Wann krieg ich den Führerschein?


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  • | 26.08.2008 13:26

Morgen ;)

aaalso ich habe momentan ein kleines Problem, und ich dachte ich frag mal hier nach ob jemand Ahnung hat obs da ne Lösung gibt o.ä. Also das Ding ist, ich habe mein Führerschein Klasse M gemacht, hatte am 5. August praktische Prüfung und habe sie bestanden. Da ich aber erst am 1.September (also kommenden Montag) 16 Jahre alt werde, darf ich den Führerschein erst dann kriegen...
Naja soweit so gut...ich hab bestanden, und habe dann meinen Fahrlehrer gefragt wann und wo ich den Lappen abholen kann, und er meinte ich soll an meinem Geburtstag gleich zum TÜV Hildesheim, und ihn holen. So... und jetzt kommts. Ich habe fest damit gerechnet ihn an meinem Geburtstag zu haben, und nun brauche ich den Führerschein auch schon an meinem Geburtstag, weil wir da sowas geplant haben.
Da ich irgendwo mal gelesen hatte, dass die Eltern den Führerschein schon kurz vor dem Geburtstag ausgehändigt bekommen (kann sein dass das totaler Quatsch ist), hat mein Vater eben mal beim TÜV angerufen, um zu fragen ob er den schon Freitag abholen kann. Die haben ihn dann mit der Führerscheinstelle in Hannover verbunden, und die nette Dame sagte dann, dass mein Führerschein erst am 1.September (mein Geburtstag) von dort aus losgeschickt wird, sodass er später erst bei uns in Hildesheim sein wird.

Nun zur Frage. Bin ich nicht am ersten September schon berechtigt zu fahren? Wie komm ich verdammt noch mal an den Führerschein? Oder gibt es eine Art Ersatzführerschein den ich irgendwo holen kann? Wäre wirklich wichtig, weil ich den schon vorher brauche.

Ich bin für jede Hilfe dankbar, wär echt gut wenn mir jemand helfen könnte!

MfG Stephen


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  • | 26.08.2008 13:34

Naja... da du ja ab 1. September M hast, darfst du auch ab dann M fahren, Führerschein hin oder her. Allerdings ist das dann "fahren ohne Führerschein" (und nicht fahren ohne Fahrerlaubniss) und das kann dich auch mal eben 10euro (?) kosten.


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  • | 26.08.2008 13:42

ja gut, aber wenn ich jetzt am 1. September fahre und ihn beispielsweise am 3. abhole, steht dann nicht drauf dass er am 3.9. ausgehändigt wurde? Und wenn ich dann am ersten angehalten werde, den Führerschein später nachzeige, und dort draufsteht, dass er am 3. September ausgehändigt wurde...was ist dann? :(

EDIT: Hab ich gerade gefunden:

Eine neu erworbene Fahrerlaubnis wird erst mit der Aushändigung des Führerscheins wirksam. Wer also beispielsweise die Prüfung für die Klasse B noch mit 17 Jahren erfolgreich abgelegt hat, darf bis zum 18. Geburtstag dennoch nicht mit einem PKW fahren und danach auch erst dann, wenn ihm der Führerschein oder eine vorläufige Prüfbescheinigung ausgehändigt wurde.


Eine Prüfbescheinigung hab ich, die muss ich vorzeigen wenn ich meinen Lappen abhole. Allerdings steht da drauf, dass die nicht zum Fahren berechtigt :(.


Zuletzt geändert 26.08.2008 13:47 von BattleBoy1992. Insgesamt 1 mal.


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  • | 26.08.2008 13:46

ich denke mal nicht das die sich auf solche spielerein einlassen werden ...
fahr doch einfach zum tüv und sage den die sollen die eine bescheiniegung aushändiegen das du befugt bist ein bzw das fahrzeug zu führen dann kannst du dauch ohne bedenken fahren und denen ein wisch vorzeigen wo es bestätigt wird ;)


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  • | 26.08.2008 13:48

Kann man denn beim TÜV so eine Bescheinigung bekommen? Oder gibt es die auch nur bei der Führerscheinstelle?


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  • | 26.08.2008 13:50

Also auf dem Lappen steht meines Wissens das Prüfungsdatum drauf. Entweder du holst dir die Bescheinigung (die kostet bestimmt) oder du begehst eine Ordnungswiderigkeit...

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  • | 26.08.2008 13:52

führerscheinstelle, sagt der name ja schon ;)


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  • | 26.08.2008 13:58

Könnte jemand so lieb sein und gucken, was auf dem Führerschein draufsteht? Hab leider gerade keinen in der Umgebung.

Also wenns den vorläufigen Führerschein bei der Führerscheinstelle gibt, macht das ja kein Sinn, dann könnte ich ja auch gleich meinen echten abholen :D ..aber ich kann nicht bis nach Hannover dafür fahren.

Im Internet habe ich das hier gelesen:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.


Das würde ja heißen, dass ich erst fahren darf, wenn der Führerschein in Hildesheim angekommen ist :(


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  • | 26.08.2008 14:13

Das Ausstellungsdatum steht drauf. Also vermutlich wird das in der Zentrale draufgedruckt (am 1.Sept.) und dann nach Hildesheim verschickt. Wenn es alles legal sein soll wirt du um die Bescheinigung von der FSS nicht rumkommen.


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  • | 26.08.2008 14:19

ja aber um die zu bekommen müsste ich ja auch nach Hannover. Und dann könnte ich auch gleich den richtigen Führerschein holen. Hannover ist leider ne Ecke weg, und Führerschein hab ich ja noch nicht :(

Edit:

Und danke fürs nachgucken!


Zuletzt geändert 26.08.2008 14:20 von BattleBoy1992. Insgesamt 1 mal.

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  • | 26.08.2008 15:02

Ich hatte das selbe Problem allerdings war es da 1997 (:angry: Oh gott ist das lange her) allerdings wurde das durch die Strassenverkehrsamt gemacht. Ich hatte meine Prüfung 2 Wochen vor meinem Geburstag. Da Mein geburstag in diesem Jahr auf nen Sonntag fiel konnte ich den Lappen erst Montags abholen. Ausstelldatum stand natürlich der Montag drauf. Ich persönlich bin aber an meinem Geburstag (also Sonntag) schon gefahren (Ich kann ja nichts dafür das die Sonntags nicht auf haben) Also wie gesagt zeiten mögen sich verändert haben aber ich wurde auch nicht angehalten und mein Auto fuhr auch ohne Führerschein.
Mußt du selber wissen was du machst jeder ist ja seines eigenen glückes schmied.
Ansonsten bleibt dir wohl nur das warten bis der schein da is. :hut:


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  • | 26.08.2008 15:07

Joa Recht haste...allerdings kommen da bei mir noch die Eltern mit ins Spiel, die sind da nicht so einverstanden dass ich ohne fahre ;) Meine Mutter hat sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt mal gucken was die so erzählen :lehrer: :rofl:

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  • | 26.08.2008 16:08

Bei mir haben die ganz kalt gesagt der Führerschein darf erst abgeholt werden wenn ihr Sohn 18 ist ich bin am 17... 18 geworden und am 17ten hab ich ihn geholt früher drürfte ich ihn nicht holen und auch meine Eltern nicht.

Ps: und an meinem 18ten bin ich auch gefahren :D


Zuletzt geändert 26.08.2008 16:09 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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