Probleme wegen Teilegutachten - Seite 3

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  • | 31.01.2006 16:16

bin soeben vom Tüv wiedergekommen..mir ging es noch nie so beschissen wie jetzt. Einzelabnahme, bzw. 21er-Eintragung abgelehnt:boese: und diese wichser aus Polen haben mich heute erneut belogen. Habe heute mehrmals dort angerufen, mit dem Ergebnis das die Teilegutachten per Fax an die Tüv Station gesendet werden... und was kam..NIX.. ich saß da 5 Stunden umsonst!!!:boese: Angeblich hatte er noch keine Zeit gehabt die rauszusenden, laut des letzten Telefonats mit dem Chef.. er versucht sie bis um 18 Uhr rauszusenden. Das Beste ist, er meint mir tatsächlich sagen zu wollen, dass er die Teilegutachten mit sammt Produktaufkleber, ISO Aufkleber und Teilegutachten-nummer per Einschreiben rausgeschickt hat und es heute bei ihm wieder angekommen ist, da meine Adresse nicht stimmt.. hallo??? bisher ist hier jede Post angekommen. Er sendet mir angeblich das Einschreiben nochmal zu... lächerlich, dann soll er mir gleich sagen, dass er nichts unternimmt

@AstraG22Re

hast du von der "Firma" was anderes erwartet ??? die erfinden doch nur Gründe, um bloß keine Teilegutachten zu versenden..

Ich hab einen Hass gegen diese Firma, ist nicht mehr normal...schade das ich den Herrn Schulze nicht auf der MotorShow getroffen habe; der würde heute nicht mehr leben


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  • | 31.01.2006 16:44

Du hattest doch selbst geschrieben, dass es kein Teilegutachten gibt...


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  • | 31.01.2006 18:43

Also ich verstehe das Problem von euren TÜVis nicht so ganz :frage:
Stellen die sich bei euch immer so an???

Außerdem darf der TÜV Onkel ne 21er Eintragung gar nicht ablehnen, weil er bei späteren Haftungsangelegenheiten nix mehr mit der Sache zu tun hat


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  • | 31.01.2006 19:58

@ chevyman
Vielleicht ist der Tüv bei euch im Kreis Steinfurt kulant. Aber bei uns im Kreis Recklinghausen sind die spießig und knallhart. Du siehst aber selbst ne 21 Einzelabnahme lehnen die ab. Ich hab mich jetzt schlau gemacht. Auf meinem Materialgutachten stand ne Adresse drauf von Essen. Tüv Institut Bla Bla Bla. Die haben mich soweit aufgeklärt, das vom Gesetzgeber es verboten worden ist solche Spoiler wie meinen, die ca 20 cm über der Kofferaumhaube liegen verboten worden sind. Da käme auch keine Einzelabnahme in Frage. Es gebe zwar Stellen die würden ne Einzelabnahme dulden, aber die liegen natürlich weiter weg. Wenn man mal den Sprit berechnet, die Eintragung und die gesamten Strecken etc dann ist man auch schon wieder ne Menge Knete los.
@ Aeox21 Ich kann deine Wut verstehen. Bin genau so sauer. Und ich werde nie wieder was bei Ebay geschweigen denn von dieser Firma CCF kaufen oder weiter empfehlen. Es ist ärgerlich!!!!:boese:


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  • | 31.01.2006 20:13

Mahlzeit!

Ist ja ein toller Mist!:boese:

Seid ihr nur bei Tüvstationen gewesen?
Versucht das mal bei Tuningläden, die haben da meistens mehr Chancen so etwas durchführen zu lassen und die TÜVmänner haben mehr Ahnung von Tuning. Wenn es dem Prüfer nicht gefällt mit der Höhe kann man einen Kompromiss starten, indem man das Teil abändert!
Aber 20cm ist schon ziemlich happig!:oah:

mfg


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  • | 31.01.2006 22:28

@ walpurgis
nein... da hast du wohl nicht richtig gelesen.. der Verkäufer teilte mir mit, dass es keine Teilegutachten gäbe. Es gibt sie aber !

