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Hallo |
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Wie tief ist dein Auto denn?Ist alles eingetragen? |
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Also es ist alles eingetragen aber wirklich alles jeder kleine Kack. |
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zu nicht elastischen teilen muss das 6cm oder ich meine sogar das in mein gutachten drinn steht 8 cm bodenfreiheit sein muss |
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Und was kommt jetzt auf mich zu wenn die sagen EIne Anzeige. UNd das Auto ist auf meinen Vater zugelassen und dem würde es nichts ausmachen wenn er die Verantwortung dafür übernimmt. Kommt man damit durch oder wenn nicht was bedeutet eine Anzeige? bekomme ich Punkte oder nur Geldstrafe? |
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Dann ist dein größtes Problem vorbei....dein Vater hat eins das ihn wohl nicht interessiert.Nochmals zu der tiefe...es gibt keinen Satz im Gesetztbuch der "genau" vorschreibt wie tief ein Auto Max sein darf,aber es steht drin das du einen Schwelle von 800mm breite und 110mm höhe überfahren können musst ohne sie zu berühren.Das heisst feste Teile wie Ölwanne Achsne e.t.c..Spoilerlippen oder Ähnliches gehören da nicht zu.Desweiteren muss jeder egal wer dein Auto fahren können ohne eine Verkehrsgefährdung zu verursachen,das heisst nicht bei jeden Gullideckel auf 15 Km/h abbremsen zu müssen da ja deine Ölwanne Kaputt gehen kann. |
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Aber ich muss nicht überall abbremsen, Vielleicht höchstens in Tankstellen. und die federung ist so hart dass ich auch ohne hängenbleiben mit Tempo 60 km/h in richtigen scheiß STraßen fahren kann. |
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Wenn dein Auto an der tiefsten Stelle nur 4 cm Bodenfreiheit hat, dann kannst du noch froh sein. Andernorts wäre es damit sofort zum Gutachter gebracht und anschließend zwangsstillgelegt worden. |
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Zitat: Wer erzählt denn sowas...so ein Gesetz gibt es nicht!Zitat von Nightwish Wenn dein Auto an der tiefsten Stelle nur 4 cm Bodenfreiheit hat, dann kannst du noch froh sein. Andernorts wäre es damit sofort zum Gutachter gebracht und anschließend zwangsstillgelegt worden. Bei einer Bodenfreiheit von weniger als 8 cm ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Unterhalb von 5 cm wird es oftmals sogar als verkehrsunsicher angesehen. Zur Problematik Fahrer und Halter: hier Es gibt nur die Auflage, dass die Scheinwerfer an einer gewissen Stelle nicht die 50cm unterschreiten darf. Das ist aber eh ein leidiges Thema! |
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Jedem steht der Rechtsweg frei. Aber ich erinnere an die StVZO § 30 und das Merkblatt VdTÜV 751, dessen Anwendung sich indirekt aus der StVZO und direkt aus einer Verlautbarung des Bundesverkehrsministers ergibt. |
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Zitat: Richtig. Aber es gibt die "anerkannten Regeln der Technik", rechtlich definiert durch die von Nightwish aufgezählten Richtlinien und Verlautbarungen.
so ein Gesetz gibt es nicht! |
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Hi! |
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Dazu kommt aber noch die mindesthöhe des vorderen und hinteren Kennzeichens die auch eingehalten werden muss.Genaue angaben kann ich derzeit aber zu den Maßen nicht machen. |
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§ 60 Abs.2 : Der untere Rand des vorderen Kennzeichens darf nicht weniger als 200mm, der des hinteren 300mm über der Fahrbahn liegen. |
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@Japsport Danke ....das meinte ich... |
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