Innenraum-/Fußraum-/Unterbodenbeleuchtung - Seite 2

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  • | 22.12.2003 21:26

gofl1freak: ich denke schon, dass da jemand drauf achtet! die verordnung scheint es ja noch nicht so lange zu geben!


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  • | 30.01.2004 01:24

Ist ja alles schön und gut!?
Muß ich jetzt die Unterbodenbeleuchtung ins Auto legen!? Um sie auf jedem Treffen wieder drunter zu basteln? Oder reicht das wenn die nicht an ist?

Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, erlischt die Bteriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Gibs dann Bußgeld wie bei den LKW? Oder nehmen die das ding dann mit um Geld einzutreiben?


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  • | 30.01.2004 07:59

Und ich dachte es sei erlaubt, wenn es sich durch technische Mittel einrichten lässt das es bei angeschalkteter Zündung automatisch ausgeht ! hm, dann halt net, so in Mist !!!


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  • | 26.02.2004 15:33

Ich möchte auch was dazu schreiben! Ich finde dass man ein vernünftigen weg finden sollte und nicht alles immer verbieten sollte. In der Weihnachtzeit darf jeder seine Haus behängen mit was er will (Lampen) dann müßte man das auch verbieten. Weil das wohl auch ablenkt. Ich finde in Deutschland wird immer alles sehr schnell verboten und mit zu vielen regeln behangen.

Schönes sch...... Deutschland

Gruß

Michael:(

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  • | 26.02.2004 15:57

also darf ich meinen inneram belecten wie ich witzig bin, solange es net anch aussen dringt

und mich auch ne blendet oder ich dan leeuchte?


ui supi,
*mal in der led kiste buddelt* :hut:

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  • | 26.02.2004 16:10

es war erlaubt mit dem mechanismus...seid mai letzten jahres nicht mehr...

p.s.: es gibt wirklich autobahnkontrollen gegen laster mit der beleuchtung in drinnen wie z.B. die blauen lämpchen da...meistens verwarnungen, aber es wird drauf geachtetje nach bundesland natürlich


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  • | 01.03.2004 20:52

is die Frage, warum braucht ihr bei irgend einem Treffen eine Unterflurbeleuchtung?
Natürlich zum Auffallen!

Aber dann muß es euch auch wert sein, entweder die Strafe zu zahlen oder das Zeug immer wieder ab und an zubauen,( kann ja mit schnellverschluß oder so sein)

Ich brauch sowas nicht, aber irgendwie isses doch witzig!
Christof


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  • | 01.03.2004 21:00

Also ich finde das zwar schade, aber eigentlich richtig das die Dinger verboten sind. Ich habe das schon öfters gesehen das jmd. sowas an hatte und ich finde es stört schon. Wenn es erlaubt ist würde es wieder so "Prolls" geben die nur damit rum fahren und so starke Lampen verbauen das ne 3 spurige Straße beleuchtet ist. Das ist eben das Problem nicht das jmd. die Dinger aufm Treff mal 20 min anmacht das stört glaube ich auch keinen TÜV prüfer.
Das ist aber nicht zu gewährleisten.


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  • | 01.03.2004 21:02

@jango: dann kann man am besten gleich eine röhre unters auto legen! dann fährt man da gar nicht mit, und hat den gewünschten effekt! evtl noch rauch unters auto und fertig ist die show!


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  • | 01.03.2004 21:36

Ich muss Polo2f zustimmen, hier in Deutschland wird wirklich einfach alles immer verboten, anstatt, das man einen guten kompromiss schafft, denn Krie6hofv und die Vorschrift haben zum Teil ja auch recht, es stört schon, man hätte vielleicht so einen Kompromiss schaffen sollen, wie mit dem mechanismus, das man die Dinger nur anmachen kann, wenn die Zündung aus ist...
Oder das man vielleicht die Leuchtstärke einer solchen Unterbodenbeleuchtung vorschreibt, das sie keine anderen Autofahrer blenden kann...

