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berechtigte Fahrer außer dem Versicherungsnehmer - Seite 1
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20.06.2005 18:38
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Tuning Beitrag 1 |
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Radler ![]() 5 Beiträge 20.06.2005 registriert Kennzeichen: D |
Gibt es die Möglichkeit, ein Fahrzeug, welches auf den Vater versichert ist, sowie in dessen Police angegeben wurde, dass nur Fahrer über 21 (oder 23 o.Ä.) das Fahrzeug führen, für z.B. eine Fahrt zur Werkstatt vom Sohn fahren zu lassen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren? (Ja, der Sohn bin ich )
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20.06.2005 18:40
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Tuning Beitrag 2 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 477 Beiträge 28.03.2005 registriert Kennzeichen: DEL |
Also ich fahre meinen Wagen auch nur im Notfall, wenn ich zur Apotheke muss oder so ![]() ![]() ! Das geht alles! Man muss nur den richtigen Versicherungsmenschen haben, der das mitmacht!Lieben Gruß Die Entööö |
21.06.2005 13:54
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Tuning Beitrag 3 |
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Radler ![]() 5 Beiträge 20.06.2005 registriert Kennzeichen: D |
Ist solch eine Fahrt denn versichert, wenn z.B. der eigentlich berechtigte Fahrer aufgrund von Krankheit nicht fahren kann?
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21.06.2005 13:56
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Tuning Beitrag 4 |
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Catalunya Gast |
Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!) |
21.06.2005 13:57
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Tuning Beitrag 5 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1357 Beiträge 08.01.2005 registriert Kennzeichen: COE |
also heute abend könnte ich dir genau bescheide sagen, da meine freundin nen ausbildung zur versicherungskauffrau macht und zur zeit inner kfz abteilung ist. Ich frag sie wenn die von der arbeit wieder zu hause ist |
21.06.2005 14:47
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Tuning Beitrag 6 |
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Pagen-Freak ![]() 330 Beiträge 28.04.2005 registriert Kennzeichen: GI |
Zitat: Das würde ja bedeuten, daß es am schlausten ist, grundsätzlicg sein Auto ab 23 zu versichern und wenn dann was passiert, kann man ja immer noch nachzahlen?!Zitat von Catalunya Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)Kann ich mir nicht so richtig vorstellen... |
21.06.2005 15:47
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Tuning Beitrag 7 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 525 Beiträge 27.02.2005 registriert Kennzeichen: WAF |
Wenn der Wagen auf Einzelfahrer angemeldet ist, dann darf die Risikogruppe 18-23 Jahren den Wagen nicht fahren, ab dem 24.Lebensjahr dürfen auch andere als der VN den Wagen gelegentlich benutzen. Meine Ma hat den Einzelfahrer nen Tag zuvor rausgenommen, als ich heut den Lappen geholt habe! |
21.06.2005 15:51
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Tuning Beitrag 8 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1357 Beiträge 08.01.2005 registriert Kennzeichen: COE |
also ich hab grad mit meiner freundin gefragt, also der versicherungsschutz besteht defenitiv nicht!! Nur bei fahrern über 21 bzw 23!!! Zitat: Kennst du dich damit aus??? weil meine freundin sagt das das zwar theroretisch ginge baer ein großteil der versicherungen macht das nicht!!
