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ich lege mich jetzt nicht auf daten fest, da ich die im moment nicht vorliegen habe. aber ich reiche sie euch nach. |
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Zitat: Durchsuch doch bitte das Forum mal nach Begriffen wie § 30 StVZO, VDTÜV-Merkblatt, Bund-Länder-Fachausschuß, anerkannte Regeln der Technik, Verlautbarungen des BMV, und du wirst sehen, dass die Thematik ausführlich beschrieben ist. Auch hier auf dem Board wurde so ziemlich alles zu diesem Thema gesagt.bin auf deine antwort gespannt walpurgis. Das letzte, was einen Beitrag zu diesem Thema liefert, ist die von dir ausgegrabene uralte Tuningzeitschrift-Kamelle. Was du mit "Ausnahmegenehmigung für deine Beleuchtung" meinst, verschließt sich mir leider. |
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So jetzt kommt die große Überraschung: Ich habe den Bescheid von der Polizei bekommen und.... |
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Hab mir jetzt mal alles durchgelesen und will noch was dazu loswerden. |
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Hi, |
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Na ja, dass die meisten Eintragungen "unwirksam" sind, möchte ich mal bezweifeln. Bei der Abnahme werden vorherige Änderungen und deren mögliche Wechselwirkung berücksichtigt. In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen. |
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Zitat: Das mag vielleicht in der Region XX so sein... Zitat von walpurgis Na ja, dass die meisten Eintragungen "unwirksam" sind, möchte ich mal bezweifeln. Bei der Abnahme werden vorherige Änderungen und deren mögliche Wechselwirkung berücksichtigt. In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen.In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen. Das heisst soviel wie sollter der aas etwas nicht berücksichtigt haben, Möchte er davon auch nix wissen. |
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Ich möchte mich walpurgis anschließen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Eintragungen korrekt, selbst wenn man deren Zustandekommen ermittelt. Viel häufiger ist der Fall, dass Abnahmen überhaupt nicht durchgeführt wurden. Die Trickser sind in der Masse ehr die Ausnahme, ebenso die Prüfer, die Gefälligkeitsabnahmen/-eintragungen vornehmen. |
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Zitat: Das heißt, dass der aaS bei der Änderungsabnahme vorherige Änderungen berücksichtigt berücksichtigen und dokumentieren muss, oder die Aussage treffen muss, dass keinerlei vorangegangenen Änderungen vorliegen.
Das heisst soviel wie sollter der aas etwas nicht berücksichtigt haben, Möchte er davon auch nix wissen. |
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Zitat: Die Rennleitung drückt ein Auge zu? Haha da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Wurde mit 21km/h zu shcnell geblitzt. 1km/h weniger und ich hätte nur 15€ Strafe zahlen müssen. 1kmh!!!!!!Zitat von Japsport [...]Aber zu deiner Beruhigung: Ich denke mal soweit wird es nicht kommen, da das Straßenverkehrsamt in solchen Fällen meist ein Auge zu drückt.[...] Das war denen aber egal. Hab 1 Punkt bkeommen, Probezeit 2 jahre verlängert und musste ne 350€-Nachschulung machen. herzlichen glühstrumpf! |
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Auch auf die Gefahr hin hier Off-Topic zu werden: |
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