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Hagelschaden und Versicherung?

15.05.2007 13:02 Tuning Beitrag 1
Pegasus


Fast+Furious Regie


1618 Beiträge
31.03.2003 registriert
Kennzeichen: GC
Also vor ungefähr einem Jahr gabs bei uns einen großen Hagel, mit richtig dicken Körnern.
Ich hatte danach mein Auto kurz angeschaut und dachte alles wäre OK (Auto war ziemlich dreckig).
Als mein Auto ein paar Wochen später in der Sonne stand sah ich kleine Dellen im Dach und auf der Motorhaube von dem Hagel.
Gut dachte ich, wird für die Versicherung eh zu spät sein, warten wir auf den nächsten Hagel.
Dieser kam nun heute Nacht, er war zwar nicht so heftig wie damals, aber es hat dafür richtig lange gehagelt.

Jetzt überlege ich ob ich das der Versicherung melde.
Bekommen die raus das der Hagelschaden bereits seit einem Jahr besteht?
Zahle ich dabei meine Teilkasko von 150€?
Was genau werden die mit dem Auto machen bei kleinen Dellen im Lack (wirklich überall, schätze mal so um die 50 kleine Dellen)?
Kann es auch sein das die Dellen zu klein sind und die deswegen nix zahlen? (sieht man nur wenn man von der Seite auf die Haube/Dach schaut)

Thx
15.05.2007 13:17 Tuning Beitrag 2
Krie6hofv


Erfinder des Rades


2137 Beiträge
18.07.2003 registriert
Kennzeichen: E
Also ich würde mich bezüglich Versicherungsbetruges nicht unbedingt in einem öffentlichem Froum "beraten" lassen, wo auch noch mein Auto zu sehen ist :rolleyes:
15.05.2007 13:20 Tuning Beitrag 3
Pegasus


Fast+Furious Regie


1618 Beiträge
31.03.2003 registriert
Kennzeichen: GC
Das ist doch kein Versicherungsbetrug!!!!!
Es ist definitiv ein Hagelschaden, nur eben einer der vor einem Jahr war, mehr nicht, der kann genausogut heute nacht entstanden sein.
15.05.2007 13:40 Tuning Beitrag 4
Gorby


Fast+Furious Regie


1569 Beiträge
28.03.2005 registriert
Kennzeichen: EL
Es istein Versicherungsbetrug da du den Schaden schon länger hast hättest du damals hingehen müssen jetzt wird es ein Versicherungsbetrug ;)
15.05.2007 13:47 Tuning Beitrag 5
rizzap

Benzinpreisignorierer


154 Beiträge
04.05.2006 registriert
Kennzeichen: OS
mal abgesehen von versicherungsbetrug oder nicht musst du deine 150€ selbstbeteiligung zahlen.
ob der schaden groß oder klein ist, ist erstmal nicht relevant, denn ein schaden ist es ja. da sturm/hagel in der TK versichert ist, solltest du soweit keine probleme haben.
15.05.2007 14:03 Tuning Beitrag 6
Pegasus


Fast+Furious Regie


1618 Beiträge
31.03.2003 registriert
Kennzeichen: GC
Wenn ich es aber damals nicht sofort gesehen habe?
Dann geb ich eben an das das vor einem Jahr schon passiert ist, dürfte ja egal sein, versteh aber nicht das es Betrug ist, schließlich ist die TK für sowas da
15.05.2007 14:17 Tuning Beitrag 7
rizzap

Benzinpreisignorierer


154 Beiträge
04.05.2006 registriert
Kennzeichen: OS
wenn du den schaden von vor einem jahr angibst, wird sich deine versicherung freuen und nicht leisten. weil es fristen gibt, wann du deinen schaden melden musst.
15.05.2007 14:22 Tuning Beitrag 8
Pegasus


Fast+Furious Regie


1618 Beiträge
31.03.2003 registriert
Kennzeichen: GC
Schade... dann lass ich das eben
15.05.2007 18:18 Tuning Beitrag 9
ChrisCross


Führerscheinfälscher


4444 Beiträge
30.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Hi Pegasus :hut:

Also ein Hagelschaden ist erstmal eine versicherte Gefahr innerhalb deiner Teilkaskoversicherung. Du bist im Schadensfall verpflichtet jeden Schaden unverzüglich (d.h. max innerhalb 1 Woche) deiner Versicherung zu melden (Obliegenheit im Versicherungsfall). Tust du das nicht, dann ist dein Versicherer leistungsfrei, es sei denn du warst nicht schuld an der verspäteten Anzeige. Dieser Satz könnte so ausgelegt werden, dass der Schaden für dich ja direkt nach dem Hagel nicht sichtbar war (du hast ja nachgeschaut) und die Anzeige somit nicht schuldhaft versäumt wurde. ;)
Und außerdem fand ja letzte Nacht ein erneuter Hagelsturm statt, was ebenfalls eine versicherte Gefahr darstellt innerhalb deiner Teilkasko. Somit hast du bei einem Schaden anspruch auf Leistung. Natürlich wird deine Selbstbeteilugung von der Erstattungssumme abgezogen.
Ob der Versicherer alten Schaden (von damals) und neuen Schaden unterscheiden kann ist fraglich, aber zumindest hast du Anspruch auf Leistung wenn ein Schaden durch den Hagelsturm letzte Nacht entstanden ist.

Somit wäre der Versicherer auf jedenfall leistungspflichtig! :)