Verkehrskontrollen, Zulässigkeitsnachweise, Erlöschen BE - Seite 1

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  • | 26.09.2004 16:23

Aus - mal wieder :( - aktuellem Anlass einige Gedanken von mir zu den Themen Verkehrskontrolle, Zulässigkeitsnachweise und Erlöschen BE. Vielleicht kann der eine oder andere auf diese Weise etwas Stress, Verwarngelder, Mängelkarten, Anzeigen (...) vermeiden – bei sich selbst und auch bei der Polizei.

Grundsätzliches
Die Polizei darf Verkehrskontrollen jederzeit ohne besonderen Grund durchführen. Den Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist dabei Folge zu leisten. Darauf legt die Polizei in der Regel auch sehr viel wert. Das Stichwort ist Eigensicherung. Bei Kontrollen wurden schon viele Polizisten angegriffen und verletzt oder schlimmeres.

Ihr könnt unterstützen, indem ihr den Motor und das Radio ausschaltet und nachts die Innenbeleuchtung ein. Nervöses Rumgefuchtel im Fahrzeug (hierhin greifen, dorthin greifen, ständig in irgendwelchen Taschen rumwühlen) solltet ihr unterlassen. Das kann die Situation schon sehr entspannen.

Gefragt wird auf jeden Fall nach Führerschein und Fahrzeugschein. Gemeint sind die Originale. Immer wieder trifft man auf Kopien von Fahrzeugscheinen. Das ist besser als gar nichts, aber ersetzt nicht das Original. Manchmal hört man von amtlich beglaubigten Kopien. Ob die StVÄ so etwas machen, weiß ich nicht?! :frage: Untergekommen sind mir jedoch noch keine.

Zulässigkeitsnachweise
Geht die Kontrolle in Richtung An- und Umbauten am Fahrzeug, so werdet ihr vermutlich nach „Zulässigkeitsnachweisen“ hier oder ähnlichem gefragt. Auch die sind natürlich mitzuführen. Es folgt dann häufig der Satz: „Ich hab für alles ´ne ABE“; überreicht wird ein Packen unsortiertes, buntes Papier.

Der enthält manchmal tatsächlich ABEen, aber auch Teilegutachten, HU-Berichte, Anbauanleitungen, Rechnungen, ABGen, Änderungsabnahmen, diverse andere Zulässigkeitsnachweise, Fotos von Freundinnen, persönliche Briefe, unbezahlte Knöllchen, Nachweise von Teilen, die längst nicht mehr vorhanden sind, etc. .....

Das ist alles sehr interessant, aber wichtig sind die Zulässigkeitsnachweise. Alles andere kostet nur Zeit. Für die Polizeibeamten spielt das nicht die große Rolle – sie arbeiten und werden dafür bezahlt - und die Kontrolle dauert dann eben so lange, bis alles gesichtet ist. Ihr habt es oft wesentlich eiliger. Sind die Dinge sortiert und so abgeheftet, dass nicht alles rausgenommen werden muss, kann man einiges an Zeit sparen. Die meiste Zeit spart man natürlich, wenn auch noch alles in Ordnung ist.

Erlöschen BE
Zulässigkeitsnachweise bestehen aus Papier, sind in der Regel bedruckt mit arabischen Schriftzeichen und in deutscher Sprache verfasst. Will sagen: die kann man lesen! Ich weiß, dass die langweilig und für viele auch anstrengend zu lesen sind. In diesen Unterlagen stehen jedoch wichtige Dinge. Zum Beispiel, für welche Fahrzeugtypen die Teile zugelassen sind; welche Auflagen zu beachten sind, ob Änderungsabnahmen erforderlich sind, etc. Hält man sich nicht an diese Dinge, kann das zu Schwierigkeiten führen.

Es kann sich auch die Aussage finden, dass durch den Anbau die Betriebserlaubnis (BE) erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme erfolgt!! Der Satz ist in meinen Augen unmissverständlich und steht oft auf der ersten Seite in einem der ersten Absätze. Der Begriff „unverzüglich“ sollte dabei sehr eng ausgelegt werden. Ich schaue immer wieder in verblüffte Gesichter, wenn ich den Fahrern zeige, dass in DEREN Unterlagen steht, dass die BE erloschen ist, weil sie keine Änderungsabnahme haben durchführen lassen.

