muss ich heckwischer austragen lassen??? - Seite 2

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  • Corradomichi
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  • | 06.02.2005 11:49

Soweit ich weiß sind Türen ohne Schlösser und Griffe nichtmehr erlaubt. Wenn es aber eine Stelle für eine Notentriegelung gibt ist das wiederum erlaubt.


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  • | 06.02.2005 13:56

ähm.
wieso? es gibt doch serienmässig autos ohne schlösser.(zb audi ;)) die habendann nur in der fahrertür ein schloss und in der Heckklappe.
wäre das dann erlaubt wenn man das zb an nem golf oder polo so macht? also nur die fahrertür mit schloss und sonst ohne? (interessiert mich jetzt brennend ;))


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  • | 06.02.2005 14:00

Aha, und die Türen werden dann mit Klebeband zugehalten ?
Es geht jetzt nicht um Schlüsselschlitze.

Außerdem ist die "Was-wäre-wenn-"Diskussion müßig. Die Türen müssen ganz einfach bei einem Unfall von außen für jedermann zu öffnen sein.


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  • | 06.02.2005 14:11

Jetzt bin ich aber ein wenig verwirrt!!!
ein kumpel von mir (böhser demon) hat nen BMW Mini, bei dem schliest sich das auto automatisch ab, wenn man drin sitzt.
Dann ist das doch eigentlich eine sache die man sereinemäsig nicht eingetragen kriegt, weil dann kann keiner einem aus dem fahrzeug helfen!!


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  • | 06.02.2005 14:13

Ja, und bei einem Unfall öffnet es sich selbsttätig. Ist heute bei den meisten Autos so.


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  • | 06.02.2005 14:20

Lustig, probier ich doch gleich mal direkt aus.


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  • | 01.05.2009 15:09

Hallo das Thema ist zwar Schon sehr alt.

Aber wer darf denn Wischer austragen? TÜV oder DEKRA. Glaube zwar kaum das der Prüfer(Dekra) mir den imnachhinein austrägt weil er ihn bemängelte aber gut.


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  • | 01.05.2009 16:27

Einen Heckwischer brauch man nicht austragen lassen weil der garnicht in den Fahrzeugpapieren steht.Ich habe bei mir auch keinen Heckwischer und der Tüv hatte das noch nie bemängelt gehabt


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  • | 01.05.2009 16:39

du bei mir war das über 4 jahre auc kein thema bis ich mich beschwerte weil mich ein prüfer aus irrelewanten gründen nicht prüfen wollte. er hat mein auto ca 1 stunde unter die lupe genommen da stehen merere sachen drauf wo ich jahrelang keine prob hatte . werde auch nichts machen an der klappe und an dem lenkrad weil ich im recht bin. meine frau lässt sich nix gefallen sie beschwert sich jetzt an höster stelle weilö er auch am unterboden einige stellen abgekratzt hat und sagte noch zu meiner frau das darf er nicht........ :boese:


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  • | 01.05.2009 17:23

Hab auch keine Heckwischer und es stört Niemanden vom TÜV.Auch habe ich keine Schlösser am Auto,nur Griffe an den Türen.Auch das hat die Jungs von der DEKRA nicht gestört.Er sagte nur wenigsten sind Türgriffe drann.Na ja sieht ja auch besser aus mit Griffe.


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  • | 01.05.2009 20:19

Habe auch Orginale Audi griffe ohne Schloß ( für schlüßel) Also aus den Hinteren türen von Audi ausgegtrennt. Dazusagen sie nix. Habe eben nochmal den Tüv bericht angeschaut da steht drinne als Mangel :

Scheibenwaschanlage hinten Fehlt.

Wie gesagt das störte den Prüfer erst nach einer Beschwerde sonst nie. :boese:


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  • | 01.05.2009 22:43

fakt ist, das es egal ist was du machst mit dem Scheibenwischer...

...du bezahlst fürs Eintagen
...du bezahlst fürs Austragen
...du bezahlst wenn du einen Polizisten triffst dem die Eintragung nicht gefällt
... und du bezahlst dafür das deine Karre Stillgelegt wurde, weil du eine Eintragung bezahlt hast die dem Polizisten nicht gefällt...


verdammt... :engel:


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  • | 02.05.2009 00:23

Zitat:
Zitat von Pegasus
Wenn der Heckwischer serienmäßig am Fahrzeug verbaut ist muss man ihn laut Tüv/Dekra austragen lassen.

Ob es wirklich im Nachhinein jemanden interessiert ist was anderes, fahre schon über 2 Jahre ohne rum und ohne austragung


richtig so sieht es aus....

bei einem freund von mir.. haben die seinen Golf 2 stillgelegt weil sie das bemängelt haben... erst haben die den mit genommen zum TÜV und haben den nicht FUNKTIONIERENDEN Heckscheibenwischer NUR bemängelt und dann stillgelegt... weil er nicht ausgtragen wurde... wenn mann pech hat.. =)


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  • | 02.05.2009 18:57

Zitat:
Zitat von Twilight
fakt ist, das es egal ist was du machst mit dem Scheibenwischer...

...du bezahlst fürs Eintagen
...du bezahlst fürs Austragen
...du bezahlst wenn du einen Polizisten triffst dem die Eintragung nicht gefällt
... und du bezahlst dafür das deine Karre Stillgelegt wurde, weil du eine Eintragung bezahlt hast die dem Polizisten nicht gefällt...


verdammt... :engel:

Das kann so nicht stimmen.Denn wenn ich TÜV bekommen habe und es einem Polizisten nicht gefällt ist es egal.Die Polizei steht doch nicht überm TÜV.Ich meine wozu gibbet den dann?Dann kann ich zur nächsten HU gleich zum nächsten Polizeirevier fahren und meine Karre abnehmen lassen.Mein TÜV'er hat gesagt was er einträgt kann und wird er auch vertreten!Da kann ein schlechtgelaunter Bulle mir garnichts.Denn immerhin kostet manche Eintragungen viel Geld und es ist ja auch ein ordentliches Gutachten was erstellt wird.Und wozu gibbet denn §21???
Also die Bullen haben nicht immer Recht,nur weil sie in dem Moment vor die stehen.Sollte mir einer die Karre an Ort und Stelle stilllegen,dann weiß ich genau das ich dagegen vorgehen werde.Denn es kann nicht sein das ein Polizist die DEKRA in Frage stellt.


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  • | 02.05.2009 19:31

...ok, wenn du aber zb. irgendwo zu einem Treffen fährst und du da ausm Verkehr gezogen wirst, schleifen dich die Bullen zum TÜV da vorort und wenn dem das nicht gefällt ist die karre erstmal Stillgelegt :heul:

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