Fahrzeug ohne Tüvbericht Zulassen???


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  • | 02.09.2005 18:53

Hallo bin neu hier und habe gleich mal ne Frage!!!!

Habe einen Polo als Winterauto gekauft leider ist der Tüvbericht beim Vorbesitzer abhanden gekommen. Der Wagen hat noch Tüv und AU bis 10/06 ist auch in der Abmeldebescheinigung eingetragen.Der Tüvbericht kann auch nicht beim Tüv wieder besorgt werden da der Vorbesitzer nicht weiß wo der Wagen Tüv bekommen hatte da er ihn auch nur kurz gefahren hatte!!!
Jetzt meine Fragen:
bekomme ich den Wagen ohne Tüvbericht überhaubt angemeldet???

Wie sieht das bei Verkehrskontrollen aus??? Muß ich da nicht auch den Tüvbericht mit führen???

Für eine schnelle Antwort wäre ich jedem Dankbar!!!

MFG Tom


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  • | 02.09.2005 18:57

Willkommen. Vorstellung nicht vergessen ;)

Mich persöhnlich ham sie bei der Ameldung nie nach der TÜV Bescheinigung gefragt. Was sie aber immer haben wollten war die AU Bescheinigung.

Da rufst am besten Montags früh bei der Zulassungstelle an und fragst da nach.


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  • | 02.09.2005 19:20

tüvbericht brauchste nicht, steht ja alles auf der abmeldebescheinigung!


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  • | 02.09.2005 19:27

Ich mußte den immer dabei haben zum anmelden! Wollten ohne nich zulassen!


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  • | 03.09.2005 14:22

Danke für eure Antworten werde es einfach versuchen den Wagen anzumelden!!!

Wie sieht das aus mit der Polizei bei kontrollen muß ich den dort nicht vorzeigen können????


MFG TOM


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  • | 03.09.2005 17:25

Hallo!
Soweit ich weiß, muss man den TüV-Bericht nicht im Auto dabeihaben, ihn aber (z.B. nach einer Fristsetzung durch die Polizei) vorlegen können. D.h. ihn daheim zu haben wäre schon nicht schlecht, vor allem, wenn durch diverse Mängel oder Eintragungen das Misstrauen der Ordnungshüter erregt werden könnte... ("Der ist in dem Zustand doch nie vor 2 Monaten durch den (regulären) TÜV gekommen!"

Ich hab diesen Bericht aber selbst noch nie gebraucht bzw. bei ner Anmeldung oder so vorzeigen müssen...

Gruß, mad-matt-82


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  • | 03.09.2005 18:15

Zitat:
Zitat von mad-matt-82
"Der ist in dem Zustand doch nie vor 2 Monaten durch den (regulären) TÜV gekommen!"

Ich hab diesen Bericht aber selbst noch nie gebraucht bzw. bei ner Anmeldung oder so vorzeigen müssen...

Gruß, mad-matt-82
in dem fall bringt dir auch der tüv-bericht herzlich wenig!wenn ein polizist der festen überzeugung is das du ein fahrzeug führst das nicht verkehrsicher is wird er stillgelegt, abgeschleppt und ein gutachten durchgeführt!

meines wissens brauchst du den nicht mitführen und ich hab auch noch nie gehört das du den irgendwo vorzeigen mußt!


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  • | 04.09.2005 12:51

Hallo magicsc!

Wenn der TÜY-Termin in der Abmeldebescheinigung bzw. wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist aus dem Fahrzeugschein hervorgeht wirst Du bei der zulassung des Fahrzeugs keine schwirigkeiten haben.

Das mit der AU-Bescheinigung ist eben so weil der Termin im Fahrzeugschein nicht vermerkt ist. Deßhalb ist es ratsam beim Abmelden eines Fahrzeug immer auch die AU-Bescheinigung Vorzulegen damit auch dieser Termin in der ABS, vermerkt wird.

Eine mitführpflicht des TÜV-Berichts besteht für PKW´s nicht. Aber eine aufbewahrungspflicht schon. Im Notfall musst Du für den Fall das Du ihn mal brauchst beim TÜV nachforschen lassen bei welcher Prüfstelle das Fahrzeug vorgeführt wurde.

Die Plaketten auf dem Kennzeichen werden als Nachweis über HU/AU nicht akzeptiert.

Andreas Czech

KFZ-Zulassungsdienst / Duisburg

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