Häufig kommt dann als Entschuldigung (von Ausreden gar nicht zu sprechen): „Das hab ich nicht gewusst“, „Der Verkäufer hat gesagt, der Zettel reicht“ oder ähnliches. Wie gesagt....... lesen.... :rolleyes:

Das Erlöschen der BE ist ein A-Verstoß mit 50 € + Gebühren + 3 Punkte und zieht in der Probezeit eine Nachschulung nach sich. Und oft sind es gerade Fahranfänger in der Probezeit, die ein bereits getuntes Auto kaufen in dem festen Glauben, alles wäre korrekt. Wer sicher gehen will, fährt zu einer Prüfstelle und lässt es checken. Das ist allemal billiger.

Die Betriebserlaubnis kann natürlich auch aus vielen anderen Gründen erlöschen hier
Diesen halte ich jedoch für den vermeidbarsten.


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  • | 26.09.2004 16:51

Definition: Unverzüglich, ohne schuldhaftes Verhalten? also so schnell wie möglich ohne von wichtigeren dingen abgehalten zu werden oder??

cu
schlaubie

  • McClane
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  • | 21.10.2006 20:13

Unverzüglich bedeutet in der Regel genau das, ohne schuldhafte Verzögerung so schnell wie möglich.
Kulanzzeit in der Regel 7-14 Tage. Maximal.


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  • | 21.10.2006 20:16

2 Jahre nach seiner Fragestellung weiss Schlaubie nun was "unverzüglich" bedeuted!
Ob es ihm jetzt noch was bringt?!
:D

  • McClane
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  • | 22.10.2006 11:43

Das will ich doch hoffen:D:D:D...


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  • | 28.10.2006 17:24

Zitat:
Zitat von Meteorman
2 Jahre nach seiner Fragestellung weiss Schlaubie nun was "unverzüglich" bedeuted!
Ob es ihm jetzt noch was bringt?!
:D
N bisschen spät würd ICH sagen!!!


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  • | 08.03.2007 23:19

Erklär mir mal bitte folgende Situation, ob ich im Recht war oder nicht:

In der Stadt war ein Unfall mit einem PKW und LKW. Der LKW stand fast quer auf der Straße, weil er den PKW weggeschoben hatte.

Da ich an diesem Tag meine praktische Gesellenprüfung hatte und die 60km entfernt war, fuhren wir mit Auto dorthin. Auf dem Hinweg hatte ich einen leichten Wildunfall mit einem Kleinvieh, daraufhin verlor ich mein Nummernschild. Ich drehte um und sammelte es wieder ein. Und legte es als Ersatz in die Windschutzscheibe rein. (Schrauben und Halterung war ja kaputt).

So, auf dem Rückweg in der nächsten Stadt dann der Vorfall mit PKW und LKW. Der Polizeitransporter stand vor dem Unfall auf der anderen Fahrbahn.

Als ich ca. 3 MEter vor dem Polzeiwagen war, stieg der Polizist aus und sah mein Auto an (es war dunkel, Abends), als wir vorbeifuhren hörte ich an meine hinteren Scheibe ein Klopfgeräusch (klopf klopf). Ich achtete aber nicht weiter drauf, da ich mit meinen 2 Arbeitskollegen die Prüfung auswertete.

Später sagte ein weitere Arbeitskollege, dass der Polizist mein Nummernschild aufschrieb und wieder in den Transporter ging.

Kann ich nun eine Anzeige bekommen? Fahrerflucht? Fahren ohne Nummernschild?

Bitte klär mich da mal auf. Danke dir.


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  • | 08.03.2007 23:27

Würde erstmal abwarten, was passiert.

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  • | 09.03.2007 04:18

Vor allem hätten sie dich doch auch ansprechen können oder nicht? Euer Wagen befand sich ja noch im Stand oder nicht?
Vielleicht hat er das auch nur aufgeschrieben um zu überprüfen ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde :frage:


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  • | 09.03.2007 09:45

Mach dir mal keine Sorgen. Sicherlich wird er irgendetwas von dir gewolllt haben und grundsätzlich ist es cleverer anzuhalten, wenn der Polizist sich irgendwie bemerkbar macht. Aber das war kein eindeutiges Haltezeichen und Fahrerflucht hat etwas mit Unfällen zu tun, kommt also auch nicht in Frage. Bestenfalls wegen des Kennzeichens kann eine kleine Anzeige auf dich zu kommen. Dann allerdings wärst du in der Pflicht zu beweisen, dass du erst an diesem Tag einen Unfall gehabt hattest.