@ chevyman
mir hat der Tüv-mitarbeiter genauestens erklärt wann er eine 21er Eintragung machen kann und wann nicht. Wenn ich z.b. die Teilegutachten hätte und dort würde nicht drinstehen das die Tuningteile für den Golf 3 geeignet sind, dann wäre eine 21er Eintragung möglich. Seit Mitte 1995 sind jegliche Eintragungen ohne Teilegutachten Verboten !
Also der Tüv-Mitarbeiter war eigentlich sehr freundlich und in Sachen Tuning kannte er sich auch recht gut aus.. kenne ja jetzt seine ganze Lebensgeschichte, da ich über 5 Stunden dort gesessen habe. Er lässt auch einiges durchgehen, aber bei mir kann er kein Auge zudrücken, leider :(

muss morgen erstmal beim Straßenverkehrsamt anrufen, damit ich noch eine Woche mein Auto behalten darf um evtl. doch noch irgendwie die Plakette zu bekommen. ich hoffe, dass der Schulze die Gutachten per Fax gesendet hat, ansonsten kann ich für nichts garantieren.. Die Wegbeschreibung zur Firma hab ich schon ausgedruckt:D


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  • | 31.01.2006 22:36

Ich glaube, jetzt kommt hier einiges durcheinander. Teilegutachten "gibt" es nicht einfach, sondern der Hersteller lässt sie anfertigen.

Wenn es ein TG gäbe, bräuchte man auch keine 21er-Begutachtung, sondern nur eine "normale" Änderungsabnahme zum Pauschalpreis.

Zitat:
Seit Mitte 1995 sind jegliche Eintragungen ohne Teilegutachten Verboten !
Und das ist schlichtweg Humbug.


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  • | 31.01.2006 22:40

"Seit Mitte 1995 sind jegliche Eintragungen ohne Teilegutachten Verboten !"

Exakt dieser Satz stammt vom Tüvi

Die TG gibt es ja auch, nur ich hab sie nicht !


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  • | 31.01.2006 23:06

Na, da wirst du ihn wohl falsch verstanden haben.

btw. Woher weisst du, dass es eines gibt ?

Wenn du die Gutachtennummer oder genaue Bezeichnung hast, kann ich auch mal für dich nachschauen.


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  • | 31.01.2006 23:16

ich denke, das er wohl ein wenig mehr Ahnung von allem hat... habe ihn eigentlich nicht falsch verstanden.. Vor Mitte '95 konnte man noch ohne TG Eintragungen machen, danach wurde es laut Gesetz verboten.. er konnte mir nur kein plausibles Beispiel nennen, wann eine 21er Eintragung infrage kommt. ich kann ihn ja morgen mal fragen in welchem Paragraphen der Verbot drinsteht...


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  • | 31.01.2006 23:42

Vielleicht solltet ihr erstmal den (nicht existierenden Begriff) "Eintragung" klären, bevor ihr weiter aneinander vorbeiredet.


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  • | 01.02.2006 09:58

21er Abnahmen seit 10 Jahren verboten:frage:

Es liegt wohl an den Spoilern selbst. Das hat offensichtlich nicht viel mit den Prüfstellen zu tun. Weder Viersen noch Recklinghausen wollen diese dinger Abnehmen. Was nützt euch eine großzügige Eintragung? Die bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung möglicherweise angezweifelt wird und später dann wieder entzogen wird?

Geht mal davon aus das berechtigte zweifel an der Sicherheit dieser Teile bestehen (Fußgängerunfall, Fahrdynamik).

@AstraG22Re Das eine solche Eintragung mit erheblichen aufwand und dadurch auch sehr hoen Kosten verbunden sein wird hatte ich Dir ja schon am Telefon gesagt.
Das fällt natürlich auch flach. Dazu müssten euere Spoiler erstmal ein Teilegutachten haben!


