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Formel gesucht

05.09.2004 11:26 Tuning Beitrag 1
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
Nach welcher Formel wird bei Gericht die Zeit berechnet , die man benötigt um eine gewisse Strecke zurückzulegen ? Sprich : Ich fahre mit ca. 10m Abstand , mit zb. 30 km/h hinter einem Fahrzeug her , wann habe ich den Punkt erreicht an dem das vorrausfahrende Fahrzeug jetzt ist ?
05.09.2004 11:40 Tuning Beitrag 2
Bauer

Radler


12 Beiträge
06.12.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Formel weiss ich so auch nich...

Aber: 30km/h heisst soviel wie 1km in 2 min = 500m pro min

500m / 60sec = 8,3333333m/sec

10m / 8,33333333m/sec = 1,2sec

Also nach 1,2 Sekunden hast du die 10m zurückgelegt...

Sonst weiss ich noch eine Formel :
km/h / 3.6 = m/sek
30 / 3,6 = 8,33333333

Hoffe geholfen zu haben!

MFG Bauer
05.09.2004 11:44 Tuning Beitrag 3
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
Ja soweit war ich auch schon , aber ich will nicht noch mit Richter und Staatsanwalt über den korekten Rechenweg streiten , sondern ich möchte genau die Formel haben mit der da auch gerechnet wird ! Trotzdem Danke !
Uli
05.09.2004 11:48 Tuning Beitrag 4
Bauer

Radler


12 Beiträge
06.12.2003 registriert
Kennzeichen: OS
Naja aber der reine Abstand bringt auch noch nichts, da die immer mit ungefähr 1sec Reaktionszeit rechnen. Und dann sind 10m bei 30km/h nicht wirklich viel.....

MFG Bauer
05.09.2004 11:58 Tuning Beitrag 5
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
War kein Auffahrunfall , war ein Unfall am Fußgängerüberweg !
05.09.2004 13:54 Tuning Beitrag 6
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Geschwindigkeit = zurückgelegte Strecke / verstrichene Zeit

Kannst du dir umstellen, je nach Größe, die du brauchst. Gilt für konstante Geschwindigkeit. DIe Geschwindigkeit ist in m/s einzusetzen.

Übrigens, sobald es um solche Sachen geht, ist ein sachverständiger Gutachter da und dem brauchst du nix vorzurechnen...
05.09.2004 15:36 Tuning Beitrag 7
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
Gutachter war nicht da , der einzige Zeuge war der Fahrer des vorrausfahrenden Wagens , der den Unfall im Rückspiegel beobachtet hatte ! Als ich am Unfallort eintraff um meine Frau ( Unfallverursacherin ) und den Unfallwagen abzuholen , war die Polizei nicht in der Lage mir konkret zu sagen aus welcher Richtung die Fußgängerin die Strasse betreten hatte , hatte aber den besagten Fahrer weggeschickt , selbstverständlich OHNE sein Personalien zu erfassen ! Meine Frau sagt aus , daß sie die örtlichkeiten kennt und keine Fußgängerin am Zebrastreifen gesehen hat , sie fährt die Strecke fast täglich und weiss das dort der Überweg ist , daher achtet sie auch auf Personen die den Überwg überqueren wollen , da war aber niemand ! Vermutlich ist die Fußgängerin schräg aus einer Straßeneinmündung heraus , um den Weg abzukürzen , da es stark geregnet hat , auf den Überwg gelaufen ! Der Fahrer des vorausfahrenden Wagens hätte also ihre Aussage , daß dort keiner war , bestätigen können , da er ja nur Sekunden vorher den Überweg passiert hatte ! Diese Möglichkeit der Entlasstung ist meiner Frau nunmehr durch die Meisterleistung eines Polizisten aber genommen worden , welcher , als er durch mich darauf hingewiesen wurde , ein gesundes Aggressionspotenzial entwickelte und sich auch gleich Lautstark weigerte mit mir über diesees Thema zu diskutieren ! Zu vor hatte er sich bereits in einen Streifenwagen zurückgezogen und kam erst nach mehrmaliger Aufforderung heraus , erst hiess es sogar man könne sich nicht erinnern wer den Zeugen aufgefordert habe weiterzufahren ! Am Dienstag haben wir einen Termin beim Anwalt , da wollen wir alles besprechen und in der darauffolgenden Woche ist der Gerichtstermin ! Mein Anwalt ist zwar gut , aber ich erleichtere ihm immer die Arbeit mit ein wenig vorarbeit . Für Anwälte sind solche Sachen Bagatellen , für uns nicht !
05.09.2004 16:52 Tuning Beitrag 8
walpurgis





1594 Beiträge
23.10.2003 registriert
Kennzeichen: XX
Ich habe gemeint, dass bei der Gerichtsverhandlung normalerweise ein Gutachter anwesend ist, der die Akten kennt, wenn es um Betrachtungen wie örtliche und zeitliche Vermeidbarkeit (Sichtfeld, Fußgängergeschwindigkeit, Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremsweg usw.) geht.

Hab ich das richtig verstanden, dass deine Frau einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen angefahren hat ?

Da gäb´s dann nicht viel zu rechnen oder zu verhandeln.
06.09.2004 13:16 Tuning Beitrag 9
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
Da hat es in letzter Zeit andere Urteile gegegben ! Fußgänger müssen dir zb. die Zeit lassen zu erkennen das sie die Strasse überqueren wollen und dürfen sich nicht blindlings auf die Strasse stürzen ! Zumindest von Erwachsen Fußgängern die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind , darf man das erwarten ! Ausserdem hat sich im Fall meiner Frau die Fußgängerin mit ziemlicher Sicherheit von der Seite aus auf den Fußgängerüberweg zu bewegt ! Nur mal ganz allgemein :
http://www.strafzettel.de/content/549.htm?printer
06.09.2004 23:24 Tuning Beitrag 10
DonGolfito


Seitenstreifen Parker


515 Beiträge
13.01.2004 registriert
Kennzeichen: OS
hallo,

möchte nur kurz etwas dazu sagen, bitte nicht falsch verstehen aber ob die Quelle so gut ist kann man nicht sagen. Da im Internet viel Müll steht, ich selbst könnte eine Seite aufmachen und das StGB umändern und dort veröffentlichen. Die Seite stammt zwar von einem Rechtsanwalt, aber auch dieser übernimmt keine Haftung für die Aussagen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Versuchen würde ich auch alles was geht ganz klar nur wird ein Richter auf eine I-Net Seite nix geben. Aber ich denk dein Anwalt wird über Fälle bescheid wissen die wirklich und absolut nachweisbar sind.

Drück auf alle Fälle die Daumen. Und hoff das man die Polizisten entspr. zur Verantwortung zieht und so verfährt wie es gerecht ist.
13.09.2004 12:44 Tuning Beitrag 11
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
:applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus::applaus
Das Verfahren wurde gerade eingestellt , gegen Zahlung von 200 Euro für einen wohltätigen Zweck ! Da kann man mit Leben !