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Auto verkauft! Jetzt will der Käufer ihn nicht mehr.... - Seite 3

12.05.2011 16:11 Tuning Beitrag 31
Quartermile


Benzinpreisignorierer


166 Beiträge
11.01.2010 registriert
ihr fragt auch immer falsch wenn ihr ein frage habt.

Ihr müßt wenn ihr eine auto verkauft habt immer aus der sicht des käufers die frage stellen. Viele antworten nur mit halbwissen.

Es hätte also hier heißen müsse: Ich hab ein Auto gekauft und will es zurückgeben.

Dann hättet ihr gewußt was für sachen auf euch zukommen.
12.05.2011 16:56 Tuning Beitrag 32
Meteorman





1874 Beiträge
18.06.2006 registriert
Kennzeichen: ST
Son Quatsch. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten. Und aus beiden Seiten kann dieser Fall aufgrund der Rechtslage bei privaten Verkäufen entschieden werden. Ich muss mich da als Verkäufer wohl kaum in die Situation des Käufers vesetzen...
12.05.2011 19:44 Tuning Beitrag 33
Lobo


Radkappenfetischist


746 Beiträge
21.10.2008 registriert
Kennzeichen: MI
Auf jeden Fall geht es hier um nichtige Mängel, welche er beim Besichtigungstermin hätte beanstanden sollen. sag ihm, er soll mit seinem Anwalt ruhig kommen.
Und wenn er dann noch frech wird solltest du ihm was an die Backen hauen, dann hat er wenigstens Grund zum Anwalt zu laufen. :D
12.05.2011 20:35 Tuning Beitrag 34
RUA


Zufahrtdichtparker


1117 Beiträge
09.07.2005 registriert
Kennzeichen: B
@Quartermile: also sorry wenn es hart klinkt, aber mit solchen unqualifizierten und dummen Aussagen solltest du dich besser zurück halten. Es kommt hierbei für den Verkäufer nicht darauf an, was der Käufer denkt.

Ich selber hatte mal so einen Fall in der Familie, bei dem ein Gebrauchtfahrzeug gekauft wurde. Fahrzeug wurde besichtigt und Probegefahren. Mustervertrag des ADAC wurde verwendet. Im nachhinein stellte sich heraus, dass das fahrzeug schwerwiegende Mängel hatte.
Hier ist es beim kauf von Privat sehr schwer etwas auszurichten.
Als Verkäufer brauchst du dir somit keine Gedanken machen, sofern du keine Mängel arglistig verschwiegen hast. Darunter zählen unter anderen wie bereits erwähnt Unfallschäden usw. Sofern du einen Mangel kanntest bist du noch nicht verpflichtet diesen offenzulegen. Erst auf nachfrage des potenziellen Käufers musst du dann die wahrheit sagen, ansonsten sind wir bei der arglist und somit bei der Nichtigkeit des Vertrages. Alle anderen Ansprüche des Käufers aus dem Vertrag ergeben sich dann aus den §§280ff BGB.

Ich hoffe ich konnte helfen.
13.05.2011 13:36 Tuning Beitrag 35
dokbandy

pagenGrillmeister


917 Beiträge
02.02.2004 registriert
Kennzeichen: ST .
Ähmmm das ist hier so lange her, das auto müßte doch langsam wech gerostet sein :( :frage:
13.05.2011 14:32 Tuning Beitrag 36
RUA


Zufahrtdichtparker


1117 Beiträge
09.07.2005 registriert
Kennzeichen: B
Wenn du mal alles gelesen hättest, dann hättest du gesehen, dass es in der zwischenzeit einen zweiten Vorfall zum Thema gab.