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tür aufgemacht-schuldfrage?

24.11.2009 09:57 Tuning Beitrag 1
Dr.nos


Strafzettelsammler


6905 Beiträge
15.01.2003 registriert
Kennzeichen: ST
wollte mal was fragen-wer kennt das nicht man fährt durch die stadt,rechts am strassenrand stehen autos,und schwup.wird die tür losgerissen,das man nach links ausweichen muss,jetzt wollt ich mal wissen,falls ich in eine tür fahre,wer schuld ist.meiner meinung nach muss der parkende doch den nachkommenden verkehr beobachten,oder???also hat der parkende doch schuld oder??

würde mich wirklich mal interessieren :)
24.11.2009 10:07 Tuning Beitrag 2
xytobiyx





2164 Beiträge
15.11.2003 registriert
Kennzeichen: VEC
Du musst aber auch einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten und dein Auto immer so im Griff haben, das du ausweichen kannst. Allerdings muß der Parkende auch auf den nachfolgenden Verkehr achten. Es wird da wohl von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden.
24.11.2009 12:14 Tuning Beitrag 3
DragonGate






11433 Beiträge
17.02.2005 registriert
Kennzeichen: KM
Soweit ich weiss wird der Prkende zur verantwortung gezogen. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass du zu schnell für die jeweilige Situation warst, wird dir das ebenso zur Last gelegt. Weil wie immer argumentiert wird: verrausscheundes Fahren, speziell bei parken Autos (Kinder zwischen den Fahrzeugen usw...).

Also denke ich würde das auch stärker nachgeprüft werden.
24.11.2009 12:27 Tuning Beitrag 4
DTI





4753 Beiträge
24.10.2002 registriert
Kennzeichen: LIP
habe das hier gefunden:

"§14 StVO: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

aber eine cm angabe wie weit man abstand halten sollte gibt es glaub ich nicht! kenne auch nur das was xytobiyx bereits sagte!
24.11.2009 13:23 Tuning Beitrag 5
CandyRed


Kupplungsmörder


5113 Beiträge
15.01.2005 registriert
Kennzeichen: OS-C
war letzte oder vorletzte woche erst bei auto motor sport, oder wie die sendung sonntags auf vox auch immer heißt.

die schuld bekommt in so einem fall der oder die fahrerin mit der offenen tür!du mußt ledeglich einen sicherheitsabstand von 50 cm einhalten.

im grunde genommen darf man bei offener tür nichtmal mehr was aus dem auto holen ( zumindest rein gesetzlich wenn was passiert ) , man soll oder muß immer auf die beifahrerseite gehen ( bürgerseig ) und von dort aus alles "ausladen" oder was auch immer.
25.11.2009 11:56 Tuning Beitrag 6
DragonGate






11433 Beiträge
17.02.2005 registriert
Kennzeichen: KM
Aha, danke für die Infos.
Interessant zu wissen. :)