Probleme mit der Polizei wegen zu Tief - Seite 9

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    Mofafahrer


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  • | 27.04.2005 22:55

ich lege mich jetzt nicht auf daten fest, da ich die im moment nicht vorliegen habe. aber ich reiche sie euch nach.

mit änderung der stvzo bzw erweiterung derselben mit eg-richtlinien ist das ganze noch unübersichtlicher geworden. denn nationale fahrzeuge und fahrzeuge nach eg-richtlinien sind leicht unterschiedlich zu bewerten. es gibt eine eg-richtlinie über die fahrzeughöhe (frag mich jetzt nicht welche, reiche ich nach), sowie es schon zahlreiche andere eg-richtlinien über die behandlung von fahrzeugteilen gibt.

kleines beispiel ist die radabdeckung bei motorrädern. lt. eg-richtlinie gibt es die radabdeckung (schutzblech) nicht mehr. gilt aber nur für fahrzeuge mit eg-zulassung -geht dann aus dem fzg-schein hervor.
nach derzeit für national zugelassene motorräder gilt immer noch, radabdeckung muß vorhanden sein (längsachse des fahrzeuges mit fahrer-waagerechte linie nach hinten-15 cm nach oben-profil darüber muß abgedeckt sein).

es ist im moment viel im umbruch. ein hoch auf die eu!!!!;)


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  • | 27.04.2005 23:27

Zitat:
bin auf deine antwort gespannt walpurgis.
Durchsuch doch bitte das Forum mal nach Begriffen wie § 30 StVZO, VDTÜV-Merkblatt, Bund-Länder-Fachausschuß, anerkannte Regeln der Technik, Verlautbarungen des BMV, und du wirst sehen, dass die Thematik ausführlich beschrieben ist. Auch hier auf dem Board wurde so ziemlich alles zu diesem Thema gesagt.

Das letzte, was einen Beitrag zu diesem Thema liefert, ist die von dir ausgegrabene uralte Tuningzeitschrift-Kamelle.

Was du mit "Ausnahmegenehmigung für deine Beleuchtung" meinst, verschließt sich mir leider.


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  • | 04.06.2005 00:33

So jetzt kommt die große Überraschung: Ich habe den Bescheid von der Polizei bekommen und....


Ich bekam nur eine Verwarnung in vorm einer Ordnungswidrigkeit, welche mit 25€ Ordnungsgeld belegt ist.

So mehr ist nicht passiert. Und wenn ich den Bericht auf Seite 4 im Forum lese und der stimmt, dann weiß ich warum ich nicht mehr strafe zahlen muss und warum ich keine Punkte bekomme. Wobei bei mir wirklich alles eingetragen ist.


Na denn ich erkläre das Forumthema hiermit für beendet. Ich danke euch.. Manche haben sich die folgen etwas größer Vorgestellt. Aber ich bin froh, dass das so gut ausgegangen ist. Jetzt werde ich die Bodenfreiheit erhöhen um keinen weiteren ärger zu Provozieren, und mir so schnell wie möglich ein neues Auto kaufen.


Danke an alle die bei diesem Thema mitgewirkt haben...


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  • | 06.06.2005 16:11

Hab mir jetzt mal alles durchgelesen und will noch was dazu loswerden.
Die Eintragungen des Vorbesitzers hat ein Prüfer mit ner gelben Armbinde und drei schwarzen Punkten gemacht.
Die eingetragen Tieferlegungsfedern hätten mit Eintragung des gewindefahrwerks gestrichen werden müssen.
Die 175/50/13 sind defintiv zu klein. Tachoangleichung und Striechung der anderen Reifengrößen wäre die Folge.
Außerdem steht nirgends die Felge in Verbindung mit Fahrwerk drin.

Die Eintragung des Gewindefahrwerkes gefällt mir. bei uns wird da nur der eingestellte Wert eingetragen.


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  • | 01.07.2005 21:02

Hi,

Auf die Gefahr hin das ich hier etwas wiederhole ich habe nicht alle Antworten gelesen.

Aber es was ich gelesen habe war schon soweit richtig. Es ist eigentlich etwas wiedersprüchlichlich es gibt echt keine Vorschrift wie tief das Auto sein darf. Hber da man die Höhen von Scheinwerfern, Kennzeichen usw. einhalten mus ist es natürlich oft schwierig das bei jedem einzelem Fahrzeug zu beantworten.

