US Kennzeichen - Seite 2

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  • ~wolfsburg169
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  • ~wolfsburg169
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  • | 04.06.2005 15:45

Walpurgis schrieb in einem anderen Thema, wo es auch über Makierungsleuchten geht:
"Orange müssen sie sein, da gibt´s nix. Wenn dein Auto im Ausland oder für den ausländischen Markt gebaut wurde und die Leuchten z.B. nur eine DOT-Nummer tragen, gibt es die Möglichkeit, von einem amtl. anerkannten Sachverständigen (im Westen beim TÜV) die "In-etwa-Wirkung" begutachten und bestätigen zu lassen als Ersatz für die Bauartgenehmigung. Das ist bei deutschen Fahrzeugen aber nicht vorgesehen"

ich werde das mal mit dem Tüv diskutieren, ob das wirklich nicht für deutsche Fahrzeuge geht. Soweit mir mein Freund erzählt hat, und er hat sich schon mal mit einem Tüv Prüfer unterhalten, wäre das auch so möglich für deutsch Fahrzeuge.
Ist schon irgentwie ein Witz, wir unterhalten uns hier um Makierungsleuchten, jeder Ami würde bei dieser Diskusion einen Lachanfall bekommen !!!
Gruß Peter


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  • | 04.06.2005 16:19

In etwa Wirkung geht auch in Deutschland, hatte bei meinem Seven vorne in der Nase Blinker von ner BMW K100 eingelassen. da hat der Tüv zwar auch erst en bißchen gemuckt, aber ging dann doch. stand dann im brief "in etwa wirkung nachgewiesen". und mit dem kurzen nummernschild, das haut auch hin, wenn die zulassung sich das anschaut und sieht das kein längeres passt. hatte bei mir eins mit nur einem buchstaben mitte und einer zahl.


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  • | 04.06.2005 18:06

Aus dem "Merkblatt für die Begutachtung von Fz (insbesondere Pkw) nach § 21 u über mögliche Ausnahmen von § 70. BMV/StV 13/36.15.16 vom 12. 11. 1998":

Zitat:
Ist für bauartgenehmigungspflichtige Teile die „Etwa-Wirkung“ nach § 22a Abs 3 Nr 2 (dh ausschließlich für im Ausland hergestellte Fz, im Geltungsbereich der StVZO hergestellte Fz schließen die Anwendung einer „Etwa-Beurteilung“ aus), nachgewiesen, hat der aaS dies unter Angabe dieser Teile u deren Kennzeichnung unter Ziffer 33 im FzGutachten zu vermerken (Beispiele siehe Anlagen). Für Teile, deren „Etwa-Wirkung“ der aaS durch Inaugenscheinnahme (umfaßt eine Funktions- u Wirkungsprüfung u eine Feststellung eventueller ausländischer Prüfzeichen sowie Herstellerbezeichnungen) feststellen kann, ist die Dokumentation unter Ziffer 33 entbehrlich (zB Verglasung, Sicherheitsgurte, lichttechn Einrichtungen
– ausgenommen Scheinwerfer).


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  • | 04.06.2005 18:17

walpurgis postete
Zitat:
Ist für bauartgenehmigungspflichtige Teile die „Etwa-Wirkung“ nach § 22a Abs 3 Nr 2 (dh ausschließlich für im Ausland hergestellte Fz, im Geltungsbereich der StVZO hergestellte Fz schließen die Anwendung einer „Etwa-Beurteilung“ aus)

versteh ich nicht, bei mir war das eingetragen. und das auto war nicht im ausland hergestellt worden. :frage:

  • ~wolfsburg169
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  • | 04.06.2005 20:49

Zitat:
Zitat von walpurgis
Aus dem "Merkblatt für die Begutachtung von Fz (insbesondere Pkw) nach § 21 u über mögliche Ausnahmen von § 70. BMV/StV 13/36.15.16 vom 12. 11. 1998":

