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Auto wurde abgebrannt - zahlt das die TK?? - Seite 1

27.09.2005 10:13 Tuning Beitrag 1
gogogolf

Benzinpreisignorierer


187 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: LDK
Moin, Leute!


Von einem Kollegen das Auto wurde heute nacht auf dem Gelände seiner Firma mit reichlich Benzin angezündet und ist komplett abgefackelt!!
Die Feuerwehr konnte da nichts mehr machen und denke das war dann auch besser so, denn wer will anfangen und ein Auto, das gebrannt hat und gelöscht wurde wieder aufbauen!


Jetzt frage ich mich, ob das die Teilkasko bezahlt, weil Feuer ist ja damit abgedeckt - andererseits war es ja kein technischer Defekt oder so, sondern muttwilliger Vandalismus und das würde ja zu Vollkasko zählen, die er nicht hat??
Wie sieht es da aus zahlt das die TK oder kann es sein, dass er sogar gar nichts bekommt?

Wie ist das bei Feuer - Feuer = Feuer und somit Teilkasko?!




Gruß
27.09.2005 11:36 Tuning Beitrag 2
Bobbycar


Radkappenfetischist


735 Beiträge
29.08.2005 registriert
Kennzeichen: STA
Hallo,
hier in Sachsen geht auch nen Brandstifter rum und zündet Autos an.
Dazu gibt es auch bereits zahlreiche Aussagen.
Zahlen bei Brandstiftung würde nur eine VK.
Falls die Täter geschnappt werden, kannst du von ihnen den entstandenen Schaden ersetzen lassen.
27.09.2005 11:49 Tuning Beitrag 3
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Meines Wissen nach würde die TK nur dann für den Schaden aufkommen wenn das Fahrzeug z.B.: nach einem Diebstahlversuch oder das Radio zuvor o.ä. vorher entwendet wurde.

REine Brandstiftung fällt unter Vandalissmus..
27.09.2005 11:58 Tuning Beitrag 4
CandyRed


Kupplungsmörder


5114 Beiträge
15.01.2005 registriert
Kennzeichen: OS-C
das is ne gute frage! denk mal eher das das die versicherung von seiner firma tragen wird!? kenn mich da aber auch nicht so aus!
27.09.2005 12:00 Tuning Beitrag 5
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Zitat:
Zitat von CandyRed
das is ne gute frage! denk mal eher das das die versicherung von seiner firma tragen wird!? kenn mich da aber auch nicht so aus!
Meist ist auf solchen Geländen das Parken auf eigene Gefahr!
27.09.2005 12:04 Tuning Beitrag 6
Crane


Fast+Furious Statist


1357 Beiträge
08.01.2005 registriert
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Falls das in 2 Stunden noch nicht geklärt ist, frag ich meinen Freundin, die ist versicherungskauffrau!!!!!
KOmmt geich zu mir!!!
27.09.2005 13:31 Tuning Beitrag 7
Nightwalker


Pagen-Freak


325 Beiträge
18.12.2004 registriert
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Wie wäre es denn in einem solchen Fall, einfach bei der Versicherung anzurufen, und nachzufragen. Die können deinem Freund sicherlich direkt weiterhelfen.;)
27.09.2005 13:39 Tuning Beitrag 8
campino89


Redaktionsleitung



8641 Beiträge
24.08.2003 registriert
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Mh ich denke auch, dass das die nur die Vollkasko tragen würde.
Aber was ich mich mehr frage: warum macht man sowas? :staunen:
27.09.2005 13:42 Tuning Beitrag 9
CandyRed


Kupplungsmörder


5114 Beiträge
15.01.2005 registriert
Kennzeichen: OS-C
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Zitat:
Zitat von CandyRed
das is ne gute frage! denk mal eher das das die versicherung von seiner firma tragen wird!? kenn mich da aber auch nicht so aus!
Meist ist auf solchen Geländen das Parken auf eigene Gefahr!
ich glaub das kann man nicht so veralgemeinern, wenn der parkplatz z.b. videoüberwacht is und die bei der firma einen pförtner haben dann kannste da glück haben!
27.09.2005 13:48 Tuning Beitrag 10
Dad E34


Zufahrtdichtparker


1233 Beiträge
08.06.2004 registriert
Kennzeichen: XY-
Hab das mal im Internet gefunden aber setze dich doch mit eurem Versichungsagenten mal zusammen weil es kleine feine unterschiede bei den V-gesellschaften gibt