Mal abgesehen davon kann dein Arbeitskollege nicht wissen, was der Beamte sich aufgeschrieben hat, es sei denn, er stand direkt neben ihm.... es glauben immer alle Menschen, die Polizei würde nur Kennzeichen aufschreiben, dabei gibt es soooo viel, was man notieren könnte =) Und selbst wenn, dann hat er vielleicht nur irgendwo irgendwelche Daten abgeglichen und fertig.


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  • | 09.03.2007 11:34

Da hab ich auch noch mal eine Frage:

Ich hab ja nun meinen Wagen umgebaut. Es ist ein Daewoo Nexia, ähnlich dem Kadett E. Daewoo hatte damals die Rechts an dem Kadett von Opel aufgekauft, ging pleite und GM kaufte die Rechte wieder zurück.
Habe nun alles mögliche geändert an meinem Wagen. Bin damit zum TÜV zu einem a.a.S. und habe alles per Einzelabnahme eintragen lassen. Gutachten über die Teile hatte ich meist nur für den Kadett, aber es ist für jedes Teil auch ein Gutachten vorhanden. Oder es besitzt eine E-Nr. o.ä.
Wie wird es nun in einer Verkehrskontrolle aussehen ? Muß ich nur den Fahrzeugschein mit allen Eintragungen drin vorzeigen ? Oder muß ich auch das Gutachten dabei haben, welches vom a.a.S. erstellt und vom KVA bereits abgestempelt wurde ? Muß ich auch außerdem noch sämtliche Gutachten, die ja meist für den Kadett E sind, mit mir rumschleppen ? Oder reicht da wirklich nur der Fahrzeugschein aus ? Könnten diese Eintragungen (Motor, Bremse, Auspuff, Lenkrad, Gurte, Räder, Fahrwerk, etc.) mal "ganz locker" angezweifelt werden und mein Auto zur Überprüfung der Richtigkeit der Eintragungen sichergestellt werden ? Oder muß dafür ein triftiger Grund vorliegen, wie z.B. Rad schleift im Radkasten und das Gewebe des Reifens ist schon sichtbar oder ähnliche krasse Sachen. ??

Danke für Deine Antwort. Sie hilft mir sehr


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  • | 09.03.2007 12:02

Wenn alles eingetragen ist, musst du nur den Fahrzeugschein mitführen. Zu allem, was nicht eingetragen wurde, musst du die entsprechenden Unterlagen mitführen. Für Teile mit E-Zeichen muss nichts mitgeführt werden. Es empfiehlt sich aber, diese Teile mit abnehmen zu lassen, wenn du gleichzeitig andere relevante Dinge verbaust. Beispiel: Endschalldämpfer mit E-Zeichen und Mittelschalldämpfer mit E-Zeichen. Die Teile wurde in der Regel so geprüft, dass sie jeweils einzeln ausgetaucht werden dürfen, aber nicht in Kombination. In dem Fall wäre eine Abnahme erforderlich.

Eintragungen können niemals "ganz locker" angezweifelt werden. Wenn die Beamten wissen was sie tun, mag das "ganz locker" aussehen, aber es muss immer einen Grund dafür geben. Je nach vorgehensweise der Beamten kann es in unterschiedlichen Behörden ganz andere Einschreitschwellen für die Sicherstellungen geben. Es wird auch in der Regel nicht die Eintragung angezweifelt, sondern der Zustand des Fahrzeugs. Nur in wenigen Ausnahmefällen muss man mal das Zustandekommen mancher Eintragung hinterfragen.

Ich für meinen Teil würde sagen, je mehr Abnahmen, Gutachten, etc. du dabei hast, desto besser. An Hand des Fahrzeugscheins kann man so manche Plausibilität nicht zügig nachprüfen. Aber wie gesagt: wenn etwas dort drin steht, musst du sonst nichts weiter mitführen.


