Info zu den neue FAhrzeugpapieren ab 01.10.2005 - Seite 2

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    Seitenstreifen Parker


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  • | 11.09.2005 15:55

Schaut auch der Einfacheit halber hier rein:

http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentr..en_10_05_05.pdf

In Verbindung hiermit wird vieles klarer.

http://www.kba.de/St..._Teil1.pdf

http://www.kba.de/St..._Teil2.pdf


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    Mofafahrer


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  • | 11.09.2005 19:59

danke für die information, ging bisher an mir vorbei!

bin gespannt, ob das alles so klappt wie geplant und über die kosten will ich mir erst gar keine gedanken machen *grummel*


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 12.09.2005 13:03

Schon die erste Änderung bei den neuen Fahrzeugpapieren!

Zusatz vom 9.9.2005:
Dem Vernehmen nach wird diese Richtlinie geändert (voraussichtl. im Verkehrsblatt vom 30.09.2005), da sie keine Erläuterungen über die Ausfüllung eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden enthält. Da es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen - das gilt vor allem für Importeure - möglich sein muss, für re-importierte Fahrzeuge von der Zulassungsbehörde einen von dieser ausgefüllten Vordruck auch nach dem 1. Oktober 2005 zu erhalten, wird die bisherige Nr. 5.2.2 geändert, was eine Wiedereinführung der Leerbriefzuteilung bedeuten würde.


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 30.09.2005 12:57

Man kann den alten Fahrzeugbrief kostenlos entwerten lassen und wieder mitnehmen. Nur mal so falls es jemand interessiet..

  • ZXR6-Ninja
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  • | 30.09.2005 13:06

deswegen habe ich meins heute noch zugelassen wollte den brief und schein naoch haben wie immer.....:D


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  • | 01.10.2005 09:18

da habe ich dann wohl das ganze handschuhfach voller irgendwelcher tüvzettel mit ich den leuten in grün das vorzeigen kann? :frage:

was ein scheiss, bin ich damit verpflichtet mit nem schreibblock rum zu fahren :frage:

die neuen regeln werden doch immer bekloppter...

ich geh mein auto niewieder abmelden...


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  • | 01.10.2005 10:30

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs

Auch heute kann man doch bis zur nächsten Umschreibung, Wiederzulassung usw. mit dem TÜV-Gutachten fahren.

)
Was bedeutet das kann ich bis zur nächsten Umschreibung oder so was nicht eintragn oder wie? Sorry habe in schen eintragung null ahnung!

MFG
Gorby


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  • | 01.10.2005 10:55

warum haben eigentlich alle leute fragen zu stellen, sind aber zu faul sich die antworten aus dem oben stehenden text selber zu suchen :frage::frage:

ich werde dienstag morgen wohl einer der ersten sein, die in den genuss der neuen papiere kommen mal sehen wie das so wird. werde dann berichten.


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  • | 01.10.2005 11:49

@ PoloG4ever: Jo, mach das! Bin ja sehr neugierig wie das dann mit den Papieren und Eintragungen wirklich wird!


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.10.2005 14:06

Zitat:
Zitat von PoloG4ever
warum haben eigentlich alle leute fragen zu stellen, sind aber zu faul sich die antworten aus dem oben stehenden text selber zu suchen :frage::frage:

ich werde dienstag morgen wohl einer der ersten sein, die in den genuss der neuen papiere kommen mal sehen wie das so wird. werde dann berichten.
Nicht ganz! Da einige Zulassungsstellen auch heute geöffnet haben z.B. Wesel, Moers (beide Kreis Wesel) und Kleve. Und ein paar weitere.


@homie Das musste doch heute auch schon. Es wird auch nicht nichts meher eingetragen sondern nur weniger ein Fahrwerk z.B.: wird nach wie vor eingetragen. Und es ist doch schon heute so das man mit dem TÜV-Gutachten solange nachweissen kann das es Abgenommen wurde.
WAs überings den vorteil hat das man später mehrere Äenderungen zum Gleichen Preis (11,00€) eintragen kann statt jedes mal die Euronen rüberreichen zu müssen.

  • McClane
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  • McClane
    Gast
  • | 01.10.2005 17:27

Die Homepage zulassung.oyla5.de gibbet nich...


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.10.2005 19:35

@McClane Jo danke für den Hinweis jetzt läuft se wieder...


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  • | 01.10.2005 19:50

Was auch neu ist:

n den neuen Papieren tauchen nicht mehr alle Vorbesitzer eines Wagens auf,
sondern nur noch die letzten zwei. Dadurch verschwindet praktisch der komplette
Lebenslauf des Autos.
Also alle Vorbesitzer mal anrufen und nach dem Tachostand beim Verkauf oder
nach Unfällen fragen ist nicht mehr - Alle Gauner wird es freuen......

Tolle neue Welt :rolleyes:



.


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.10.2005 20:33

DAs ist so nicht 100% richtig! Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wird die Anzahl der Vorbesitzer ausgewiesen sodas man weiß wieviele Besitzer das Fahrzeug hatte.

Sollte der alte Entwertete Fahrzeugbrief (kann man auf Wunsch kostenlos entwerten lassen und mitnehmen) besteht die Möglichkeit ist eine Anfrage über das Kraftfahrt Bundesamt bzw. des zuständigen Straßenverkehrsamt
möglich Halterdaten über Vorbesitzer des Fahrzeug einzuholen. Diese werden dort 10 Jahre gespeichert.


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.10.2005 20:33

DAs ist so nicht 100% richtig! Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wird die Anzahl der Vorbesitzer ausgewiesen sodas man weiß wieviele Besitzer das Fahrzeug hatte.

Sollte der alte Entwertete Fahrzeugbrief (kann man auf Wunsch kostenlos entwerten lassen und mitnehmen) besteht die Möglichkeit ist eine Anfrage über das Kraftfahrt Bundesamt bzw. des zuständigen Straßenverkehrsamt
möglich Halterdaten über Vorbesitzer des Fahrzeug einzuholen. Diese werden dort 10 Jahre gespeichert.

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