Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel - Seite 2

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  • | 09.02.2005 11:31

Das jetzige Kennzeiche wirst Du nicht bekommen, kannst es aber reservieren und nach 6 (Wochen o. Monaten) wiederbekommen.
Das wird aus dem Grund gemacht, falls noch irgendwas vorliegt, wie geblitzt etc. so sagte man mir das beim Strassenv.Amt.


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  • | 09.02.2005 11:50

@all: darum muss man seinen alten Schlitten ja auch vorher "umkenzeichnen" sprich eben irgendein anderes Kennzeichen eintragen lassen (Schilder braucht man natürlich nicht zu machen!) .. das ganze ist ne Formalität und das passiert nur aufm Papier ... die Tante streicht Dein Kennzeichen im Brief durch und schreibt irgendein beliebiges anderes freies drüber... dann bleibt dieses x-beliebige Kennzeichen am Auto und nicht Dein Lieblingskennzeichen un Du kannst Dein Auto bedenkenlos abmelden. Mit der Abmeldebescheinigung darst da Auto sogar noch nach Hause fahren ... dann dauert es eine lange nacht bis der Computer damit gefüttert ist und am nächsten Tag kannst Du Dir Dein altes Lieblingskennzeichen für Dein neues Auto holen ... ist doch nicht so schwierig oder? Alles klar-na wunderbar!


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  • | 09.02.2005 14:59

Zitat:
F16 postete:Ach Jungs ... alles so halbwahrheiten hier ...
Wo wir gerade bei Halbwahrheiten sind...

0. Eine pauschale Antwort gibt es nicht!

1. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Sperrfrist. Zumindest nicht auf Bundesebene, es sei denn es treten Spezialfälle auf. (Quelle: FRV).

2. Es ist richtig, dass das Kennzeichen beim Fahrzeug bleibt, wenn dieses im gleichen Kreis wieder angemeldet werden sollte. Es sei denn, der neue Halter möchte ein anderes. Von daher ist die Idee der Umkennzeichnung sicher recht gut.

3. Ein Kennzeichen kann erst dann neu zugeteilt werden, wenn es vom KBA freigegeben wurde. Das dies über Nacht geschieht halte ich für unwahrscheinlich. Da es aber regional deutliche Unterschiede gibt, sowohl, was interne Regelungen angeht, als auch im Bezug auf Datenverarbeitung und Übermittlung, kann man das auch nicht pauschal ausschließen.

4. Ich wiederhole mich: Die zuständige Zulassungsstelle kann da sehr genau Auskunft geben, wie lange es mit der Freischaltung dauern wird - Anrufen - Fragen =)


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  • | 30.06.2005 21:19

Also ob man ein Fahrzeug auf das neue Fahrzeug übertragen kann oder nicht richtet sich nach der zustndigen Zulassungsstelle. Ansonsten ist es nach Umkennzeichnug ohne weiteres Notwendig. Wir haben das für unsere Kunden auch schon mehefach ausgefürt.

Bei den meisten Zulassungsstellen dauert es dann zwischen 1 Tag bis 1 Woche nach Umkennzeichnung.

Mfg

Andreas Czech

KFZ-Zulassungsdienst


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  • | 30.06.2005 21:19

Also ob man ein Fahrzeug auf das neue Fahrzeug übertragen kann oder nicht richtet sich nach der zustndigen Zulassungsstelle. Ansonsten ist es nach Umkennzeichnug ohne weiteres Notwendig. Wir haben das für unsere Kunden auch schon mehefach ausgefürt.

Bei den meisten Zulassungsstellen dauert es dann zwischen 1 Tag bis 1 Woche nach Umkennzeichnung.

Mfg

Andreas Czech

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  • | 30.06.2005 21:24

Du musst dein jetziges Auto Umkennzeichnen , also zum Strassenverkehrsamt fahren und ein anderes Kennzeichen formlos beantragen , kriegst du sofort ! Dein jetziges Kennzeichen lässt du dir reservieren , frag gleich nach der Speerfrist , es geht teilweise mit einigen Wochen , dann kannst du dein neues Auto mit deiner alten Kennung zulassen , wenn die Speerfrist für dich zu lang ist , nimm erst ein anderes Kennzeichen und mache später wieder eine Umkennzeichnung auf deine reservierte Nummer , kostet alles viel Geld , aber wenn du so heiss drauf bist !?


