Privatverkauf


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  • | 20.05.2005 10:41

Hallo alle zusammen!Habe ein Problem:
Ich hab vor kurzem mein GTI verkauft.Hab ihn aber nur 2.5 Monate gefahren,da ich dann studieren gegangen bin und mir den 3er Golf nicht mehr leisten konnte!
Jetzt sagt mir der Käufer,dass beim Tüv festgestellt wurde,dass die Kotflügel und das Bodenblech durchgerostet sind?
Ich soll das Auto nun zurücknehmen,obwohl ich da nichts von wusste.Hab beim Verkauf den Autoscout24 Vertrag genommen.Jetzt hat der Käufer einen Anwalt eingeschaltet und behauptet,dass ich ihn arglistig getäuscht hätte und beruht sich dabei auf die 2.5 Monate!
Muss ich darauf eingehen,oder hatder keine Chance.Bin leider nicht im Rechtsschutz!


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  • | 20.05.2005 10:46

Bei Privatverkauf gilt doch gekauft wie gesehen.
Und Rost an Kotflügel und Bodenblech ist durch einfaches Begutachten des Fahrzeugs zu sehen.
Wenn er nicht nachschaut ist er selber Schuld würd ich meinen.
Es sei denn natürlich du hättest davon gewusst und es ihm nicht gesagt.
Ich hab mich damals auch aufm Boden gelegt um mir den BMW von unten anzusehen. Nach Rost suchen sollte man (außer bei Neu/Jahreswagen) eh immer machen.


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  • | 20.05.2005 11:06

hast du die gewährleistung ausgeschlossen?
wenn ja, dann kann er dir eigentlich nix.
die gewährleistung steht für sachen die vor dem verkauf schon kaputt waren, von denen du aber nichts wußtest.;)


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  • | 20.05.2005 11:39

Also zum 1.Gekauft wie gesehen kannste knicken.Das gibt es nicht mehr.
Zum 2. Du "musst" Garantie ,Gewährleistung und Rückgaberecht ausschließen.
Wenn de es nicht tust hast du ein Problem.Mit dem Rost und so weiter,müsste der Käufer aber auch selber sehen,essei denn du hast es notbedürftig geflickt so das er es nicht sehen konnte.
Aber da er ja schon beim Anwalt war,kann ich dir nur raten es auch zu machen.Und dein Anwalt kann dir zu 100% sagen was sache ist.

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  • | 20.05.2005 11:44

Mir hatte man auch vorenthalten, dass mein Almera nen Unfall hatte, beim Kauf hatte ich das nicht gesehen, erst als meine Schürze abgenommen hatte, da wars schon zu spät :boese:


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  • | 20.05.2005 11:44

Wie gesagt, ich kenn mich in der Materie nicht so super gut aus.
Aber wir haben damals auf in den Kaufvertrag vom Golf reingeschrieben, das Gewährleistung etc ausgeschlossen ist, da es ein Privatverkauf ist.
Wenn´s der Käufer nicht akzeptiert muss er das Auto ja nicht kaufen.

Wenn du den Rost "verdeckt" hast wirds allerdings eng. Weil dann wäre dir der "Schaden" bekannt gewesen und du hättest es dem Käufer sagen müssen. So wird der gegnerische Anwalt darauf hinauswollen das du absichtlich gemacht hast um den Käufer zu täuschen.


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  • | 20.05.2005 11:48

Bodenblech durchgerostet ? Bei einem Golf 3 ? Hatte der mal'n Unfall und ist nicht vernünftig repariert worden ? :frage:


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  • | 20.05.2005 12:29

Vielen dank schonmal für eure Antworten!
Also ich hab an dem Auto nichts verdeckt,verschwiegen oder heimlich gepflickt!
Ich wusste da selber nichts von.
Das die Kotflügel etwas rosten kann ich mir vorstellen,aber Bodenblech beim 94er Golf...Naja
Also n Unfall hatte der nicht...
Im Autoscout24 Vertrag steht folgendes:Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft-soweit nicht eine Garantie übernommen wir usw.
Also kann der doch nichts machen oder?wusste auch echt nichts von dem Rost...


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  • | 20.05.2005 12:30

ich muss dazu sagen:die kotflügel haben etwas gerostet,da sie gezogen wurden!
Über die gezogenen Kotflügel wusste er aber bescheit!

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