Innenraum-/Fußraum-/Unterbodenbeleuchtung - Seite 4

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  • | 07.03.2005 19:24

Zitat:
ich wollte wissen warum das nicht erlaubt sei da in den gängigen tuningkatalogen das nicht von der stvzo erlaubt ist aber dann so neonröhren die särker strahlen sind dann doch erlaubt (im fußraum)

das klingt halt eben irgendwie paradox also widerspricht sich doch oder nicht??????????
Ich verstehe das Problem nicht?! Sofern es um von außen nicht sichtbare Beleuchtung geht (z.B. Fußraumbeleuchtung), trifft die StVZO keine Aussage. Ergo: kein Problem.

Ich bin allerdings bekennender Nicht-Leser von Tuningkatalogen. Daher nur eine Vermutung: Handelt es sich bei den dort als "Nicht-Erlaubt" gekennzeichneten Teile tatsächlich auch um Fußraumbeleuchtung?


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  • | 09.03.2005 17:29

ja so denke ich ja auch wenn man es von aussen nicht sieht ist es ja rein theoretisch erlaubt aber trot dem steht halt drin "Dieser Artikel ist in der StVZO nicht zugelassen"


genauso wie so Schaltknäufe bei denen die Schaltschematik beleuchtet ist da steht zwar nicht drin das die nicht erlaubt sind habe aber bei der IAA in frankfurt letztes jahr mal an so einem tuning-stand nachgefragt (wenn ich mich recht entsinne war das FK -Automotive oder so) die haben mir gesagt das das auch nicht erlaubt sei


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  • | 09.03.2005 21:58

Wie gesagt. Die StVZO sagt dazu nichts - Tuningkataloge hin oder her - und solange keinerlei Gefährdung zu erwarten ist, dürfte es kein Problem sein. Mehr Information können wir dir dazu leider nicht geben.


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  • | 09.03.2005 22:32

Jepp.

Nochmal zur Erläuterung, damit jeder seinen individuellen Einzelfall besser beurteilen kann:

StVZO-mäßig, also alles was die Bau- und Betriebsvorschriften des Fahrzeugs betrifft, kann man mit der Innen- und Fußraumbeleuchtung machen, was man will. Erst wenn es eine direkte Leuchtwirkung nach außen gibt, wird die Innenraumbeleuchtung zur lichttechnischen Einrichtung und muss den Regeln der StVZO entsprechen bzw. tut dies nicht und ist somit unzulässig.

Eher eckt man bei den Regeln der StVO an, also der Verordnung, die das Verhalten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr regelt. Diese besagt, dass der Fahrer in keiner Weise in der Sicht beeinträchtigt werden darf. Da kann eine helle Neonröhre, die sich in der Windschutzscheibe spiegelt, schon problematisch werden.

Beurteilt wird dies durch den Sach- bzw. gesunden Menschenverstand desjenigen, der darüber zu entscheiden hat, also normalerweise durch einen Polizisten oder, wenn etwas schlimmeres passiert ist, durch einen Richter.

Wer sich also nicht weniger Sach- oder gesunden Menschenverstand zuschreibt, der kann sich die Frage nach der Zulässigkeit seiner Fußraum- oder Innenraumbeleuchtung selbst beantworten.


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  • | 09.03.2005 22:46

:) Ich finde diese Unterbodenbeleuchtung eh Scheisse!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Genauso wie Begrenzumgsleuchten.........
Aber jedem das seine.........
Trotzdem eine Super Antwort!!!!!!!!!!Klasse.....


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  • | 10.03.2005 18:16

oki doki dann darf ich mich nochmals bedanken und hoffe das ich nicht zusammengeschissen werden wenn mich die polizei mit beleuchtetem schaltknauf und bel. pedalen sieht hehehehehehehe


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  • | 10.03.2005 20:07

japp, und ich hab wieder was gelernt und fahr jetzt nimmer mit nem mullmigen gefühl wegen der innenbeleuchtung rum!:applaus:


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  • | 17.03.2005 13:40

Hallo!

Was ich mich nur frage, wieso der neue Audi A8 Led-Scheinwerfer in den Aussenspigeln haben darf, die das Umfeld des Fahrzeugs beleuchten, sowie beleuchtete Aussentürgriffe. Diese wären dann doch auch unerlaubt, oder?

MfG

Sascha


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  • | 17.03.2005 19:35

ja aber da die nur angehen wenn man das auto per funkfernbedienung öffnet, sie dann aber wieder erlischt wenn die türe auf und zu gemacht wurde trifft es glaube ich nicht zu.
ausser dem würde ein auto auf den markt kommen der dann vom tüv vorher nicht geprüft wurde??????? glaube ich nicht und so eine noble automarke wie audi darf sich doch keine delle in ihrem image leisten oder nicht??????????


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  • | 17.03.2005 20:14

Hast du da Bilder oder eine Beschreibung von ?

Ich hab noch nie einen A8 mit Scheinwerfern in den Außenspiegeln gesehen.


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  • | 17.03.2005 20:15

jo, schon richtig, nur nach walpurgis Aussage (die ich nicht in Frage stellen möchte), wäre das ja auch nicht erlaubt. Eine UBB, die nur angeht, wenn die Tür geöffnet ist, ist ja auch nicht erlaubt.

edit: Ich suche mal Fotos, gibts aber wirklich original ab Werk. Das ganze nennt sich Vorfeldbeleuchtung. Gibts auch im A6.

Ist zwar kein A8, aber genauso schaut es aus


MfG

Sascha


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  • | 17.03.2005 21:06

da sehen wir doch audi hat den anfang gemacht jetzt ist es nur noch eine frage der zeit bis die vollständige unterbodenbeleuchtung erlaubt sein wird bzw. pflichtstandard wird


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  • | 12.06.2005 23:42

Zitat:
Zitat von sackratte
jo, schon richtig, nur nach walpurgis Aussage (die ich nicht in Frage stellen möchte), wäre das ja auch nicht erlaubt. Eine UBB, die nur angeht, wenn die Tür geöffnet ist, ist ja auch nicht erlaubt.

edit: Ich suche mal Fotos, gibts aber wirklich original ab Werk. Das ganze nennt sich Vorfeldbeleuchtung. Gibts auch im A6.

Ist zwar kein A8, aber genauso schaut es aus


MfG

Sascha
Naja eventuell kann man sich dann die UBB auch als Vorfeldbeleuchtung eintragen lassen? ;)


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  • | 02.07.2005 00:39

Habe ne rote Fussraumbleuchtung, soweit ich das hier verstanden habe ist das in Ordnung.
Auf meiner Hutablage habe ich jedoch auch eine rote Neonkathode installiert. Von hinten fällt die kaum auf, es schimmert nur ein rötliches Licht an die Autodecke. Das würde garantiert auch durchgehen, jedoch kann man die Neonkathode deutlich sehen wenn man mir entgegenkommt (wenn sie angeschaltet ist). Ist das nun zulässig oder nicht?


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  • | 02.07.2005 01:07

Finde ich echt gut den beitrag. jetzt ist auch mal alles in einem post untergebracht, was das angeht.
echt super walpurgis!!
weiter so und bleib uns treu:applaus:

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