Rechtslage??? Auto privat verkaufen/versteigern....


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    Ameisenkiller


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  • | 08.10.2005 16:04

Also nur vorne wech.... Ich habe die Suche-Funktion genutzt, und nichts passend für mich gefunden....

Zu meiner Frage:

Ich möchte meinen Audi 80 Avant verkaufen oder versteigern....

Muss ich nun als Verkäufer (privat) beim Verkauf meines Autos irgentwelche Garantien geben, wenn ich den Käufer auf Mängel bzw. behobene Unfallschäden hinweise???

Der Wagen ist gut in Schuss, aber trotzdem könnte ich es mir nicht leisten, den Wagen zu verkaufen und aus irgentwelchen Gründen geht Motor/Getriebe oder ähnliches kutz nach dem Kauf kaputt und der Käufer will den Wagen zurückgeben....

Also, helft mir mit eurem Wissen weiter, aber vermeidet bitte Post´s, in dem " ich glaube" oder " ich bin der Meinung gehört zuhaben" drinne steckt....
Ich brauche definitiv Klare und richtige Antworten, da es bei diesem Thema um viel Geld geht....

Danke schon im vorraus!!!!!

PS: Guckt euch den Wagen doch mal ganz unten auf meiner Nickpage an!!!!


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  • | 08.10.2005 16:08

Garantie mußt du als Privatmann nicht auf dein Verkauftes fahrzeug geben.

Einen Unfall oder gedrehten tacho darft du nicht verschweigen denn das kann im nachhinein ne menge Ärger bringen

gruß Klaus


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  • | 08.10.2005 16:44

Als Privatmann brauchst keine Garantie oder Gewähleistungen zu geben.

Zurücknehmen müsstes Du das Fahrzeug nur wenn man Dir nachweissen kann das Du von einem Schaden bzw. einen sich schon für dich erkennbar bald auftretenden Schaden bewusst verschwigst. Oder bei anderen zugesicherten Eigenschaften zum Fahrzeug falsche Angaben machst. Arglistige Täuschung.


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  • | 08.10.2005 19:08

Und wenn man das Auto bei Ebay versteigert, und ausdrücklich auf eine Besichtigung oder Probefahrt vorher "besteht"????

Kann der Käufer bei Ebay einfach zurücktreten, weil im vielleicht die Felgen doch nicht so passen oder in dieser Richtung????


  • Nickpage von Stevie anzeigen Stevie



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  • | 08.10.2005 19:52

Zitat:
Kann der Käufer bei Ebay einfach zurücktreten, weil im vielleicht
die Felgen doch nicht so passen oder in dieser Richtung????
Nein, solange sie der Artikelbescheibung entsprechen. Außerdem wird man
als Verkäufer sicherlich eine Besichtigung vor dem Gebot anbieten und
auch Fotos in die Auktion stellen.
Wer dann zu blöd zum Bilder gucken ist, oder ohne Besichtigung zuschlägt
ist es dann selber Schuld.

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