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Zitat: Und das nächste was mich zum Lachen bring... Ja ja erwachsen. Ich denke das ich mit meinen fast 21 Jahren alt genug bin um zu wissen was ich rede... Aber ne is klar. Die älteren Wissen ja bekanntlich immer alles besser...Wenn Du erwachsen geworden bist, wirst Du das sicherlich verstehen. Ich bin nämlich NICHT der verlängerte Arm des Finanzministers!!!! Und das mit dem Finazminister ist ansichtssache. Ist genau wie bei den Blitzern. Auch ein heiß umkämpftes Thema ob abzocke oder nicht... Meiner Meinung nach wie dur dir denken kannst ist es abzocke ... Aber kommt immer drauf an an welcher Stelle geblitzt wird... Auf der Autobahn sehe ich auch ein das man in einer 100er Zone nicht 180 fahren soll... Da is auch jeder selbst schuld der geblitzt wird... Greeetz Heppo |
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ok eg erlaubnis ( E zeichen)ein polizist wie du müste wissen das das damit LEGAL ist oder?????(ich merk schon wir können beide nicht lesen) |
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Zitat: Und wieder hast Du es nicht verstanden: Du kannst nicht alles, wo ein E-Zeichen drauf ist, ohne Anbauabnahme verbauen. Und es ist schon lange nicht alles legal. Zitat von sssack ok eg erlaubnis ( E zeichen)ein polizist wie du müste wissen das das damit LEGAL ist oder?????(ich merk schon wir können beide nicht lesen)du brauchst mich nicht anhalten mann merkt schon an der art wie du schreibst wie du so drauf bist oder bist du nur privat so drauf und im dienst ein ganz freuntlicher und umgänglicher kerl. Du wirst nie erfahren, wie ich privat oder dienstlich bin. Das ist auch nicht Gegenstand dieser Diskussion. |
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Zitat: So einfach ist doch auch nicht... Dann wären ja die ganzen selbstgemachten schwarzen Rückleuchten auf einmal legal, oder ? Ist ja eine Prüfnummer drauf... Zitat von sssack ok eg erlaubnis ( E zeichen)ein polizist wie du müste wissen das das damit LEGAL ist oder?????(ich merk schon wir können beide nicht lesen) |
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Zitat: Völlig richtig.
Zitat von Corri16V Zitat: So einfach ist doch auch nicht... Dann wären ja die ganzen selbstgemachten schwarzen Rückleuchten auf einmal legal, oder ? Ist ja eine Prüfnummer drauf... Zitat von sssack ok eg erlaubnis ( E zeichen)ein polizist wie du müste wissen das das damit LEGAL ist oder?????(ich merk schon wir können beide nicht lesen) |
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nun ja ich bin davon ausgegangen das er den legal so erworben hat also mit prüfnummer und nix dran verändert ich habe namlich nirgens gelesen das er etwas dran verändert hat |
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Ich hatte mir jetzt die ganzen anderen Posts nicht so genau durchgelesen, wollte damit nur mal sagen das nicht alles wo 'ne Prüfnummer drauf ist auch automatisch legal ist... |
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Zitat: Die Aussage mit den "bösen Polizisten" habe ich definitiv nicht gemacht ! Zitat von Skowi Zitat: Laut FzgSchein darf ein maxi Wert von 85 Dezibel vorliegen Zitat: Laut meinen Berechnungen ist 87,3 größer als 85, Dein Auto ist doch trotzdem zu laut - oder sehe ich das falsch?Ergebnis war ein max. Wert von 87,3 Zitat: Warum? Auch dann muss der Wagen vorschriftsmäßig sein. Ohne Toleranz. Nur, dass der Halter für den Zustand verantwortlich ist. Aber auch dann sind ja wieder nur die "bösen polizisten" schuld.Sach ma Volker, du könntest dem ganzen Quatsch doch durch ne 07er Zulassung entgehen ?? Skowi Abgesehen davon : Der Wagen muss verkehrssicher sein, aber nicht vorschriftsmässig ... Meine Auspuffanlage ist nicht vorschriftsmässig, schränkt die Verkehrssicherheit meines Fahrzeugs allerdings in keinster Weise ein Ach ja, auf pubertäre Provokationen mit Arroganz zu antworten, trägt nicht unbedingt zur Konfliktlösung in diesem Forum bei ... vor allem, wenn man dann auch noch Leute angreift, die eigentlich dazu beitragen wollen, das die jüngeren Leute hier ihren 25. Geburtstag noch erleben ! |
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Zitat: Wer hat Dir das denn erzählt*lach*?![noparse]Ascona-B-Cabrio postete[/noparse] Die Aussage mit den "bösen Polizisten" habe ich definitiv nicht gemacht ! Abgesehen davon : Der Wagen muss verkehrssicher sein, aber nicht vorschriftsmässig ... Meine Auspuffanlage ist nicht vorschriftsmässig, schränkt die Verkehrssicherheit meines Fahrzeugs allerdings in keinster Weise ein Ach ja, auf pubertäre Provokationen mit Arroganz zu antworten, trägt nicht unbedingt zur Konfliktlösung in diesem Forum bei ... vor allem, wenn man dann auch noch Leute angreift, die eigentlich dazu beitragen wollen, das die jüngeren Leute hier ihren 25. Geburtstag noch erleben ! Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die §§ 17, 31 StVZO sprechen da eine eideutige Sprache. Somit würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. In den Erläuterungen zum Erlöschen der BE sagt die StVZO übrigens folgendes: Änderungen, durch die keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, führen zwar nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs; es besteht dennoch die Pflicht des Fahrzeughalters, dafür zu sorgen, daß sich sein Fahrzeug jederzeit in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Also poste doch bitte nicht so einen Unsinn, es lesen hier tuningbegeisterte junge Menschen mit, die das, was Du hier als Stammposter postest, für bare Münze nehmen, sich dann falsch und wundern, warum sie Stress mit den Cops bekommen. |
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Zitat: Woher haste denn das? Das war mal vor zig Jahren so. Leider lebe ich in der Gegenwart. Abgesehen davon : Der Wagen muss verkehrssicher sein, aber nicht vorschriftsmässig ... Skowi |
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Da wurde mir sowohl von dem zuständigen Strassenverkehrsamt als auch von einem deiner Kollegen (auch aus diesem Forum) aber einiges anders erläutert ... |
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Zitat: AUch das ist so nicht richrig. An wen die 07er augegeben werden kann jedes SVA selbst regeln, genau wie die Gebühren und welche speziellen Forderunegn (Alter, Zustand, historischer Wert) an das Fahrzeug gestellt werden...nur über 25jährige eine 07er Zulassung Skowi |
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Nun muss ich McClane mal Recht geben. Die Aussage Zitat: halte ich für sehr bedenklich, zumal der § 19(2) StVZO das Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (das zu den Endschalldämpfern allgemein).Der Wagen muss verkehrssicher sein, aber nicht vorschriftsmässig Ein 07er-Kennzeichen schützt nicht vor den §§ 17 StVZO, der Nachweispflicht auf eigene Kosten, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO genügen muss, egal ob mit oder ohne BE, und 30 StVZO, der besagt, dass ein Fahrzeug so gebaut sein muss, dass kein Verkehrsteilnehmer gehährdet und NIEMAND unnötig belästigt (Lärm) wird. Ansonsten: Bleibt bitte bei der Sache und spart es euch, jeden Post mit einem persönlichen Angriff zu beginnen. |
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