Top Tuning Auto
Name: Foto1225.jpg Größe: 2592x1944 Dateigröße: 1026941 Bytes
Ergebnis: 2.666667 bei 6 Stimmen
Tuning Statistiken
35443 Tuner
Neuester: DieterQ
78032 Tuning Themen
1056804 Tuning Beiträge
1188 Umfragen
2953 Autos
2453 Fakes
Heute wurden angelegt:

pagenstecher.de - Auto Tuning Community » Auto Tuning Technik-Talk » Recht und Ordnung

berechtigte Fahrer außer dem Versicherungsnehmer - Seite 1

20.06.2005 18:38 Tuning Beitrag 1
martink

Radler


5 Beiträge
20.06.2005 registriert
Kennzeichen: D
Gibt es die Möglichkeit, ein Fahrzeug, welches auf den Vater versichert ist, sowie in dessen Police angegeben wurde, dass nur Fahrer über 21 (oder 23 o.Ä.) das Fahrzeug führen, für z.B. eine Fahrt zur Werkstatt vom Sohn fahren zu lassen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren?
(Ja, der Sohn bin ich :rolleyes: )
20.06.2005 18:40 Tuning Beitrag 2
Entchen


Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
28.03.2005 registriert
Kennzeichen: DEL
Also ich fahre meinen Wagen auch nur im Notfall, wenn ich zur Apotheke muss oder so :D:D:D! Das geht alles! Man muss nur den richtigen Versicherungsmenschen haben, der das mitmacht!

Lieben Gruß

Die Entööö
21.06.2005 13:54 Tuning Beitrag 3
martink

Radler


5 Beiträge
20.06.2005 registriert
Kennzeichen: D
Ist solch eine Fahrt denn versichert, wenn z.B. der eigentlich berechtigte Fahrer aufgrund von Krankheit nicht fahren kann? :?
21.06.2005 13:56 Tuning Beitrag 4
Catalunya
Gast
Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)
21.06.2005 13:57 Tuning Beitrag 5
Crane


Fast+Furious Statist


1357 Beiträge
08.01.2005 registriert
Kennzeichen: COE
also heute abend könnte ich dir genau bescheide sagen, da meine freundin nen ausbildung zur versicherungskauffrau macht und zur zeit inner kfz abteilung ist. Ich frag sie wenn die von der arbeit wieder zu hause ist
21.06.2005 14:47 Tuning Beitrag 6
hoagie


Pagen-Freak


330 Beiträge
28.04.2005 registriert
Kennzeichen: GI
Zitat:
Zitat von Catalunya
Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)
Das würde ja bedeuten, daß es am schlausten ist, grundsätzlicg sein Auto ab 23 zu versichern und wenn dann was passiert, kann man ja immer noch nachzahlen?!

Kann ich mir nicht so richtig vorstellen...
21.06.2005 15:47 Tuning Beitrag 7
WCC_BigDane


Seitenstreifen Parker


525 Beiträge
27.02.2005 registriert
Kennzeichen: WAF
Wenn der Wagen auf Einzelfahrer angemeldet ist, dann darf die Risikogruppe 18-23 Jahren den Wagen nicht fahren, ab dem 24.Lebensjahr dürfen auch andere als der VN den Wagen gelegentlich benutzen. Meine Ma hat den Einzelfahrer nen Tag zuvor rausgenommen, als ich heut den Lappen geholt habe!
21.06.2005 15:51 Tuning Beitrag 8
Crane


Fast+Furious Statist


1357 Beiträge
08.01.2005 registriert
Kennzeichen: COE
also ich hab grad mit meiner freundin gefragt, also der versicherungsschutz besteht defenitiv nicht!! Nur bei fahrern über 21 bzw 23!!!

