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Kaufvertrag (betrug) rückgängig machen? - Seite 1
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25.09.2006 07:46
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Tuning Beitrag 1 |
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Mofafahrer ![]() 78 Beiträge 27.02.2005 registriert Kennzeichen: WTM |
hi folgendes problem hab vor 4 wochen bei ebay bei einem golf 3 vr6 mitgeboten war nciht hoechstbietender habe aber 2 tage später ein angebot bekommen, den wagen für mein hoechstgebot zu kaufen hab dan mit dem verkäufer telefoniert und hab dan auf seine empfehlung nicht auf kaufen geklickt damit er die ebay provision spart, und ich die kurzzeit kennz für die überführung spare da er sie dan bezahlt habe dan am freitag den 25.8 den wagen in badenwürtenberg (700km anreise) probegefahren, begut achtet etc gültogen tüv bericht, eintragungen etc er annnte mir ein par mängel. fensterheben etc aber das stand auch in der auktion kaufertrag gemacht, bar bezahlt, und gut dann nach hause gefahren jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 ist sondern ein 2.0l gti 8v der vr6 motor ist nichtmal eingetragen jetz habe ich aber nur einen handschriftlichen kaufvertrag wo drin steht "modell golf 3" und die fzg ident nr nirgends etwas über motorart oder sonst was was nun? genaue adresse vom verkäufer habe ich fällt das unter arglistige täuschung? das pers angebot via ebay habe ich leider nicht finden können bitte um hilfe mfg Beast |
25.09.2006 09:01
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Tuning Beitrag 2 |
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Gulliausweicher ![]() 2623 Beiträge 30.06.2005 registriert Kennzeichen: BI |
Zitat: Was jetzt? Ist der Wagen jetzt ein VR6 oder nen 2liter-GTI? Vor dem Kauf guckt man dochmal unter die Haube... Zitat von Beast jetz habe ich durch zufall erfahren, das der wagen garkein vr6 istsondern ein 2.0l gti 8v der vr6 motor ist nichtmal eingetragen
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25.09.2006 09:06
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Tuning Beitrag 3 |
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Standspurheizer ![]() 4509 Beiträge 25.05.2005 registriert Kennzeichen: WAF |
Also wenn du den Probegefahren bist und den begutachtet hast dann sollte man doch wohl wissen um was für ein Fahrzeug/Motor es sich handelt... Entweder man zählt 4 oder 6 ![]() Aber wenn der Kaufvertrag so ist sieht es für dich schlecht aus denke ich... |
25.09.2006 09:08
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Tuning Beitrag 4 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 543 Beiträge 04.08.2006 registriert Kennzeichen: EL |
oder ist der wagen n 2,0l 8v mit nem vr6 motor?
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25.09.2006 09:08
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Tuning Beitrag 5 |
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Catalunya Gast |
Ich denke er meint, es wird ein VR6 Motor, in einer ursprünglichen GTI Karosse verpflanzt worden sein. Man gucket aber vorher auch in den Brief und wenn da dann, anstatt den 128KW, nur 85KW eingetragen sind, da würde ich mir sorgen machen ![]() Also manchen kann man echt alles verkaufen ![]() Aber mal zu Deiner Frage: Ich denke Du hast da wohl pech gehabt...der Verkäufer war in dem Fall unfair, aber nicht dumm... Lass den Motor dann mal eintragen... |
25.09.2006 09:15
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Tuning Beitrag 6 |
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Erfinder des Rades ![]() 2067 Beiträge 16.03.2004 registriert Kennzeichen: HF |
wenn's nur so im kaufvertrag steht, dann hast du wohl gerade richtig lehrgeld bezahlt! ![]() ![]() demnach hat er keinen mangel arglistig verschwiegen und das fahrzeug ist so wie im kaufvertrag. wenn du ihm alles glaubst und nicht mal die haube aufmachst und mal die zylinder durchzählst, ist das dein problem... klar, ist natürlich ne miese tour, aber weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich mich mit lieber mit dem verkäufer freuen soll, dass er nen vollidioten gefunden hat, der auf den billigen trick reingefallen ist oder ob ich mich mit dir ärgern soll, dass du so über tisch gezogen worden bist. hmm, ich bin der meinung das manche menschen halt ihre lektion lernen müssen...teilweise halt auf die harte tour! und ebay nützt dir da gar nicht, das was ihr da gemacht habt, hab doch mit ebay nichts zu tun. schließlich hast du den wagen da nicht gekauft bzw. warst nicht höchstbietender und hast damit auch keine rechte am auto. das dadurch der kontak für den privaten verkauf zustande kam, dafür kann ebay ja nix. leute gibt's... warum versuch ich eigentlich noch mein geld ehrlich zu verdienen... |
25.09.2006 09:34
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Tuning Beitrag 7 |
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Schiermeier Camper ![]() 652 Beiträge 28.06.2004 registriert Kennzeichen: AN |