Zitat:
Ist für bauartgenehmigungspflichtige Teile die „Etwa-Wirkung“ nach § 22a Abs 3 Nr 2 (dh ausschließlich für im Ausland hergestellte Fz, im Geltungsbereich der StVZO hergestellte Fz schließen die Anwendung einer „Etwa-Beurteilung“ aus), nachgewiesen, hat der aaS dies unter Angabe dieser Teile u deren Kennzeichnung unter Ziffer 33 im FzGutachten zu vermerken (Beispiele siehe Anlagen). Für Teile, deren „Etwa-Wirkung“ der aaS durch Inaugenscheinnahme (umfaßt eine Funktions- u Wirkungsprüfung u eine Feststellung eventueller ausländischer Prüfzeichen sowie Herstellerbezeichnungen) feststellen kann, ist die Dokumentation unter Ziffer 33 entbehrlich (zB Verglasung, Sicherheitsgurte, lichttechn Einrichtungen
– ausgenommen Scheinwerfer).
Rein theoretisch ist meiner aus dem Ausland, denn er wird in Mexico gebaut "hald für Deutschland". Ist es dann ein Ausländisches Fahrezeug ???
Gruß
Peter:frage::frage::D

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  • | 04.06.2005 21:14

§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze:(1)1 An Kraftfahrzeugen und deren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und nur die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und Rückstrahlende Mittel. (...)

Wenn dein Fahrzeug ein US-Importfahrzeug wäre hättest Du im Kfz-Brief und Schein bei "Schlüsselnummer zu 3" 000 stehen. Dein Fahrzeug wurde aufgrund einer Allgemeinen Betriebserlaubnis von der Volkswagen AG in Deutschland ausgeliefert und zugelassen. Nicht wie ein Importfahrzeug das eine Einzelbetriebserlaubnis für die Zulassung benötigt.

Wir könnten hier noch Stundenlang diskutieren und kämen trotzdem nicht weiter.
Dein Wagen ist und bleibt eine Euro-Version und wird deshalb legal auf die US-Seitenmarkierungsleuchten und ein LKR-Kennzeichen keine Eintragung/Zulassung bekommen!

Take care! Markus :hut:


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  • | 04.06.2005 22:01

Jepp, das Auto hat eine EG-Typgenehmigung, darauf kommt es an.

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  • | 04.06.2005 22:35

Ist schon klaar Markus, aber wunderst du dich nicht manchmal, was für bescheuerte Vorschriften in Deutschland erlassen werden ???
Mal erlich ... :hut:


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  • | 04.06.2005 23:29

Zitat:
Ist schon klaar Markus, aber wunderst du dich nicht manchmal, was für bescheuerte Vorschriften in Deutschland erlassen werden ???
Ich bin zwar nicht Markus, aber ich möchte trotzdem antworten: Wunderst Du Dich nicht manchmal, wie bescheuert die Leute hier sind (die dazu noch alles bescheuert finden)? Da werden Autos so gebaut, dass man als Halter eben kein Probelm hat, das Kennzeichen anzuschrauben und was machen die Leute, die sich angeblich so intensiv mit ihrem Auto befassen? Sie machen solche klugen Gedanekn der Konstrukteure durch "tuning" zunichte! Und beschweren sich dann, dass man dann keine Extrawurst gebraten bekommt!
In Deutschalnd haben die Kennzeichen eben nun mal diese Größe und die Hersteller richten sich darauf ein - für Ausnahemfälle, also Importfahrzeuge, die eben nicht für Deutschland hergestellt wurden - macht man selbstverständlich Ausnahmen, denn der Staat ist eben nicht darauf aus, alles zu erschweren.
Ihr meckert hier herum, das es Regeln gibt, nach denen sich alle - und das klappt im allgemeinen eben ganz ohne Probleme - richten müssen, weil Ihr Euch erst dann "richtig cool" findet, wenn Eure Autos eben nicht diesen Regeln entsprechen und Ihr dafür keinen Freifahrtschein bekommt.

Und das meine ich ganz ehrlich.

