Unterbodenbeleuchtung nun doch mit TÜV? - Seite 1

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  • | 08.11.2004 23:05

Ich habe eben in einem anderen Forum diesen Link mit einer Pressemitteilung gefunden von FoliaTec, dass die jetzt so Spotlights anbieten, die vom TÜV genehmigt wurden.

Wisst ihr was darüber? Naja ich würde sie mir wahrscheinlich eh' nicht ans Auto basteln, aber wäre halt mal interessant zu erfahren, warum das nun doch erlaubt ist, da ich sonst immer dachte, es sei doch nicht erlaubt und so hat es Walpurgis ja auch erklärt.

Ach so hier noch der Link zu der Pressemitteilung: http://foliatec.de/pflege/_d/presse/index.shtml


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  • | 08.11.2004 23:14

Die beim TÜV wissen selbst nicht was sie wollen, erst nein dann jetzt ja. Was soll und kann man denn noch glauben. Auf der Strasse heisst es bei den mal wieder total überforderten Grün Weissen von der Trachtengruppe " Ne gibts nicht, das kann gar nicht erlaubt sein oder son scheiss "


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  • | 08.11.2004 23:18

hi
ich glaube du hast was überlesen:
Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten vom TÜV bestätigt werden – das Teilgutachten mit ausführlicher Gebrauchsanleitung (in 9 Sprachen) liegt den Packungen bei – müssen die blauen Spots noch auf die Genehmigung verzichten!!!


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  • | 08.11.2004 23:21

mhmmm, ist recht diplomatisch ausgedrueckt.... reicht keinesfalls
für recht..... ist verboten!!!! bleibt verboten!!!.....





.

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  • | 09.11.2004 09:04

richtig die weißen spots dürfen drunter und werden vom tüv als ausstiegsbeleuchtung abgenommen während die blauen "genehmigungsfrei" sind was soviel heißt wie es gibt dafür keine genehmigung und wird auch wohl nie eine dafür geben.
über sinn oder unsinn dieser regelungen mag man streiten, fich finde es schwachsinnig. wenn es eh nur als ausstiegs beleuchtung sein darf ist die farbe doch scheiß egal. ich jedenfalls glaube nicht dass emand ein auto mit spoilern und dicken reifen dass im stand untendrunter blau leuchtet mit nem Bu**** verwechseln kann:rolleyes:


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  • | 09.11.2004 09:24

Ich find diesen Versuch von Foliatec echt lächerlich. Zum einen sieht das ziemlich bescheiden aus, zum anderen lassen die sich das Gutachten auch verdammt gut bezahlen. Was kostet der Spass denn an Material? 10 oder 12 €?
Dann doch lieber ne richtige UBB und am besten die Kabel an den Enden mit Steckern versehen und Halterungen wo man die Röhren eben einhängen und sichern kann. Dann kann man die kurz vorm Treffen eben drunterklemmen und gut is.

(Hat eigentlich schon irgendein Hersteller sowas, also abnehmbare UBB?)


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  • | 09.11.2004 09:37

jupp gibt es, corsadriver hat ne abnehmbare drunter :)
Mit magnethalterungen einfach drannklipsen und gut ist *g*


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  • | 04.01.2005 21:52

Hallo Leute,

ich bin neu hier und das was ich hier lese, ist schon ganz schön lustig.Ich finde das Unterbodenbeleuchtung harmlos ist,in Bezug bei Nässe blenden usw.!!!!Ich finde wenn Unterbodenbeleuchtung verboten ist,stelle ich mir die Frage warum ist Xenon Licht nicht verboten?Xenon Licht blendet immer egal ob es trocken oder nass ist und das von vorne wie von hinten.Auch wenn man damit bessere Sicht hat,sollte man eher diese verbieten.Abgelenkt wird man durch eine Unterbodenbeleuchtung auch nicht,eher von Werbetafeln die überall rumstehen,wo halbnackte Frauen in Desous abgebildet sind.Oder bunte Schaufensterbeleuchtung,da wird man abgelenkt weil man nicht mehr auf die Straße guckt.Bei Unterbodenbeleuchtung gucke ich wenigstens auf die Straße und mache nicht so schnell ein Unfall als bei den anderen Beispielen.Noch ein anderes Beispiel:Bei uns in Wuppertal ist mitten an einer Hauptverkehrsampel an einem Haus ein "TFT"Monitor aufgehangen worden und bringt von morgens bis abends Werbefilme und das auf einer Höhe wo keiner mehr auf die Straße gucken kann.Es ist so manchmal passiert,das ein Verkehrsteilnehmer eine ganze Ampelphase verpasst hat,wenn das nicht ablenkt,dann weis ich auch nicht??Es sind dadurch schon einige Unfälle passiert.Sowas sollte verboten werden und nicht eine harmlose Unterbodenbeleuchtung.Ich finde das die ganzen Verbote nichts anderes sind als ABM und Geldmacherei,es wiederspricht sich irgendwie alles beim TÜV.Einige Sachen sind ja vernünftig,aber trotzdem sollte der TÜV ein bißchen kulanter werden.