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    Radkappenfetischist


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  • | 09.03.2007 12:21

Naja, mein Gedanke war, daß davon ausgegangen werden kann, daß die TÜV-statthaftigkeit einer so umfangreichen Abänderung meines Fahrzeugs angezweifelt oder ein weiteres mal überprüft werden kann, weil in Berlin die grüne Fraktion (so kommt es mir manchmal vor) recht neidisch ist und einem das Leben nur unnötig schwer machen möchte. Bemerkungen von Beamten wie: "Das sieht doch scheiße aus" mußte ich mir schon anhören. Ich habe ihn nicht nach seiner Meinung gefragt, ich hab ledigleich am Verkehr teilgenommen und er hat mich angehalten und kontrolliert. Auch Aussagen wie: "Na dem nehmen wir mal seine Bastelkiste weg, die Eintragungen sind bestimmt von seinem Bekannten gemacht worden." hab ich selbst schon gehört als ich erst noch Beifahrer war und anschlißend mit dem Taxi nach Hause mußte. Dabei waren da ledigleich ein Endschalldämpfer, eine Tieferlegung (40mm) und ein Satz Räder auf dem Kadett-D. Alles war eingetragen, wir waren angeschnallt, nicht betrunken, hatten keine Drogen oder Waffen dabei, waren nicht zu schnell oder sonst was. Aber nach der Aktion fühlten wir uns wie Verbrecher. Der Wagen hatte eine auffällige Lackierung, ok, aber das ist ja nicht verboten. Der Rest war alles eingetragen. Dennoch Sicherstellung.
Das ist schon etliche Jahre her, aber ich wollte mal wissen wie das rechtlich so aussieht.
Was soll man denn antworten, wenn man von dem Typen in grün gesagt bekommt: "Wie sieht das denn aus ? Ist ja absolut scheiße häßlich".
Naja, danke erstmal für diese Aussage.
Frage wäre ja noch, wenn ich alle Gutachten dabei habe könnte man mir das ja negativ anlasten, da in den Gutachten, ABEs etc. ja nicht mein Fahrzeug aufgelistet ist. Das ist ja schon sowas wie ein Schuldeingeständnis. Andersrum kann ich wenigsten etwas vorzeigen und erklären.
Bin mir da noch nicht so ganz schlüssig.
Ich habe sogar Sachen eingetragen, die eigendlich nur eine ABE besitzen oder eine E-Nr.
Eben damit ich auf der sicheren Seite bin.
Falls es dann doch mal zu einer Sicherstellung kommen sollte, wie verhalte ich mich da am besten ? Zustimmen oder nicht damit einverstanden sein ? Weil ich hab ja nix gemacht.

Danke dir und schönen Gruß aus Mahlow bei Berlin ;-)

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  • copious
    Gast
  • | 09.03.2007 13:28

@Nightwish

Besten Dank für die Hinweise :hut:


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  • | 09.03.2007 18:15

Zitat:
Zitat von Dagobert_Berlin
Bemerkungen von Beamten wie: "Das sieht doch scheiße aus" mußte ich mir schon anhören. Ich habe ihn nicht nach seiner Meinung gefragt, ich hab ledigleich am Verkehr teilgenommen und er hat mich angehalten und kontrolliert. Auch Aussagen wie: "Na dem nehmen wir mal seine Bastelkiste weg, die Eintragungen sind bestimmt von seinem Bekannten gemacht worden." hab ich selbst schon gehört als ich erst noch Beifahrer war und anschlißend mit dem Taxi nach Hause mußte.
Bu****. Heulen wohl selbst der eigenen Jugend hinterher und meinen nun sie müssen jeden der heute die Gelegenheit nutzt Spass in seiner Jugend zu haben dumm kommen. Wenn man sie dann fragt was sie früher fuhren hört man Manta GSI oder Golf 1 GTI. OK es gibt genug Dönermobile deren Tuning stinkt schon 1KM gegen den Wind nach verboten, aber jemand der sich als Mann mit Ahnung von der Sache ausgibt (Im Endeffekt haben sie ja alle die Megaerfahrung, siehe die Tuningspezialisten der Polizei die immer auf VOX kommt, (Auto streift fast am Boden und der Polizist fragt:"Ist der tiefergelegt" :D) wird gutes Tuning ja wohl erkennen und muss ein Auto nicht wegen 5000 Euro Lackierung aus dem Verkehr ziehen nur weil er früher sowas nicht hatte.

Nix gegen dich Nightwish du meinst es sicherlich gut aber viele deiner Kollegen sind leider totale vollpfosten.:(

Hier noch ein lustiges Bild
Name: 121556-21406.jpg Größe: 630x658 Dateigröße: 70417 Bytes :rolleyes:

Wie gesagt: bitte nicht persönlich nehmen.

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