Ein anderes Problem ist eingentlich immer dieses ist alles eingetragen.
Die meisten Eintragungen sind unwirksam. Es müsste bei jeder Eintragung immer das Ganze Fahrzeug neu abgenommen werden. Die Zulassungsstellen tragen meist (Leider nicht Immer, müssen Sie auch nicht) brav das ein was der Tüv so bestätigt. Auch bei Polizeikontrollen werden meist Die Eintragungen im Fahrzeugschein bzw Tüv-Gutachten aktzeptiert. Aber es ist nicht rechtens und es wird in letzter Zeit auch immer mehr von Seiten der Streckenposten drauf geschaut das alles seine Ordnung hat.

Beispiel: Das neue Lenkrad kann mit den Eingetragenen Felgen gar nicht Zulassungsfähig sein und dann ist es egal was der Tüv euch noch am morgen eingetragen hat. Den Prüfer oder die Prüfstelle haftbar machen? Ihr kennt doch sicher alle einen Satz mit X

BiBa

Andreas


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  • | 01.07.2005 22:22

Na ja, dass die meisten Eintragungen "unwirksam" sind, möchte ich mal bezweifeln. Bei der Abnahme werden vorherige Änderungen und deren mögliche Wechselwirkung berücksichtigt. In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen.


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.07.2005 22:37

Zitat:
Zitat von walpurgis
Na ja, dass die meisten Eintragungen "unwirksam" sind, möchte ich mal bezweifeln. Bei der Abnahme werden vorherige Änderungen und deren mögliche Wechselwirkung berücksichtigt. In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen.
Das mag vielleicht in der Region XX so sein...

In der Abnahmebestätigung wird ausdrücklich auf vorangegangene Änderungen Stellung genommen. Das heisst soviel wie sollter der aas etwas nicht berücksichtigt haben, Möchte er davon auch nix wissen.


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  • | 01.07.2005 22:37

Ich möchte mich walpurgis anschließen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Eintragungen korrekt, selbst wenn man deren Zustandekommen ermittelt. Viel häufiger ist der Fall, dass Abnahmen überhaupt nicht durchgeführt wurden. Die Trickser sind in der Masse ehr die Ausnahme, ebenso die Prüfer, die Gefälligkeitsabnahmen/-eintragungen vornehmen.


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  • | 01.07.2005 22:46

Zitat:
Das heisst soviel wie sollter der aas etwas nicht berücksichtigt haben, Möchte er davon auch nix wissen.
Das heißt, dass der aaS bei der Änderungsabnahme vorherige Änderungen berücksichtigt berücksichtigen und dokumentieren muss, oder die Aussage treffen muss, dass keinerlei vorangegangenen Änderungen vorliegen.


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  • | 02.07.2005 00:50

Zitat:
Zitat von Japsport
[...]Aber zu deiner Beruhigung: Ich denke mal soweit wird es nicht kommen, da das Straßenverkehrsamt in solchen Fällen meist ein Auge zu drückt.
[...]
Die Rennleitung drückt ein Auge zu? Haha da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Wurde mit 21km/h zu shcnell geblitzt. 1km/h weniger und ich hätte nur 15€ Strafe zahlen müssen. 1kmh!!!!!!
Das war denen aber egal. Hab 1 Punkt bkeommen, Probezeit 2 jahre verlängert und musste ne 350€-Nachschulung machen. herzlichen glühstrumpf!


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  • | 02.07.2005 01:44

Auch auf die Gefahr hin hier Off-Topic zu werden:

@golf-bielefeld
Da kann man nun wirklich nix machen! Darum hat der Gesetzgeber ja klare Grenzen gesetzt! Wenn man jetzt dir erlauben würde und sagt man erlässt dir das eine km/h zuviel, dann kommt der nächste und meint zwei km/h wären auch nicht so schlimm, dann der dritte und so weiter! Von daher ist das korrekt, wie in deinem Fall vorgegangen wurde.

MFG

HAIDUK

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  • | 02.07.2005 11:32

Zitat:
Zitat von golf-bielefeld
Zitat:
Zitat von Japsport
[...]Aber zu deiner Beruhigung: Ich denke mal soweit wird es nicht kommen, da das Straßenverkehrsamt in solchen Fällen meist ein Auge zu drückt.
[...]
Die Rennleitung drückt ein Auge zu? Haha da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Wurde mit 21km/h zu shcnell geblitzt. 1km/h weniger und ich hätte nur 15€ Strafe zahlen müssen. 1kmh!!!!!!
Das war denen aber egal. Hab 1 Punkt bkeommen, Probezeit 2 jahre verlängert und musste ne 350€-Nachschulung machen. herzlichen glühstrumpf!
Ja, :hut:, Glückwunsch.
Du hättest 30 bzw. 35 Euro bezahlt, nicht 15.

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