Xenonumau (zur Beseitigung der letzten Zweifel) - Seite 5

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  • | 13.05.2005 10:00

das war uns aber denke ich auch schon bekannt @gummibraten. such doch mal nach ner begründung, da findestste nämlich nüschts;)


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  • | 13.05.2005 10:12

Nope, da passe ich *g*


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  • | 13.05.2005 13:04

jaja gummibraten :D alter klugscheißer ;)

* bevor sich wieder einige aufregen, wir kennen uns, er weiß schon wies gemeint ist *

:D

joar da steht leider nichts von der reinigungsanlage drin, und vor allem nicht warum, was den bei einem xenonscheinwerfer passiert wenn er verdreckt.

gruß

DeserTStorM


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  • | 13.05.2005 13:30

@ walpurgis

Ich habe für meinen Golf 3 Cabrio komplette orig. Golf 4 Xenonscheinwerfer geholt. Da ich eh eine komplette Golf 4 Front habe, ist der Einbau ja kein Problem wegen passen usw...

Jetzt meine Frage 1: Werde ich ein Problem mit den grün weißen bekommen, wenn ich die Xenonscheinwerfer mit alwr einbaue?
Denn für den Golf 3 Bj 95 gab es ja damals keine Xenons, aber ich habe eine komplette Golf 4 Front, und die Scheinwerfer sind nicht umgebaut oder so. Sind komplett orig. von einem Golf 4 mit E-Zeichen als Xenonscheinwerfer.

Muss ich die Scheinwerfer jetzt extra eintragen, oder reicht das E-Zeichen der Scheinwerfer?

Frage 2: Wie ist es mit der Scheinwerfer reinigungs anlage? Ist die dringend vorgeschrieben? Mein Golf ist ja vor Bj 2000 und da waren noch die Autos mit Xenon und ohne SRA erlaubt?


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  • | 13.05.2005 16:35

Zu Frage 1: Ich würde es nicht beanstanden, wenn der Umbau nicht abgenommen worden ist. Voraussetzung ist ein "vernünftiger" Anbau, also ordentlich befestigt, Anbaumaße eingehalten, richtig funktionierende LWR (Achssensor), Scheinwerferreinigungsanlage usw. Bei so einem umfangreichen Umbau würde ich dir aber raten, die Scheinwerfer abnehem zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Frage 2: Schon bei Frage 1 beantwortet: Ja, du brauchst eine Scheinwerferreinigungsanlage, habe ich schon in diesem Thread geschrieben:

Zitat:
Aber es ist richtig, dass § 50(10) StVZO, also der Paragraph, der die LWR und SRA fordert, erst auf Fahrzeuge angewendet wird, die nach dem 1. April 2000 mit Xenonlicht in den Verkehr gekommen sind.


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  • | 04.02.2006 16:22

Hi!

Mein Freund hat auch seit einiger Zeit Xenon Scheinwerfer ohne LWR und SRA eingetragen bekommen. Allerdings hat er die Xenos über das Fernlicht eingetragen und somit scheint das zulässig zu sein. Also er fährt sozusagen immer mit Fernlicht rum.
Kann das zulässig sein ??

  • McClane
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  • | 04.02.2006 16:56

Nein, kann nicht zulässig sein. Wann hat er das wo eingetragen bekommen? KÜS, TÜV, DEKRA? Sehr suspekt...


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  • | 04.02.2006 18:10

Das war ein grosser TÜV. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Der Prüfer hat sich wohl auch erst schlau machen müssen, aber dann wohl sein OK gegeben. Als Hauptscheinwerfer hätte er es nicht gemacht, aber als Fernlicht ist das offenbar in Ordnung !!


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  • | 04.02.2006 18:16

das ist ja auch wieder was ganz anders, es gibt ja auch xenon arbeitsscheinwerfer die man an fahrzeuge anbauen kann aber in ihrer verwendung genau wie das fernlicht wieder eingeschränkt sind.


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  • | 04.02.2006 19:27

Ist Quatsch.

§ 50(10) StVZO lautet:

Zitat:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Wenn es diese Eintragung gibt, hätte er sich das Geld dafür sparen können. Da du schreibst, der Prüfer hätte sich erst schlau gemacht, bevor er sein OK gab, fällt das Ganze wohl eher in den Bereich "Tuning-Semannsgarn".


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  • | 05.02.2006 13:38

Er hat DOPPELLINSEN vom A4 drin daher braucht er kein Gutachten vom Lichttechnischen Institut und jeder Scheinwerfer ist manuell einstellbar. Der TÜV ist der wohl pinibelste von ganz Stuttgart und sichert sich mehrmals ab. ich habe die Eintragung gesehen !! Ist deffenitiv eingtragen ...
Und er hat keine LWR und SRA. Es sind Gol4 Scheinwerfer und der hat schon Xenons gehabt vor dem glaub 1.01.2001 und daher ist das auch ohne ALWR und SRA zulässig...meines Wissens.


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  • | 05.02.2006 13:54

Aber das die Eintragung nicht rechtens sein kann, da stimmts du mir doch zu, oder (siehe Auszug StVZO weiter oben). Da kann sich auch keinTÜV drüberwegsetzen.

Die Übergangsvorschrift gilt nur für technische Änderungen, die VOR diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden.

Abgesehen davon hab ich noch nicht verstanden, wie das ganze aussieht. Er hat einen Fernscheinwerfer nach unten verstellt und benutzt ihn für das Abblendlicht ? Und Linsen vom A4 in einen Golf-Scheinwerfer verbaut ?


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  • | 05.02.2006 15:49

Übergangsvorschrift ? Ich weiss z.B. wenn mein Beetle vor dem 1.1.2001 mit Xenon vom Werk her ohne ALWR und SRA ausgeliefert worden wäre könnte ich heute diese auch so reinmachen...bräuchte also das nicht. Gut das ist beim Beetle eben nicht so. Da sind Xenon Scheinwerfer erst 23.03.2003 bestellbar gewesen, weil ich auch schon mal welche reinmachen wollte.

Also wenn ich mich recht entsinne hat er GOLF4 Scheinwerfer in einem GOLF3 drin... gibts ja Nachrüstscheinwerfer für..ich habe mir das nicht so genau angeschaut, da ich mich letztes mal noch nicht so dafür interresiert habe. Er hat in die Scheinwerfer diese A4 Linsen reingebaut und dahinter dann wohl den Xenon Brenner. Warum er das ganze auf Fernlicht schalten musste leuchtet mir auch irgentwie nicht ein... Das musste er aber wohl, sonst hätte er es nicht eingetragen bekommen ohne ALWR und SRA..das weiss ich aber noch.. Aber ich dachte ich bekomme hir eine Antwort von den Profis hier :D:D


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  • | 05.02.2006 16:37

Also, A4-Linsen in einen Golf-Scheinwerfer geht (rechtlich, nicht technisch) schonmal prinzipiell garnicht wegen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Von einer Eintragung mal ganz abgesehen. Das mit dem Fernlicht ist auch Mumpiz (siehe oben) und mit der Übergangsvorschrift, die du bis auf das Datum (1. April 2000) ganz richtig beschrieben hast, hat das ganze überhaupt nichts zu tun, sorry...

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  • | 05.02.2006 16:45

Richtig. Walpurgis hat vollkommen recht.

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