Skowi

P.S. In den USA waren bis vor ein paar Jahren gelbe Blinker hinten verboten. Wie uncool, die rote Scheisse ist bei uns seit den 60ern total out. Ach wie, die Blagen heute finden das wieder cool? Haben die denn keine neuen Ideen, müssen die immer die alten Kamellen herausholen? Was für eine Jugend!

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  • | 05.06.2005 00:04

Also folgendes möcht ich dazu sagen. Ich arbeite bei einer der grössten privaten Autozulieferer und da hab ich mich mal umgehört, was der Unterschied zwischen Deutschland und den USA ist. In den USA ist es für eine Firma viel einfacherer ihr Produkt zu verkaufen, da se nicht so viele Auflagen zu erfüllen haben wie z.B. USA. Dadurch werden die Teile auch günstiger. Wenn du in Deutschland ein Produkt kaufst, dann sind die Herstellunskosten, Gewinn UND PRÜF/ZULASSUNGSGEBÜREN auch da mit eingerechnet und die sind teilweise verdammt hoch. Und alles nur damit das Teil auf deutschen Straßen bewegt werden kann. Mein Auto was in Mexiko gebaut wird, ist dort sicher viel billiger als wenn du das geiche als deutsche Version kaufst.
Das solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen. Und dann...sind die Unfallzahlen bei uns geringer geworden als in Ausland durch diese Aiflagen... ich glaube eher weniger. Wozu dann die Auflagen ???? Welchen Zweck erfüllen Sie dann ??? Eher Wirtschaftschädigend würd ich sagen...
Gut, die DEKRA hat wieder 1000 neue Jobs geschaffen, aber wieviel Firmen sind pleite gegangen...wieviele ins Ausland um dort billiger zu produzieren ...
Gruß
Peter


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  • | 05.06.2005 00:31

Die Aussage, dass die technischen Zulassungsvoraussetzungen in den USA soviel lockerer sind, als in Deutschland, ist doch sehr mit Vorsicht zu genießen. Smart hat es beispielsweise erst jetzt, Jahre nach Einführung in Deutschland, es geschafft, seine Kleinwagen in den USA auf den Markt zu bringen, da diese den strengen technischen Vorschriften des Department of Transport (DOT) zu erfüllen.

Zu deinem DEKRA hat wider 1000 neue Jobs geschaffen-Kommentar:

Willst du ernsthaft den Anteil an technischem Versagen als Unfallursache in Deutschland mit dem von beispielsweise Mexico vergleichen ? :frage:

Oder anders formuliert: Siehst du nicht einen echten Sicherheitsgewinn gegnüber andern Ländern durch die (zugegeben strenge) technische Überwachung hier in Deutschland ? Denke dabei auch an den Bus- und Schwerlastverkehr.

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  • | 05.06.2005 01:35

Danke, aber der SMART ist ja auch kein Auto, ich hätte der Firma auch Schwierigeiten gemacht, das auto in mein Land einzuführen :kiss::D

Ich hab meines Wissens nichts von technischem Versagen gesagt. Ich hab gesagt. Andere Länder haben geringere Auflagen, aber auch nicht unbedingt mehr Unfälle als in Deutschland. Was den Sinn einer dieser Auflagen z.B. mal eben an den Makierunsleuchten (weil das grad in dem Thema hier behandelt wird) müssen nun mit e-Prüfzeichen haben. Aber gelb leuchten beispielsweise beide Ausführungen. Das Problem ist nur, das dieses Prüfzeichen nicht drauf ist. Meint nun der Staat, das deshalb ich mehr den Verkehr gefährde, weil ich kein Prüfzeichen drauf hab. Ich weiss nicht, wann die Makierunsleuchten eingeführt wurden, aber die warenfrüher ganz verboten. Dann hat unser Staat wohl gemerkt, das die mehr Sicherheit bringen und se eingeführt.
Oder eine Vorschrift besagt, das Blinker mit einer bestimmten Tolleranz ist sogar die Frequenz vorgeschrieben. :?:?
Passieren in den USA, die leuchtende Blinker und hinten rote statt gelbe Makierungsleuchten haben mehr Unfälle ?? Ich glaube die Tendenz ist gleichbleibend. Ich meine der Tüv/Dekra müssen sich mit solchen Schwachsinnsbestimmungen rumschlagen, dabei ist es doch viel wichtiger, das alle Beleuchtungsreinrichtungen funktionieren.