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  • | 01.02.2006 10:10

@Aeox21

Zitat:
"Seit Mitte 1995 sind jegliche Eintragungen ohne Teilegutachten Verboten !"
Das ist ganz sicher nicht richtig. Denn wenn dem tatsächlich so wäre, dann wäre ein kleiner Teil meines Jobs viel einfacher. Und dann wüsste ich das, ganz sicher - versprochen ;)


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  • | 01.02.2006 15:40

Hab heute mal meinen StVZO - Dozenten wegen der Sache gefragt. Der hat sich erst mal kringelig gelacht über das was euch da vom TÜV erzählt wird ;)

Und dann hat er mir genaustens erklärt was es da für Möglichkeiten gibt

1. ne 19er Abnahme. Die ist auch ohne Gutachten, ABE... möglich, allerdings muß der TÜV Prüfer da mitspielen, denn wenn wegen dem Teil ein Unfall passiert haftet ER für den Schaden. Ist ein Gutachten, ABE... dabei kann er die Haftung auf den Hersteller des Zubehörteils übertragen.

2. ne 21er Abnahme (Vollabnahme). Dabei wirst DU als Fahrzeughersteller in den Brief eingetragen, allerdings haftest dann auch DU wenn wegen baulicher Mängel am Fahrzeug etwas passiert! Und ne 21er Eintragung darf vom TÜV nicht abgelehnt werden. Allerdings darf sie auch längst nicht von jedem Prüfer durchgeführt werden.

3. ne 21er im Sinne einer 19er Abnahme. Dabei wirst DU nur als Hersteller deines Spoilers im Brief eingetragen. Dafür brauchst du nur ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Autohersteller. Die bekommt man aber ohne Probleme. Passiert aber wegen dem Spoiler ein Unfall bist DU dran, weil du ja der Hersteller bist.

Hab bei meinen Autos immer die dritte Möglichkeit genommen. Ist zwar ein bisschen blöd wegen der Haftungssache, aber auch wenn der Prüfer noch so große Bedenken hatte, konnte er mir mit der Möglichkeit nie ne Eintragung verweigern


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  • | 01.02.2006 15:53

Zitat:
Zitat von chevyman
Hab heute mal meinen StVZO - Dozenten wegen der Sache gefragt. Der hat sich erst mal kringelig gelacht über das was euch da vom TÜV erzählt wird ;)

Und dann hat er mir genaustens erklärt was es da für Möglichkeiten gibt

1. ne 19er Abnahme. Die ist auch ohne Gutachten, ABE... möglich, allerdings muß der TÜV Prüfer da mitspielen, denn wenn wegen dem Teil ein Unfall passiert haftet ER für den Schaden. Ist ein Gutachten, ABE... dabei kann er die Haftung auf den Hersteller des Zubehörteils übertragen.

2. ne 21er Abnahme (Vollabnahme). Dabei wirst DU als Fahrzeughersteller in den Brief eingetragen, allerdings haftest dann auch DU wenn wegen baulicher Mängel am Fahrzeug etwas passiert! Und ne 21er Eintragung darf vom TÜV nicht abgelehnt werden. Allerdings darf sie auch längst nicht von jedem Prüfer durchgeführt werden.

3. ne 21er im Sinne einer 19er Abnahme. Dabei wirst DU nur als Hersteller deines Spoilers im Brief eingetragen. Dafür brauchst du nur ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Autohersteller. Die bekommt man aber ohne Probleme. Passiert aber wegen dem Spoiler ein Unfall bist DU dran, weil du ja der Hersteller bist.

Hab bei meinen Autos immer die dritte Möglichkeit genommen. Ist zwar ein bisschen blöd wegen der Haftungssache, aber auch wenn der Prüfer noch so große Bedenken hatte, konnte er mir mit der Möglichkeit nie ne Eintragung verweigern
wer ezzählt denn bitte schön so eine müll?? :D:D:D:D

hersteller meines fahrzeuges, so etwas lustiges hab ich in meinem ganzen leben noch nicht gehört?!?!?
:D:D:D:D

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