Zitat:
Zitat von Catalunya
Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)
Kennst du dich damit aus??? weil meine freundin sagt das das zwar theroretisch ginge baer ein großteil der versicherungen macht das nicht!!
22.06.2005 15:02 Tuning Beitrag 9
martink

Radler


5 Beiträge
20.06.2005 registriert
Kennzeichen: D
Ich hatte auch im Kopf, dass man im Falle einer Ausnahmefahrt trotzdem Versicherungsschutz hat, wenn es sich um eine Gefälligkeit dem eigentlichen Fahrer gegenüber handelt, z.B. eben weil derjenige verhindert ist, und den jüngeren Fahrer darum bittet. Jedoch finde ich keine dementsprechende Regelung.
Danke schonmal!
Habt ihr denn konkretere Quellen, vielleicht ein Gesetztestext dazu?
22.06.2005 15:13 Tuning Beitrag 10
Crane


Fast+Furious Statist


1357 Beiträge
08.01.2005 registriert
Kennzeichen: COE
Zitat:
Zitat von martink
Ich hatte auch im Kopf, dass man im Falle einer Ausnahmefahrt trotzdem Versicherungsschutz hat, wenn es sich um eine Gefälligkeit dem eigentlichen Fahrer gegenüber handelt, z.B. eben weil derjenige verhindert ist, und den jüngeren Fahrer darum bittet. Jedoch finde ich keine dementsprechende Regelung.
Danke schonmal!
Habt ihr denn konkretere Quellen, vielleicht ein Gesetztestext dazu?
Die könnte ich dir natürlich über meine Freundin noch raus kramen, aber ich denke mal Versicherungskaufrau ist quelle genug oder?? Wenn der Faher über 23 oder 21 weiß ich jetzt auch net genau ginge das ja!!!
Sonst ruf einfach mal bei deiner versicherung an!!!
22.06.2005 16:22 Tuning Beitrag 11
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Im Falle eines Haftpflichtschadens muss die Versicherung stets den Fremdschaden zahlen. Jedoch heißt das nicht, dass der Versicherungsnehmer damit aus dem Schneider ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nachzahlungen oder sogar Regressforderungen möglich.
22.06.2005 16:53 Tuning Beitrag 12
Catalunya
Gast
Zitat:
Zitat von BMW SKinner
also ich hab grad mit meiner freundin gefragt, also der versicherungsschutz besteht defenitiv nicht!! Nur bei fahrern über 21 bzw 23!!!

Zitat:
Zitat von Catalunya
Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)
Kennst du dich damit aus??? weil meine freundin sagt das das zwar theroretisch ginge baer ein großteil der versicherungen macht das nicht!!
Ich habe für die Allianz kurzzeitig gearbeitet und daher kenne ich das nur so, ebenso macht das die AXA und die GENERALI!

Natürlich ist man nicht nur mit der Nachzahlung dabei, dass ist Logo, aber das war ja nicht die Frage...man ist aber versichert!

Das ist genauso mit der "Garagenwagen" Klausel, dass heisst nicht, wenn mein Auto beschädigt worden ist und stand nicht in der Garage, dass ich kein Geld bekomme...
22.06.2005 21:32 Tuning Beitrag 13
martink

Radler


5 Beiträge
20.06.2005 registriert
Kennzeichen: D
Ok, super! Bzw. nicht unbedingt super :rolleyes: aber Danke! =)
01.07.2005 00:02 Tuning Beitrag 14
Dronkitmaster

Abgasjunkie


248 Beiträge
03.03.2005 registriert
Kennzeichen: 00
trotzdem empfehl ich dir das auto auf eltern anzumelden, und eben zusätzlichen fahrer unter 23 einzutragen...fängst dann bei..äh...legmich nicht fest...~100 an, statt bei 140...

es sei denn dein opa ist gerade gestorben (was ich nicht hoffe), dann kannst du erstmal sein auto und versicherung übernehmen, wie lange man das auto dann fahren muss weiß ich nicht, aber du bist dann auf ejden fall bei den prozenten, die er herausgefahren hatte...
(wo das geht weiß ich nicht, habs nur von der HUK so gehört)
01.07.2005 00:10 Tuning Beitrag 15
PoloTim


Schiermeier Camper


565 Beiträge
13.11.2004 registriert
Kennzeichen: DA
Zitat:
Zitat von Dronkitmaster
trotzdem empfehl ich dir das auto auf eltern anzumelden, und eben zusätzlichen fahrer unter 23 einzutragen...fängst dann bei..äh...legmich nicht fest...~100 an, statt bei 140...
so hab ichs gemacht, und bin bei 140 anstatt 240 gestartet...jetzt bin ich schon bei 100 :)