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Kein Tüv bei Unfall

18.05.2007 17:06 Tuning Beitrag 1
tibbi

Radler


4 Beiträge
18.05.2007 registriert
Kennzeichen: RS
Bin seit April über dem Tüv...
Angenommen ich bin an einem Unfall beteiligt, zahlt die Versicherung trotzdem anteilig? Oder bekomme ich immer die komplette Schuld, weil ich keine aktuelle Tüv-Plalkette habe?
Danke
18.05.2007 17:39 Tuning Beitrag 2
bullet_catcher


Radkappenfetischist


705 Beiträge
10.04.2004 registriert
Kennzeichen: ST
Abgesehen das ich das nicht für gut heißen kann/will. Kann es darüberhinaus auch noch sein das du Ärger mit der Polizei wegen Fahrlässigkeit bekommst, wenn man dir nachweißt das der Unfall aus einem defektem Tüv Relevanten Teil resultierte.
18.05.2007 17:41 Tuning Beitrag 3
c0rtez


Ameisenkiller


785 Beiträge
24.07.2005 registriert
Kennzeichen: MI
normal kann man ja irgendwie nen monat drüber sein das ist wohl noch ok

aber wie das dann bei nem unfall aussieht weiß ich nicht
18.05.2007 21:37 Tuning Beitrag 4
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Nein, das hat grundsätzlich nichts miteinander zu tun.

Allerdings könnte eine abgelaufene TÜV-Plakette an einem unfallbeteiligten Fahrzeug die Polizei oder den Sachbearbeiter der Versicherung dazu ermutigen, das Fahrzeug auf technische Mängel untersuchen zu lassen.

Und wenn dann

1. Technische Mängel vorhanden sind, die
2. Unfallursächlich, teilursächlich oder begünstigend sind und
3. Auf mangelde technische Wartung zurückzuführen sind,

könnte dir die Versicherung eine Verletzung deiner Obliegenheitspflichten vorwerfen.

Eine Pauschalaussage wie "Keine TÜV-Versicherung zahlt nicht" trifft nicht zu.
19.05.2007 03:34 Tuning Beitrag 5
gazman


Abgasjunkie


200 Beiträge
19.05.2005 registriert
Kennzeichen: OHZ
@ cortez ich habe gehört, dass die Regelung mit dem "1Monat" rüber ist erlaubt, nicht mehr gültig ist? stimmt das? (es sei denn natürlich man hat bereits einen nachuntersuchungstermin, also einmal durchfällt ...
19.05.2007 08:27 Tuning Beitrag 6
C-Kadett_limo

Motorabwürger


65 Beiträge
07.04.2007 registriert
Kennzeichen: UN
Hallo. also das hat nicht´s miteinander zu tun. mein bruder hatte vor ca 3 monaten einen unfall. bei ihm war auch 1 monat tüv abgelaufen. die versicherung hat trotzdem bezahlt. obwohl ein gutachter draussen war.


MfG Marcel
19.05.2007 11:19 Tuning Beitrag 7
tibbi

Radler


4 Beiträge
18.05.2007 registriert
Kennzeichen: RS
Erst wenn der TÜV-Termin um zwei Monate überschritten ist, muss der Halter Strafe
zahlen. Bei zwei bis vier Monaten Überfälligkeit sind das 15 Euro, bei vier bis acht
Monaten 25 Euro. Wer acht Monate im Verzug ist, muss 40 Euro Strafe zahlen und
bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
19.05.2007 12:03 Tuning Beitrag 8
*BlackStar*


Fast+Furious Regie


1545 Beiträge
13.03.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Zitat:
Zitat von tibbi
Erst wenn der TÜV-Termin um zwei Monate überschritten ist, muss der Halter Strafe
zahlen. Bei zwei bis vier Monaten Überfälligkeit sind das 15 Euro, bei vier bis acht
Monaten 25 Euro. Wer acht Monate im Verzug ist, muss 40 Euro Strafe zahlen und
bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
ziemlich milde strafen wie ich finde...
19.05.2007 13:52 Tuning Beitrag 9
rizzap

Benzinpreisignorierer


154 Beiträge
04.05.2006 registriert
Kennzeichen: OS
wegen obliegenheitsverletzungen ist die versicherung nicht von der leistung frei.
heißt also, zahlen muss sie trotzdem. nur wenn rechtspflichten verletzt werden, muss sie nicht zahlen, bzw. kann dich später in regress nehmen(zb. alkohol am steuer, fahren ohne fahrerlaubnis).

mfg
19.05.2007 15:26 Tuning Beitrag 10
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Das Inbetriebnehmen eines Fahrzeugs mit technischen Mängeln wäre aber auch eine Verletzung von Rechtspflichten.