hm also ich sehe das nicht so. erstens muss man sich da nichtso lustig drüber machen, ist ja kein kindergarten hier ne... also wenn das auto als vr6 angeboten wurde und es keiner ist ist das schlicht und ergreifend betrug. punkt. was soll den mist mit von wegen man sieht doch was drunter steckt... es gibt evtl. auch mal leute die sich weniger gut mit der materie auskennen und auch nen auto kaufen wollen o_O und evtl. nicht erkennen was da für ein motor drin ist? zudem wenn es auf dem vertrag nicht ausgeschlossen ist dann haste ein 14 tage rückgaberecht und 2 jahre gewährleistung ![]() also ich würde den verkäufer direkt darauf ansprechen und gleich mit anwalt drohen. zumal er ein auto verkauft hat das keine betriebserlaubnis hat wenn da ein anderer motor verbaut ist und nicht eingetragen und somit auch nicht zugelassen werden kann. also "pech" gehabt haste da sicherlich nicht... |
25.09.2006 09:49
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Tuning Beitrag 8 |
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Standspurheizer ![]() 4509 Beiträge 25.05.2005 registriert Kennzeichen: WAF |
Ja wenn man keine Ahnung hat und ein Auto kaufen will dann nimmt man sich doch wohl jemanden mit der Ahnung hat oder nich?!? Aber würde es auch erstmal mit Anwalt versuchen... Vllt kann man da ja doch was machen... |
25.09.2006 09:59
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Tuning Beitrag 9 |
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Pagen-Fan ![]() 288 Beiträge 16.05.2003 registriert Kennzeichen: BI |
Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat. Und wer er den Wagen mit Klausel "gekauft wie gesehen" erworben hat nützt ihm auch nichts das er als VR6 angeboten wurde - mal ganz davon ab ob man ihm das auch noch beweisen kann. Der genau Wortlaut in dem ebay-Angebot würde mich mal interessieren - gib doch mal einen Link zu dem Angebot... es müsste ja noch online sein. |
25.09.2006 10:03
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Tuning Beitrag 10 |
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Mofafahrer ![]() 88 Beiträge 27.06.2006 registriert Kennzeichen: WAF |
Zitat: Da bist du aber leider nicht ganz auf dem neuesten Stand....Zitat von TwinBeat-Evo6 Gewährleistung/Rückgaberecht hat er nur wenn er von einem Händler kauft - nicht von privat."Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen." |
25.09.2006 10:15
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Tuning Beitrag 11 |
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Pagen-Fan ![]() 288 Beiträge 16.05.2003 registriert Kennzeichen: BI |
Aha... wieder was dazu gelernt. Danke.Aber wenn der Verkäufer so abgebrüht war wird er diesen Ausschluß wohl kaum vergessen haben... |
25.09.2006 10:16
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Tuning Beitrag 12 |
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Catalunya Gast |
Wenn man sich Standartkaufverträge z.B vom ADAC runterlädt, dann wird diese Klausel eh ausgeschlossen und dann steht man in dem Fall als Käufer dumm da. |
25.09.2006 10:21
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Tuning Beitrag 13 |
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Mofafahrer ![]() 88 Beiträge 27.06.2006 registriert Kennzeichen: WAF |
Zitat: Threadersteller schrieb: "jetz habe ich aber nur einen handschriftlichen kaufvertrag wo drin steht "modell golf 3" und die fzg ident nr "Zitat von TwinBeat-Evo6 Aha... wieder was dazu gelernt. Danke.Aber wenn der Verkäufer so abgebrüht war wird er diesen Ausschluß wohl kaum vergessen haben... Na ob man da so handschriftlich so ne Klausel reinschreibt? Keine Ahnung...aber ich bereite meine Kaufverträge im Allgemeinen selber vor, so bin ich auf der sicheren Seite. Beim Verkäufer dann noch alle wichtigen Daten eintragen und fertig ist die Kiste ohne nachher dumm dazustehen.... |
25.09.2006 10:30
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Tuning Beitrag 14 |
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Motorabwürger ![]() 46 Beiträge 12.09.2006 registriert Kennzeichen: OS |
Hallo du musst unbeding die Auktion raussuchen..... falls du sie gelöscht hast kannst du sie zurückholen ... da musst du bei dir auf gekaufte artikel gehen und entfefernung rückgängig machen ...und dann ließt du mal genau was er geschrieben hat ob unten das mit der garantie und so steht ...wenn nicht kannst du dich über ebay beschweren und dein geld zurückverlangen..da der "Artikel" vom Angebot abweicht .... und dann kannst du von kauf zurücktreten ...allerdings geht das dann nur über ebay und bei den anderen vertrag darf auch net die klausel drin stehen ..aber laut dem neuen gesetzt muss er dir auch als privat mann ein halbes jahr garantie geben... das ist mein rat.... |
25.09.2006 10:43
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Tuning Beitrag 15 |
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Catalunya Gast |
Wenn er den Artikel aber nicht über Ebay verkauft hat...das ist doch unabhängig voneinander... ...und als Privatmann muss ich keine 6 Monate Garantie geben, wenn ich es ausdrücklich auschließe und das wird der Verkäufer mit 100%iger Sicherheit gemacht haben
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