Aus der Sicht, das die Busse durch strengere Vorschriften sicherer gemacht werden sage ich ja auch nichts, dafür ist ja eigentlich der Tüv/Dekra ja auch ursprünglich ins Leben gerufen worden ! Oder sehe ich das falsch ??


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  • | 05.06.2005 03:49

ich verstehe trotzdem nach wie vor nicht, warum bei mir eine "in etwa wirkung nachgewiesen" eingetragen war, bei einem deutschen auto. kann mir das jemand erklären :frage::frage::frage: und auch wirklich bei einem ganz normalen tüv, ohne bestechung und vitamin B oder ähnliches....


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  • | 05.06.2005 10:03

Zitat:
In den USA ist es für eine Firma viel einfacherer ihr Produkt zu verkaufen, da se nicht so viele Auflagen zu erfüllen haben wie z.B. USA.
Lassen wir mal den Smart weg, die Amis sind total geil auf den Peugeot 206 (CC), das Teil ist in den USA nicht zulassungsfähig! Erklärst Du mir das mal?

Zitat:
Mein Auto was in Mexiko gebaut wird, ist dort sicher viel billiger als wenn du das geiche als deutsche Version kaufst.
Ich verstehe die Aussage dieses Satzes nicht! Für Dein Auto, das ja áls europ. und US-Ausführung aus Mexiko kommt, gibt es ja für Eurpa und die USA geprüfte Teile. VW muss also im Werk nur in den richtigen Karton greifen.

In den USA sind ja auch ungeprüfte Teile verboten! Ach ja, um wieviel günstiger ist denn die Prüfung vbeim DOT als die beim KBA? Ich habe da keine Ahnung, aber Du weisst ja bestimmt genauere Werte.

Zitat:
wieviele ins Ausland um dort billiger zu produzieren ...
Und Du glaubst, Firmen produzieren im Ausland, um die hohen Prüfgebühren in Deuschland zu kompensieren? Fielen diese Prüfungen weg, dann hätten wir hier sicherlich Vollbeschäftigung! Ach ja, jüngstes Beispiel ist ja die Firma Grohe. Die KBA-Prüfungen für Wasserhähne sind ja auch so aufwändig....

Zitat:
Welchen Zweck erfüllen Sie dann ??? Eher Wirtschaftschädigend würd ich sagen...
Sie sollen ja auch nicht wirtschafts-, sondern sicherheitsfördernd sein!

Zitat:
Passieren in den USA, die leuchtende Blinker und hinten rote statt gelbe Makierungsleuchten haben mehr Unfälle ??
Der Unterschied ist, dass dort ALLE Autos so herumfahren und dies zum normalen Erscheinungsbild eines Autos gehört. deshalb sind dort ja auch die gelben Blinker hinten verboten, weil das irritieren würde!

Zitat:
Ich weiss nicht, wann die Makierunsleuchten eingeführt wurden, aber die warenfrüher ganz verboten. Dann hat unser Staat wohl gemerkt, das die mehr Sicherheit bringen und se eingeführt.
Eingeführt? Vielleicht hat der Staat sie erst kürzlich erlaubt. Von einer Vorschrift kann ja keine Rede sein. Vielleicht sind die Tuner aber auch erst kürzlich auf den "Trend" gekommen. Natrürlich ist eine Gesetzgebung immer eine dynamische Sache. Anfang der 60er jammerten alle herum, dass man nun "blinker" statt der alten, bewährten "Winker" brauchte. Umd alle Argumente von Dir wurde bestimmt 100mal durchgekaut...

Ja das mit den Unfallzahlen, da hast Du vielleicht ja sogar recht! Wir erlauben hier ungeprüfte SML und passen auch den ganzen anderen Schrott an die USA an. Also Tempolimit und so. Oder?

Skowi

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  • | 05.06.2005 11:13

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:D:D:D

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