1.2 Versicherte Gefahren
Mit der Fahrzeugteilversicherung (= Teilkaskoversicherung) werden die nachfolgenden Gefahren gedeckt:

Brand und Explosion (Definition analog der Feuerversicherung),

Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung),

Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung),

Wildschaden (Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes),

Glasbruch,

Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

Die in letzter Zeit durch verstärkte Population von Mardern auch in Städten immer häufiger hervorgerufenen Schäden durch Marderbisse können im Rahmen von Deckungserweiterungen mitversichert werden. Einige Versicherer bieten dies generell innerhalb ihrer Tarifbestimmungen an.

Die Fahrzeugvollversicherung (= Vollkaskoversicherung) umfasst den Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Schäden durch

Unfall (ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis),

Mut- und böswillige Beschädigung (Vandalismus) durch Dritte,

Reifenschäden (werden nur ersetzt, wenn durch das Schadenereignis gleichzeitig auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug entstanden sind).

Innerhalb der Fahrzeugversicherung sind reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden nicht versichert. Dies führt aus Unkenntnis des Versicherungsnehmers häufig zu Problemen im Schadensfall. Nähere Informationen zur Praxis finden Sie unter dem Stichwort Schadenregulierung / Kfz.
27.09.2005 13:53 Tuning Beitrag 11
zulassungsfuchs

Seitenstreifen Parker


477 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: DU -
Zitat:
Zitat von CandyRed
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Zitat:
Zitat von CandyRed
das is ne gute frage! denk mal eher das das die versicherung von seiner firma tragen wird!? kenn mich da aber auch nicht so aus!
Meist ist auf solchen Geländen das Parken auf eigene Gefahr!
ich glaub das kann man nicht so veralgemeinern, wenn der parkplatz z.b. videoüberwacht is und die bei der firma einen pförtner haben dann kannste da glück haben!
Verallgeinern:frage: Schlag mal in Duden die Bedutung des Wortes "meist" bzw. "meistens" nach.
27.09.2005 14:59 Tuning Beitrag 12
gogogolf

Benzinpreisignorierer


187 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: LDK
Danke für eure Antworten!

Klar will/hat sich mein Kumpel mit dem Versicherungsmann in Verbindung gesetzt.
Weiß aber nicht was rausgekommen ist.

Nur wollte ich schon mal von euch wissen wie es da aussieht.
@ Crane: Ja, frag bitte mal deine Freundin, denn geklärt ist das immer noch nicht so richtig!
Denn bei dem was Dad-mit-dem-E34 gepostet ist Feuer unter TK aufegführt - steht zwar dann dabei Defintion analog der Feuerversicherung, nur was beinhaltet die Feuerversicherung alles!?


Wenn das nicht unter Feuerversicherung, sondern Vandalismus fällt, glaube ich kaum, dass wenn etwas aus dem Auto entwendet wurde - also TK Schaden - der ganze Brand dann auch noch unter TK fällt, weil es ja nicht unmittelbar was mit einem Diebstahlschaden was zu tun hat, oder!?
Ist ja genauso wie wenn einem das gnaze Auto zerkratzt wird und das Autoradio geklaut wird, da kriegt man auch für das Zerkrtzen nichts, da kenne ich einen Fall!!
27.09.2005 15:04 Tuning Beitrag 13
Manta Baby

BRONZE Tuning Scout



Radkappenfetischist


671 Beiträge
25.08.2003 registriert
Kennzeichen: OS
ich sage nur dazu wer kommt auf so einen blödsinn
27.09.2005 15:05 Tuning Beitrag 14
gogogolf

Benzinpreisignorierer


187 Beiträge
30.06.2005 registriert
Kennzeichen: LDK
Wenn ich so eine Typ erwischne würde, dann....


Sind absolute Idioten die sowas machen, das ist mir unbegreiflich!!
27.09.2005 15:52 Tuning Beitrag 15
Crane


Fast+Furious Statist


1357 Beiträge
08.01.2005 registriert
Kennzeichen: COE
ALso meinen Freundin sagt das er nichts bekommt, bei Tk ist ein Feurschaden nur duch einen Technischen Defekt abgedeckt!!!
Also bekommt er leider nichts, weil er keine VK hat.

Hilf nur das er den Typen kriegt!!

Sry für die schlechte nachricht!!!