gelbe lampen erlaubt? - Seite 1

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  • | 16.08.2005 15:11

servus

ich wollte mal fragen ob ich gelbe glühlampem wie sie die französichen autos viele haben auch hier in deutschland benutzen darf oder is das verboten?

ich hab nähmlich in der garage ein paar nigelnagel neue gelbe glühlampen entdeckt und wollt die auch einbauen!


schon mla danke im vorraus!°


MFG
chris


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  • | 16.08.2005 17:25

soweit ich das weiß sind die nicht erlaubt


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  • | 16.08.2005 17:29

also ich hab schon ziemlich viele rumfahren sehen mit gelben scheinwerfern evtl dürfen das wirklich nur die franzosen usw.
aber besonders schön find ich die lampen nicht


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  • | 16.08.2005 17:56

möcht mal wissen was walpurgis zu sagt :|


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  • | 16.08.2005 18:51

§ 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)

Zitat:
Abs. 1 Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Nebelscheinwerfer dürfen hellgelb sein.


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  • | 17.08.2005 09:59

ok danke. dann weiss ich ja bescheid!:)

nur: was mach ich jetzt mit diesen gelben glühlampem? :frage:
zum wegschmeissen sind die zu schade..


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  • | 17.08.2005 12:38

bei ebay.fr reinsetzen ^^


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  • | 17.08.2005 13:35

halt

gelbe glühlampen sind erlaubt solange ein e-zeichen drauf ist! wenn nich dann nich.

sehr gute gelbe lampen sind die piaa yellow ion - weiss aber nich ob die ein e-zeichen haben


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  • | 17.08.2005 13:38

Zitat:
Zitat von Speedsta
halt

gelbe glühlampen sind erlaubt solange ein e-zeichen drauf ist! wenn nich dann nich.

sehr gute gelbe lampen sind die piaa yellow ion - weiss aber nich ob die ein e-zeichen haben
Schal mal höher!!!! die antwort von walpurgis !!!!da wird es gerade genau erklärt!!!! Habs schon durch und bin zum Glück mit nur 60€ Strafe wech gekommen.... Da nützt Dir dein E-Zeichen garnix!!!!


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  • | 20.08.2005 12:22

ja, das kann ich bestätigen. da mein erstes auto ein renault war,war ich auch im renault forum.
dort war ein fan der originalität.der hat einen renault 19phase 1 gekauft und sämtliche teile auf original zurcükgestuft,es mußte auch das original radio und lautsprecher sein,das originale öl,was renault reinfüllt.die karre hatte 200tkm runter und sah aus wie neu.da konnte man aufn motor ein ei braten ohne das man angst vor bakterien haben mußte...auf jedenfall hat der immer darum gekämpft bei seinem gelbe beleuchtung zu bekommen,die nsw waren gelb,aber er wollte gelbes fahrlicht.er hat es bis heute nicht geschafft. es gab dann teilweise bei ebay gelbe h4 birnen,die hat ihm die polizei wieder entfernen lassen. der tüv meinte, wenn der ein bestimmtes bj hätte (glaube alles bis bj´80) dürfte noch mit gelben lampen fahren. danach nixmehr.

mfg andre

PS: hier in steinfurt fährt ab und zu mal ein sehr tiefer schwarzer passat variant kombi im us style.der hat aber auch gelbe lampen (entweder hat ihn noch keiner erwischt, oder er hat bei der eintragung gemogelt :-))

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  • | 20.09.2006 14:44

Ohne weiter auf die Frage der Legalität eingehen zu wollen:

Wenn Jemand von Euch gelbe H4-Glühlampen benötigt, geht zum VW-Ersatzteilhändler und gebt dort die Teilenummer " N 017 764 3 Halogen-Glühlampe, gelbglas YD12V60/55W H4 " an. Die Glühlampen tragen auf dem Sockel die Kennung " 37R E1 00814 PE15 ".
Diese Glühlampen sind für den französischen Markt gedacht und binnen 24h-Service lieferbar. Preis bei knapp 12 Teuronen.

EDIT: Habe mich gerade mal telefonisch beim TÜV Osnabrück, TÜV Versmold und der GTÜ Osnabrück bzgl. dieser Glühlampen erkundigt. Der TÜV Versmold sowie die GTÜ waren der Ansicht das die oben von mir beschriebenen Leuchtmittel mit dem o.g. Prüfzeichen auf Grund der EU-Gesetzeslage zulässig wären. Allerdings rät man dort davon ab, weil die Lichtausbeute durch den gelben Glaskolben etwas geringer ausfallen dürfte. Der TÜV OS wollte mit keinem eindeutigen Ja oder Nein rausrücken und riet mir nur auch auf Grund der Lichtausbeute von diesen Lampen ab.
Sofern am Scheinwerfer keine Veränderung vorgenommen wird und auch die verbauten (ebenfalls nicht veränderten) Leuchtmittel über ein gültiges Prüfzeichen verfügen, habe man bei allen dreien keine rechtlichen Einwände, so hieß es.