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  • | 30.06.2005 21:51

Zitat:
Zitat von Baggi79
@esp262 warste in tecklenburg oder wo biste gewesen?

@corsaladynrw 2 jahre??? nie im leben...allerHÖCHSTENS ein jahr,zum teil noch weniger...

@F-16 da wette ich mit,aber nicht dagegen weil ich es auch weiß daß es geht;) und ich gebe dir auch wohl recht:)

man kann sich die nummernschilder auch reservieren lassen...einfach mal nett nachfragen;)
ich hatte mich vertan


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  • | 30.06.2005 21:58

Zitat:
Zitat von CorsaLadyNrw
nein das wollte ich auch bei meinem Corsa das alte Kennzeichen kannst du nicht übernehmen weil es 2 Jahre reserviert ist! Bei mir war es so vor 2 Jahren!
das stimmt nicht guck:

Name: 42037-568.jpg Größe: 590x442 Dateigröße: 42039 Bytes
Name: 41765-568.jpg Größe: 640x480 Dateigröße: 57225 Bytes

@buggy: ja ich war in tecklenburg


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  • | 30.06.2005 22:09

Also, es soll gehen. Wird sich Montag zeigen, ob die telefonische Auskunft (Kreis Steinfurt / Tecklenburg) richtig war. Nach einer viertelstündigen Diskussion dürfte das Thema wohl ausführlich mit der Dame durch sein.

Fakt ist, das ich das "alte Auto" behalte, also in meinem Besitz bleibt und (vorübergehend) stillgelegt wird. Der "neue" kommt aus einem anderen Kreis und benötigt daher neue Kennzeichen, die ich als Wunschkennzeichen vom alten übernehme.

Ein Schnäppchen ist das aber nicht: Wunschkennzeichenzuschlag obligatorisch und ein Sonderangebnot ist so eine Ummeldung und Abmeldung noch nie gewesen.

Ok, noch heftiger ist´s in Berlin: Dort wird bei der Zulassung auch gleich die fällige KFZ-Steuer sowie Bußgelder und ggf. noch fällige Steuern eingetrieben.

Naja, verständlich in Zeiten, wo einen irgendwie jeder soweit in die Tasche greift, das nix mehr übrig bleibt... *seufz*


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  • | 01.07.2005 14:01

Hallo!

Es ist auch in NRW und allen anderen Bundesländern so das wenn noch irgendwelche Bußgelder oder offene Steuern oder Versicherungsbeträge nicht gezaht wurden das man ohne diese vorher zu begleichen kein anderes Fahrzeug anmeldet bzw. wiederzulassen kann.

Das andere Ding in Berlin wie z.B.: Hessen, R.-Pfalz und Niedersachsen dort werden die KFZ-Steuern nicht bei der Zulassung fällig. sonder es mus eine Einzugermächtigung für das Finazamt bei der Fahrzeuganmeldung abgegeben werden.

Übrings eine Ummkennzeichnug von Fahrzeugen kosteten 38,40.- + evtl benötigte Kennzeichen. Umkennzeichnungen von Fahrzeugen sind auch dann immer möglich wenn das neue gebrauchte Fahrzeug aus dem Selben Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet kommt.

Eine Ausnahme bilden Stadt und Landkreise die Sich ein Kürzel Teilen dort aber untersiedliche Nummerngruppen vergeben (z.B.: AC-) werden dort wird man meistens zwangsumgekennzeichnet.


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  • | 04.07.2005 09:11

Also, Tecklenburg (Kreis Steinfurt) geht.

:applaus::applaus::applaus: Hab mein Kennzeichen heute übernommen...:applaus::applaus::applaus:


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  • | 04.07.2005 10:07

Also wenn du das Auto weiterhin in deinem Landkreis ummelden möchtest, brauchst du kein neues Kennzeichen! Nur wenn du in einen anderen Landkreis gehst dann musst du dies ummelden!

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