Zitat von Catalunya Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!) |
22.06.2005 15:02
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Tuning Beitrag 9 |
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Radler ![]() 5 Beiträge 20.06.2005 registriert Kennzeichen: D |
Ich hatte auch im Kopf, dass man im Falle einer Ausnahmefahrt trotzdem Versicherungsschutz hat, wenn es sich um eine Gefälligkeit dem eigentlichen Fahrer gegenüber handelt, z.B. eben weil derjenige verhindert ist, und den jüngeren Fahrer darum bittet. Jedoch finde ich keine dementsprechende Regelung. Danke schonmal! Habt ihr denn konkretere Quellen, vielleicht ein Gesetztestext dazu? |
22.06.2005 15:13
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Tuning Beitrag 10 |
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Fast+Furious Statist ![]() 1357 Beiträge 08.01.2005 registriert Kennzeichen: COE |
Zitat: Die könnte ich dir natürlich über meine Freundin noch raus kramen, aber ich denke mal Versicherungskaufrau ist quelle genug oder?? Wenn der Faher über 23 oder 21 weiß ich jetzt auch net genau ginge das ja!!! Zitat von martink Ich hatte auch im Kopf, dass man im Falle einer Ausnahmefahrt trotzdem Versicherungsschutz hat, wenn es sich um eine Gefälligkeit dem eigentlichen Fahrer gegenüber handelt, z.B. eben weil derjenige verhindert ist, und den jüngeren Fahrer darum bittet. Jedoch finde ich keine dementsprechende Regelung.Danke schonmal! Habt ihr denn konkretere Quellen, vielleicht ein Gesetztestext dazu? Sonst ruf einfach mal bei deiner versicherung an!!! |
22.06.2005 16:22
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Tuning Beitrag 11 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Im Falle eines Haftpflichtschadens muss die Versicherung stets den Fremdschaden zahlen. Jedoch heißt das nicht, dass der Versicherungsnehmer damit aus dem Schneider ist. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Nachzahlungen oder sogar Regressforderungen möglich. |
22.06.2005 16:53
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Tuning Beitrag 12 |
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Catalunya Gast |
Zitat: Ich habe für die Allianz kurzzeitig gearbeitet und daher kenne ich das nur so, ebenso macht das die AXA und die GENERALI!Zitat von BMW SKinner also ich hab grad mit meiner freundin gefragt, also der versicherungsschutz besteht defenitiv nicht!! Nur bei fahrern über 21 bzw 23!!!Zitat: Kennst du dich damit aus??? weil meine freundin sagt das das zwar theroretisch ginge baer ein großteil der versicherungen macht das nicht!!Zitat von Catalunya Du bist immer versichert, aber falls etwas passieren sollte, kann es sein das Dein Vater eine Nachzahlung leisten muss (in dem Fall das was ein Mehrfahrerauto kosten würde im Jahr!)Natürlich ist man nicht nur mit der Nachzahlung dabei, dass ist Logo, aber das war ja nicht die Frage...man ist aber versichert! Das ist genauso mit der "Garagenwagen" Klausel, dass heisst nicht, wenn mein Auto beschädigt worden ist und stand nicht in der Garage, dass ich kein Geld bekomme... |
22.06.2005 21:32
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Tuning Beitrag 13 |
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Radler ![]() 5 Beiträge 20.06.2005 registriert Kennzeichen: D |
Ok, super! Bzw. nicht unbedingt super aber Danke!
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01.07.2005 00:02
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Tuning Beitrag 14 |
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Abgasjunkie ![]() 248 Beiträge 03.03.2005 registriert Kennzeichen: 00 |
trotzdem empfehl ich dir das auto auf eltern anzumelden, und eben zusätzlichen fahrer unter 23 einzutragen...fängst dann bei..äh...legmich nicht fest...~100 an, statt bei 140... es sei denn dein opa ist gerade gestorben (was ich nicht hoffe), dann kannst du erstmal sein auto und versicherung übernehmen, wie lange man das auto dann fahren muss weiß ich nicht, aber du bist dann auf ejden fall bei den prozenten, die er herausgefahren hatte... (wo das geht weiß ich nicht, habs nur von der HUK so gehört) |
01.07.2005 00:10
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Tuning Beitrag 15 |
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Schiermeier Camper ![]() 565 Beiträge 13.11.2004 registriert Kennzeichen: DA |
Zitat: so hab ichs gemacht, und bin bei 140 anstatt 240 gestartet...jetzt bin ich schon bei 100 Zitat von Dronkitmaster trotzdem empfehl ich dir das auto auf eltern anzumelden, und eben zusätzlichen fahrer unter 23 einzutragen...fängst dann bei..äh...legmich nicht fest...~100 an, statt bei 140...
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