Aber das man die Beleuchtung jetzt noch nicht einmal verbauen darf, solange die nur angeht, wenn die Tür offen ist, finde ich erhlich gesagt bescheurt...
Ich meine, wer fährt bitte mit geöffneter Fahrertür auf der Autobahn, oder einer anderen Straße, nur damit die unterbodenbeleuchtung leuchtet??? :frage:


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  • | 01.03.2004 21:40

Also ich muss Krie6hofv und dp303 total zustimmen :applaus: !
Wenn ich einen Unfall bauen würde, weil ich durch solche Lichter geblendet wurde oder sowas dann wäre ich auch sauer drauf usw ! Solange es nicht gefährlich ist sollte es erlaubt sein. Halt wenn man aufm Treffen is und die Autos stehen. Mit Mechanismus wie Schalter im Kofferraum oder so wäre das auch sehr gut aber leider ist das nicht mehr erlaubt.


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  • | 01.03.2004 23:36

Zitat:
Zitat von SMOVE
Ich muss Polo2f zustimmen, hier in Deutschland wird wirklich einfach alles immer verboten, anstatt, das man einen guten kompromiss schafft, denn Krie6hofv und die Vorschrift haben zum Teil ja auch recht, es stört schon, man hätte vielleicht so einen Kompromiss schaffen sollen, wie mit dem mechanismus, das man die Dinger nur anmachen kann, wenn die Zündung aus ist...
Oder das man vielleicht die Leuchtstärke einer solchen Unterbodenbeleuchtung vorschreibt, das sie keine anderen Autofahrer blenden kann...

Aber das man die Beleuchtung jetzt noch nicht einmal verbauen darf, solange die nur angeht, wenn die Tür offen ist, finde ich erhlich gesagt bescheurt...
Ich meine, wer fährt bitte mit geöffneter Fahrertür auf der Autobahn, oder einer anderen Straße, nur damit die unterbodenbeleuchtung leuchtet??? :frage:
das problem wird einfach sein das sich daran dann keiner halten würde!
Es würden dann mit Sicherheit viele noch nen zusätzlichen Schalter da zwischen bauen um es auch während der fahrt einschalten zu können ;)


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  • | 02.03.2004 13:49

Zitat:
Zitat von CorsaB_Freak18
das problem wird einfach sein das sich daran dann keiner halten würde!
Es würden dann mit Sicherheit viele noch nen zusätzlichen Schalter da zwischen bauen um es auch während der fahrt einschalten zu können ;) Das ist wohl das Problem und der Grund, wieso man es verboten hat tjoa :(


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  • | 14.04.2004 23:14

Ach du scheiße, ich hab immer gedacht wenn der Wagen nicht fährt, darf man es mal anmachen d.h. beim starten halt und beim parken. Und wenn das eingetragen ist (und man nicht erwischt wird wenn man sie sonst mal anmacht), ist alles ok
Shit, bei uns fahren sie mit dieser Beleuchtung öfters durchs Dorf (sehr zur begeisterung von mir)
Und dann noch voll die harten Strafen. Das kann ja wohl nicht sein. Die Idee von einigen anderen vor mir mit dem Kompromissen dürfte doch wohl durchzusetzen sein


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  • | 15.04.2004 08:04

Irgend wie schon ziemlich Irre, solch eine Gesetzgebung, wenn man bedenkt, das ein Auto, oder LKW mit dem ganzen Christbaumschmuck an einer Ampel oder auf der Landstraße doch eigentlich sehr viel eher als solches zu erkennen ist (z.B. für Fußgänger, Radfahrer, etc.) Wenn das so weitergeht mit irgendwelchen Verordnungen und Gesetzen, dann bauen wir uns demnächst wieder Petroleumlampen ins Auto ein.
Man könnte auch die Frage stellen, warum wir gerade diesen Trend der zusätlichen Beleuchtungen eigentlich nicht von Uncle Sam übernommen haben, die machen das doch immer vor. Dort kriegst du kein Auto auf die Straße, das nicht mit Zusatzleuchten ausgestattet ist, und es schreibt dir keiner dabei vor, welche Farben du benutzen darfst oder sollst. Das gleiche gilt für Schweden und Norwegen.

:applaus::hut::frage:

Was wären wir in Deutschland doch ohne unseren Amtsschimmel......

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