |
@Duffy natürlich kannst du soviel autos kaufen und verkaufen wie du willst aber du must dafür die märchensteuer bezahlen. so wie ich das verstanden habe war mit den 3 autos gemeint das man die verkaufen kann ohne das man steuer dafür bezahlen muß ich arbeite auf dem bau und weiß daher das ich nur ein haus im leben bauen und verkaufen darf ohne dafür steuern zu bezahlen. ausnahmen sind wenn man 3jahre drin wohnt oder das haus einem 7 jahre gehört ich kann mir vorstellen das es bei autos eine ähnliche regelung gibt |
12.11.2005 20:00
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Tuning Beitrag 23 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: DU - |
Er möchte es ja anmelden! Und wenn ich das richtig verstehe nebenberuflich eine GbR betreiben Wie auch immer darum geht es ja nicht. Sondern darum.Gebrauchtwagenkauf: Kein Ausschluss der Gewährleistung durch Formulierungstricks Seit dem 1. Januar 2002 haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang für Mängel eines verkauften Gebrauchtwagens. Um sich dieser Haftung zu entziehen, versuchen unseriöse Anbieter das Gesetz mit allerlei Tricks zu unterlaufen. Sie bezeichnen die oft teilweise noch hochwertigen Gebrauchtfahrzeuge im Kaufvertrag mit Beschreibungen wie "Fehler in allen Teilen", "Schrottfahrzeug", "zum Ausschlachten" oder als "Bastlerfahrzeug". Damit soll bei späteren Streitigkeiten dargelegt werden, dass der Käufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrages um die (eventuelle) Fehlerhaftigkeit des Fahrzeuges wusste und daher keine Mängelrechte geltend machen kann. Dieser Vorgehensweise hat nun das Amtsgericht Marsberg (- 1 C 143/02 -; ADAJUR Nr. 53086) einen Riegel vorgeschoben. Es entschied, dass es sich bei der Formulierung "Bastlerfahrzeug" um eine unzulässige Verminderung der Verbraucherrechte handelt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug noch durch den TÜV gebracht werden sollte, woraus zu schließen ist, dass der Pkw noch längere Zeit für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgesehen war. Diese Entscheidung ist eine der ersten zur neuen Rechtslage. Der ADAC begrüßte das Urteil, da es seine Forderung bestätige, solche Formulierungen als unzulässige Beschaffenheitsvereinbarungen zu werten, damit Gebrauchtwagenhändler sich nicht auf diese Weise aus der Haftung stehlen können. Allerdings hat die Entscheidung des Gerichts aus unserer Sicht auch eine nicht zu vernachlässigende Schattenseite: Gebrauchtwagenhändler, die das neue Gewährleistungsrecht fürchten wie der Teufel das Weihwasser, haben, so sich die Rechtsprechung verfestigt, keine Möglichkeit mehr, Autos ohne Gewährleistung zu verkaufen. In der Praxis führt dies dazu, dass viele nicht mehr ganz so neue Fahrzeuge nur noch ins Ausland verkauft werden und der Markt für günstige Gebrauchtwagen weiter schrumpft. Dies betrifft dann oftmals Fahrzeuge, die zwar schon etwas älter sind, aber dennoch eine lohnenswerte Investition sein können: Wer etwa lieber einen älteren Mercedes mit großem Motor und viel Komfort als einen neuen Lupo fährt, wird sich künftig mit einem nochmals geringeren Angebot oder deutlich steigenden Gebrauchtwagenpreisen arrangieren müssen. Einziger Ausweg bleibt dann der Kauf von Privat. |
12.11.2005 23:27
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Tuning Beitrag 24 |
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Fahrschüler ![]() 43 Beiträge 07.09.2005 registriert Kennzeichen: pb |
melde dir ein nebengewerbe an dann darfst du glaub 8 autos im jahr pro kopf verkaufen |
12.11.2005 23:30
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Tuning Beitrag 25 |
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McClane Gast |
Zitat: ...was ich schon mal irgendwo gehört habe und immer schon mal sagen wollte... Man, man...
Zitat von vr616v melde dir ein nebengewerbe an dann darfst du glaub 8 autos im jahr pro kopf verkaufen |
13.11.2005 01:21
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Tuning Beitrag 26 |
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Pagen-Freak ![]() 364 Beiträge 25.05.2002 registriert Kennzeichen: EL |
Zitat: Zitat von McClane Zitat: ...was ich schon mal irgendwo gehört habe und immer schon mal sagen wollteZitat von gestoerter also wenn das nicht anmeldest darfst im jahr nur 3 autos glaub verkaufen also nicht wirkich viel. ... Man, man...Zitat: ich finde den spruch klasse Zitat von McClane Zitat: ...was ich schon mal irgendwo gehört habe und immer schon mal sagen wollte... Man, man...Zitat von vr616v melde dir ein nebengewerbe an dann darfst du glaub 8 autos im jahr pro kopf verkaufen , nur leider trifft er mittlerweile auf zu viele thread´s hier im board zu
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13.11.2005 10:56
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Tuning Beitrag 27 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: DU - |
Also hier nochmal es ist vollkommen egal ob 8, 12 oder 20 Fahrzeuge. Neben oder Hauptberuflich. Es müssen je nach Rechtsform des Unternehmens Einkommens- oder Körperschaftssteuer gezahlt werden, je nach Tätigkeit und Rechtsform auch Gewerbesteuer und grundsätzlich Umsatzsteuer. Umsatzsteuer/Vorsteuer Bei jedem Ein-oder Verkauf von Produkten und Dienstleistungen wird Umsatzsteuer fällig (auch Mehrwertsteuer gennt). Allgemeiner Satz: 16% ermäßigter Satz: 7% (z.B. Druckereien, Kunst- und Medienberufe) Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen/In Rechnung stellen Als UNternehmer ist man dazu verpflichtet, diese Umsatzsteuer ihren Kunden in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanz abzuführen. Vorrauszahlungszeitraum: Bei größerem Umsatz pro Monat, bei kleinerem pro Quartal. Eine Jahresabrechnung der Umsatzsteuererklärung an das erfolgt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt nach ablauf des Kalenderjahres. Von der Vorsteuer ausgenommen sind bestimmte Tätigkeiten (z.B. ärztliche, finanzdinstleistende). Befreiung von der Umsatzsteuer Kleinunternehmen bzw. Kleinunternehmer (Umsatz unterhalb einer bestimmten Grenze) können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sie müssen dann alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltent machen. Sollte darauf verzichtet werden so ist dieses für fünf Jahre bindend. Wen das Gewerbe über zwei oder mehr Personen angemeldet wird entsteht Automatisch eine GbR. Und nochmal egal ob Neben- oder Hauptberuflich die Gewährleistung muss gegeben werden. Auch andere Kosten für BG´s, Kammern, Krankenversicherung usw. werden fällig bzw. Höher. |
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Also wenn ich aus rein privater Natur Autos ankaufe und wieder verkaufe mache ich dies solange und soviel ich es will.Wer kann mir vorschreiben nur 3 Autos im Jahr zu verkaufen????




... Man, man...

Wie auch immer darum geht es ja nicht. Sondern darum.
, nur leider trifft er mittlerweile auf zu viele thread´s hier im board zu