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Zitat: Ich verstehe das Problem nicht?! Sofern es um von außen nicht sichtbare Beleuchtung geht (z.B. Fußraumbeleuchtung), trifft die StVZO keine Aussage. Ergo: kein Problem.ich wollte wissen warum das nicht erlaubt sei da in den gängigen tuningkatalogen das nicht von der stvzo erlaubt ist aber dann so neonröhren die särker strahlen sind dann doch erlaubt (im fußraum) das klingt halt eben irgendwie paradox also widerspricht sich doch oder nicht?????????? Ich bin allerdings bekennender Nicht-Leser von Tuningkatalogen. Daher nur eine Vermutung: Handelt es sich bei den dort als "Nicht-Erlaubt" gekennzeichneten Teile tatsächlich auch um Fußraumbeleuchtung? |
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ja so denke ich ja auch wenn man es von aussen nicht sieht ist es ja rein theoretisch erlaubt aber trot dem steht halt drin "Dieser Artikel ist in der StVZO nicht zugelassen" |
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Wie gesagt. Die StVZO sagt dazu nichts - Tuningkataloge hin oder her - und solange keinerlei Gefährdung zu erwarten ist, dürfte es kein Problem sein. Mehr Information können wir dir dazu leider nicht geben. |
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Jepp. |
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Ich finde diese Unterbodenbeleuchtung eh Scheisse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Genauso wie Begrenzumgsleuchten......... |
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oki doki dann darf ich mich nochmals bedanken und hoffe das ich nicht zusammengeschissen werden wenn mich die polizei mit beleuchtetem schaltknauf und bel. pedalen sieht hehehehehehehe |
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japp, und ich hab wieder was gelernt und fahr jetzt nimmer mit nem mullmigen gefühl wegen der innenbeleuchtung rum! |
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Hallo! |
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ja aber da die nur angehen wenn man das auto per funkfernbedienung öffnet, sie dann aber wieder erlischt wenn die türe auf und zu gemacht wurde trifft es glaube ich nicht zu. |
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Hast du da Bilder oder eine Beschreibung von ? |
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jo, schon richtig, nur nach walpurgis Aussage (die ich nicht in Frage stellen möchte), wäre das ja auch nicht erlaubt. Eine UBB, die nur angeht, wenn die Tür geöffnet ist, ist ja auch nicht erlaubt. |
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da sehen wir doch audi hat den anfang gemacht jetzt ist es nur noch eine frage der zeit bis die vollständige unterbodenbeleuchtung erlaubt sein wird bzw. pflichtstandard wird |
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Zitat: Naja eventuell kann man sich dann die UBB auch als Vorfeldbeleuchtung eintragen lassen?
Zitat von sackratte jo, schon richtig, nur nach walpurgis Aussage (die ich nicht in Frage stellen möchte), wäre das ja auch nicht erlaubt. Eine UBB, die nur angeht, wenn die Tür geöffnet ist, ist ja auch nicht erlaubt.edit: Ich suche mal Fotos, gibts aber wirklich original ab Werk. Das ganze nennt sich Vorfeldbeleuchtung. Gibts auch im A6. Ist zwar kein A8, aber genauso schaut es aus MfG Sascha |
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Habe ne rote Fussraumbleuchtung, soweit ich das hier verstanden habe ist das in Ordnung. |
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Finde ich echt gut den beitrag. jetzt ist auch mal alles in einem post untergebracht, was das angeht. |
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