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  • | 04.01.2005 22:16

die weißen leuchten an der seite sind ein- und ausstiegshilfen die den untergrund beleuchten sollen damit man net in ne pfütze tritt o.Ä. die sind erlaubt gehn aba aus sobald die tür zu is. deswegn erlaubt weil die beleuchtung während der fahrt aus is und somit keinen behindert bzw. stört. vorne sind sie ja wie scho erwähnt verboten.


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  • | 04.01.2005 22:38

@ Hondatuner Über das H4 Licht hat man damals genauso gemeckert,bis es alle hatten, dann war es hell genug auf der Strasse das sich keiner mehr geblendet gefühlt hat. Genauso wirds mit den Xenons auch laufen.

Das mit der Einstiegsbeleuchtung is nix neues, das konnte man bei einem TÜV-Prüfer mit Ahnung schon immer eintragen (auch in blau). Die Röhren für vorne und hinten hatte man dann aber umsonst gekauft. Foliatec will wie bei allen anderen Produkten von denen nur wieder Kohle abzocken


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  • | 04.01.2005 22:40

Bevor jetzt gleich wieder die wildesten Theorien darüber aufkommen, dass eine Unterbodenbeleuchtung mit Schaltung über die Türkontakte erlaubt sein könnten:

Die Genehmigung für solche Ausstiegsleuchten werden erteilt, weil sie keine lichttechnischen Einrichtungen darstellen und niemals solche gleißend hellen Lichtkegel erzeugen wie auf dem FoliaTec-Werbebild.

In vielen Fahrzeugen sind in den Unterseiten der Türen Einstiegsbeleuchtungen eingebaut. Wer solche kennt, weiß, wie hell diese sind.

Es gibt im Übrigen schon länger eine genehmigte "Unterbodenbeleuchtung", sprich Einstiegsleuchten in den Schwellern von Hella. Diese haben laut ABE eine Lichtstärke von 0,7 cd (Candela). Zum Verglech: Eine normale 60 Watt- Glühbirne hat eine Lichtstärke von 70 cd, also das Hundertfache. Neonröhren liegen bei gleicher elektrischer Leistung noch deutlich höher.

Kurz gefasst: Was im Allgemeinen unter UBB verstanden wird, hat mit diesen Lämpchen nichts zu tun. Unterbodenbeleuchtungen sind und bleiben verboten, mit oder ohne Türkontaktschaltung, mit oder ohne Eintragung.

Noch ein Wort zur Blendung: Das Verbot der UBBs ist hauptsächlich in der Veränderung des Signalbilds und nicht in der Blendwirkung begründet.


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  • | 13.01.2005 11:18

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das Verbot der UBBs ist hauptsächlich in der Veränderung des Signalbilds und nicht in der Blendwirkung begründet.
Tschuldige das ich darauf jetzt antworte, aber Signalbild bedeutet ja:
VORNE: WEIßES LICHT
HINTEN: ROTES LICHT
SEITEN: ORANGE/GELBES LICHT

oder?
Was wäre, wenn ich mir,

Vorne: WEIßE RÖHRE
Hinten: ROTE RÖHRE
Seiten: ORANGE/GELBE RÖHRE

anbaue :frage:
Das Signalbild würde dann ja nicht verändert werden? Und da die Röhren ja hinter den Stoßstangen oder Schwellern sitzen, haben sie auch keine direkte Leuchtwirkung, könnten also den Gegenverkehr nicht blenden!!!


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  • | 13.01.2005 11:26

Zitat:
Zitat von Kaufi
richtig die weißen spots dürfen drunter und werden vom tüv als ausstiegsbeleuchtung abgenommen während die blauen "genehmigungsfrei" sind was soviel heißt wie es gibt dafür keine genehmigung und wird auch wohl nie eine dafür geben.
über sinn oder unsinn dieser regelungen mag man streiten, fich finde es schwachsinnig. wenn es eh nur als ausstiegs beleuchtung sein darf ist die farbe doch scheiß egal. ich jedenfalls glaube nicht dass emand ein auto mit spoilern und dicken reifen dass im stand untendrunter blau leuchtet mit nem Bu**** verwechseln kann:rolleyes:
Soviel ich weiß ist das mit dem BLAU so, weil blau eine Signalfarbe ist


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  • | 13.01.2005 11:44

@ Stormical
Fragst du immer alles doppelt?
Antwort zum Signalbild


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  • | 13.01.2005 12:03

@nightwish
Ne tue ich nicht, nur in diesem Fall hätte ich bloß gerne eine konkrete Antwort von jemandem, der sich da wirklich auskennt, wie z.B. @WALPURGIS!!

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