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  • | 20.09.2006 16:30

also ich finde gelbe Scheinwerfer auch ganz cool und soweit wie ich ORC richtig verstanden habe spricht nichts gegen sie wenn man ein E Zeichen drauf hat... Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

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  • | 20.09.2006 16:46

EDIT: Richtigstellung durch Informationen des KBA Flensburg und des TÜV Hannover

Französische gelbe H4-Lampen mit ECE-Zulassung
Hintergründe zum gelben Abblendlicht

Das gelbe Abblendlicht wurde 1936 während des 2.Weltkriegs zur Unterscheidung von Freund und Feind in Frankreich eingeführt. Gelb = Franzose, Weiss = Erschießen da Feind. So in etwa wurde es erklärt als die Franzosen die Abschaffung verkündeten. Seit 1993 ist auch in Frankreich weißes Licht erlaubt und die Hersteller haben auch umgehend darauf umgestellt. So wird es wohl seit 10 Jahren praktisch keine Neuzulassungen mehr mit gelben Licht geben, obwohl diese noch bis Ende 2001 möglich waren. Seit dem sind auch in Frankreich keine Neuzulassungen mehr mit gelbem Licht zulässig. Bei Nebelscheinwerfern wurde auch später noch hauptsächlich gelb verwendet. Da es damals kaum Nebelscheinwerfer gab, war dies ein Vorteil bei Nebel (in Österreich war es zwar nicht so üblich aber erlaubt).
Gelbes Abblendlicht/Scheinwerfer hat neben dem Nachteil der geringeren Lichtstärke aber auch Vorteile. Es blendet den Gegenverkehr nicht so stark und die Augen des Fahrers werden geschont.
Auch Tiere erstarren nicht so im Scheinwerferlicht und bleiben auf der Piste stehen. Sicher sind damit Wildunfälle nicht gänzlich vermeidbar aber das Risiko sinkt. Für Deutschland wurde vor ein paar Jahren auch mal die Einführung von gelbem Licht diskutiert - eben aus den o.g. Gründen. Dieses hätte aber auch eine Änderung der StVZO erfordert, denn §50(1) StVZO besagt, das zur Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden darf.


E-Prüfzeichen und Rechtslage

E-Prüfzeichen geben unter anderem das Land an, in dem die Prüfung für den Glühlampentyp erfolgt ist. Es ist allerdings keinerlei Aussage zum Land in dem die Produktion stattfindet und erst recht keine Aussage dazu, in welchem Land diese Glühlampen zulässig sind.
Hier am Beispiel einer gelbglas H4-Glühlampe:

37R E1 00814 PE 15

Diese Glühlampe ist zwar nach ECE in Deutschland (E1) Bauartgenehmigt worden und trägt das E-Prüfzeichen, aber darf trotzdem nicht an Fahrzeugen mit deutscher Zulassung verbaut werden, da die StVZO wie schon oben erwähnt weißes Licht zur Fahrbahnbeleuchtung fordert.
Diese Glühlampe darf also nur in Fahrzeugen mit französischer Zulassung verbaut werden.



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  • | 20.09.2006 17:43

Zitat:
spricht nichts gegen sie wenn man ein E Zeichen drauf hat... Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Ja, hast du. Die StVZO schreibt ohne Einschränkungen weißes Licht vor. Punktum.

Nebelscheinwerfer dürfen hellgelb sein.

Es gibt übrigens auch keine Übergangsvorschriften, also ein bestimmtes Baujahr, ab wann diese Regelung gilt.

Nochmal zum E-Prüfzeichen: Richtig ist, dass Fahrzeugteile mit e-Prüfzeichen ohne Änderungsabnahme (Eintragung) verwendet werden dürfen, wenn der Verwendungsbereich eingehalten wird. Und das ist hier nicht der Fall.

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  • | 14.12.2006 18:27

Kleiner Erfahrungsbericht zu den gelben H4-Glühlampen VW-Teilenummer " N 017 764 3 Halogen-Glühlampe, gelbglas YD12V60/55W H4 " Kennzeichnung " 37R E1 00814 PE15 ".
Nach 3 Monaten mit 2 Verkehrskontrollen und tagtäglichem Einsatz keine Probleme mit der Exekuitve. Ärgerlich hingegen nur das jetzt nach 3 Monaten die "Gift-Gelbe" Farbe des Glaskolbens spürbar nachlässt und in ein goldenes "Sonnengelb" übergeht. So war das nicht gedacht! Habe mich daher dazu entschlossen wieder die 50% Mehr-Licht-Glühlampen von Phillips zu verbauen. Vielleicht finde Ich ja bei Gelegenheit einen anderen Hersteller, der UV-Beständigere Glühlampen herstellt...:rolleyes:


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